Der Rechner zeigt, was die Versicherung nach einem Elementarschaden tatsächlich zahlt – mit Kürzung bei Unterversicherung und Selbstbehalt, gerechnet mit den Zahlen aus Ihrer Police.
So wird gerechnet
Leistung = Schaden × (Versicherungssumme ÷ Versicherungswert), höchstens die Versicherungssumme, minus Selbstbehalt. Mit Unterversicherungsverzicht entfällt die Kürzung.
Leistungskürzung bei Unterversicherung nach § 75 VVG (abgerufen am 14.09.2026). Versicherungssumme, Selbstbehalt und Unterversicherungsverzicht aus Ihrem Vertrag. Reihenfolge von Kürzung und Selbstbehalt nach den jeweiligen Bedingungen; hier zuerst die Kürzung. Keine Prämienschätzung.
Hintergrund
Die größte Lücke klafft vor dem Totalschaden
Wer 80 % seines Hauswerts versichert hat, bekommt den Totalschaden bis zur Versicherungssumme ersetzt – aber einen Schaden in Höhe dieser Summe nur zu 80 %. Die Differenz zur Erwartung ist genau dort am größten: 80.000 € bei einem Haus für 500.000 €. Und eine Summe, die im Mai 2021 gestimmt hat, deckt nach dem Baupreisindex heute nur noch 70,4 % des Werts.
Grundlage: § 75 VVG – Unterversicherung · § 76 VVG – Taxe und 3 weitere · alle Quellen
Was man erwartet und was § 75 VVG sagt
Eine Versicherungssumme liest sich wie ein Limit: Bis zu diesem Betrag wird gezahlt, darüber nicht. Für einen Schaden unterhalb der Summe hieße das: voller Ersatz. So rechnet § 75 VVG aber nicht. Ist die Summe erheblich niedriger als der Versicherungswert zur Zeit des Schadens, leistet der Versicherer nur im Verhältnis der Summe zu diesem Wert – bei jedem Schaden, auch beim kleinen.
Das Beispiel dieses Artikels: Ein Haus kostet heute 500.000 € in der Wiederherstellung, versichert sind 400.000 €. Die Quote beträgt 80 %. Selbstbehalt bleibt vorerst außen vor. Die Tabelle stellt die naheliegende Erwartung – voller Ersatz bis zur Summe – der Leistung nach § 75 VVG gegenüber.
| Schaden | erwartet | Leistung nach § 75 VVG | Lücke |
|---|---|---|---|
| 10.000 € | 10.000 € | 8.000 € | 2.000 € |
| 40.000 € | 40.000 € | 32.000 € | 8.000 € |
| 100.000 € | 100.000 € | 80.000 € | 20.000 € |
| 200.000 € | 200.000 € | 160.000 € | 40.000 € |
| 300.000 € | 300.000 € | 240.000 € | 60.000 € |
| 400.000 € | 400.000 € | 320.000 € | 80.000 € |
| 450.000 € | 400.000 € | 360.000 € | 40.000 € |
| 500.000 € | 400.000 € | 400.000 € | 0 € |
Die Lücke wächst mit dem Schaden, bis dieser die Versicherungssumme erreicht. Bei 400.000 € Schaden erwartet man 400.000 € und bekommt 320.000 € – 80.000 € weniger. Danach schrumpft die Lücke wieder, weil die Erwartung an der Summe hängen bleibt, die gekürzte Leistung aber weiter steigt. Beim Totalschaden in Höhe von 500.000 € treffen sich beide Linien: Die Kürzung auf 80 % ergibt genau die Summe von 400.000 €, die man ohnehin nur erwartet hatte.
Das ist der eigentliche Befund: Die Unterversicherung trifft nicht den Totalschaden – den begrenzt schon die Summe –, sondern den großen Teilschaden. Ein überfluteter Keller oder ein durchnässtes Erdgeschoss ist ein solcher Teilschaden. Bei 40.000 € fehlen im Beispiel 8.000 €, obwohl die Summe den Schaden 10-fach übersteigt.
Wie eine richtige Summe von selbst zu niedrig wird
Eine Unterversicherung entsteht nicht nur durch eine zu knapp gewählte Summe. Sie kann auch aus einer Summe werden, die beim Abschluss stimmte. Maßgeblich ist nach § 75 VVG der Wert zur Zeit des Schadens, nicht beim Vertragsschluss – und Bauen ist in den vergangenen Jahren erheblich teurer geworden. Der Baupreisindex des Statistischen Bundesamts für neu gebaute Wohngebäude stieg von 98,7 im Mai 2021 auf 140,3 im Mai 2026, ein Plus von 42,1 %. Allein von Mai 2021 auf Mai 2022 betrug der Sprung 17,4 %.
Die folgende Rechnung unterstellt eine Summe, die im Mai des jeweiligen Jahres genau dem damaligen Wert entsprach und seitdem als fester Eurobetrag unverändert geblieben ist. Den heutigen Wert von 500.000 € schreibt sie mit dem Index zurück; der Schaden beträgt 40.000 €.
| richtig im Mai | Baupreisindex | Summe | Quote heute | Leistung | Kürzung |
|---|---|---|---|---|---|
| 2021 | 98,7 | 351.746 € | 70,4 % | 28.140 € | 11.860 € |
| 2022 | 115,9 | 413.043 € | 82,6 % | 33.043 € | 6.957 € |
| 2023 | 126,0 | 449.038 € | 89,8 % | 35.923 € | 4.077 € |
| 2024 | 129,4 | 461.155 € | 92,2 % | 36.892 € | 3.108 € |
| 2025 | 133,6 | 476.123 € | 95,2 % | 38.090 € | 1.910 € |
Wer im Mai 2021 richtig versichert war, ist es heute zu 70,4 %: Von 40.000 € Schaden kommen 28.140 € an. Selbst eine Summe, die vor einem Jahr noch stimmte, liegt schon 4,8 % unter dem Wert. Ob eine so kleine Abweichung „erheblich" im Sinne des Gesetzes ist, sagt § 75 VVG nicht; eine feste Grenze steht dort nicht. Die 29,6 % aus dem Jahr 2021 dürften kaum noch als unerheblich durchgehen.
Modellannahme: Die Wiederherstellungskosten des Hauses entwickeln sich wie der bundesweite Baupreisindex für den Neubau konventionell gebauter Wohngebäude. Regionale Unterschiede, Lohnkosten und Besonderheiten des einzelnen Gebäudes bildet der Index nicht ab.
Wert 1914: das Mittel gegen den Preisauftrieb – mit einer Falle
Für Wohngebäude gibt es eine Vertragsform, die genau dieses Veralten verhindern soll. In den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (VGB 2022, „Gleitender Neuwert Plus“) wird die Summe in Preisen des Jahres 1914 ausgedrückt und jedes Jahr mit einem Anpassungsfaktor hochgerechnet. Dieser folgt nach Abschnitt A 16.2 zu 80 Prozent dem Baupreisindex für Wohngebäude aus dem Mai des Vorjahres und zu 20 Prozent dem Tariflohnindex für das Baugewerbe. Summe und Beitrag steigen also mit den Baukosten. Ist die Summe nach den Antragsangaben vom Versicherer berechnet, gilt zudem ein Unterversicherungsverzicht (A 14.2.1).
Der Verzicht hat allerdings Grenzen. Nach A 14.2.2 entfällt er, wenn nach Vertragsschluss wertsteigernde bauliche Maßnahmen die Summe verändern und das dem Versicherer nicht unverzüglich angezeigt wurde – ausgenommen Maßnahmen im laufenden Versicherungsjahr des Schadens. Nach A 14.2.3 entfällt er auch, wenn die Antragsfragen nicht zutreffend beantwortet wurden. Dann wird wieder nach dem Verhältnis gekürzt, und zwar jeder Schaden, nicht nur der am umgebauten Teil. Musterbedingungen sind unverbindlich; einzelne Verträge weichen ab.
Was ein nicht gemeldeter Ausbau kostet, zeigt die Rechnung mit einer Summe, die vor dem Umbau genau dem Wert von 500.000 € entsprach, und einem Schaden von 40.000 €, etwa im Keller, der mit dem Umbau nichts zu tun hat:
| Wertsteigerung durch Umbau | Quote | Leistung ohne Verzicht | mit Verzicht |
|---|---|---|---|
| 5 % | 95,2 % | 38.095 € | 40.000 € |
| 10 % | 90,9 % | 36.364 € | 40.000 € |
| 20 % | 83,3 % | 33.333 € | 40.000 € |
| 30 % | 76,9 % | 30.769 € | 40.000 € |
Ein Umbau, der das Haus um 20 % wertvoller macht, senkt die Quote nicht um 20 Prozentpunkte, sondern auf 83,3 % – die Summe wird durch den neuen, höheren Wert geteilt. Aus 40.000 € werden 33.333 €.
Selbstbehalt und Kürzung: welcher Abzug wirklich zählt
Der Selbstbehalt steht als fester Betrag in der Police und fällt deshalb auf. Die Kürzung ist meist der größere Abzug. Im Beispiel mit 80 % Quote und 1.000 € Selbstbehalt übersteigt die Kürzung den Selbstbehalt bei jedem Schaden oberhalb von 5.000 €. Bei 40.000 € Schaden kostet die Kürzung 8.000 €, das 8-Fache des Selbstbehalts. Ist die Summe seit Mai 2021 nicht angepasst, übersteigt die Kürzung den Selbstbehalt schon ab 3.373 € Schaden.
Weniger wichtig, als es scheint, ist die Reihenfolge. Ob erst gekürzt und dann der Selbstbehalt abgezogen wird oder umgekehrt, regeln die Bedingungen. Der Rechner oben auf dieser Seite kürzt zuerst: Von 40.000 € bleiben 31.000 €. In umgekehrter Reihenfolge wären es 31.200 €, also 200 € mehr – der Unterschied beträgt immer den Selbstbehalt mal dem nicht versicherten Anteil und bleibt damit klein.
Was diese Rechnung nicht abbildet
Welcher Wert maßgeblich ist, bestimmt der Vertrag. Ohne besondere Vereinbarung ist es nach § 88 VVG der Neuwert abzüglich des Minderwerts zwischen alt und neu, also eine Art Zeitwert. Ist ein Wert fest vereinbart (Taxe nach § 76 VVG), wird im Verhältnis der Summe zu dieser Taxe gekürzt. Der Index in diesem Artikel beschreibt Baupreise für Wohngebäude; für Hausrat taugt er nicht.
Nicht berücksichtigt sind prozentuale oder gedeckelte Selbstbehalte, eigene Entschädigungsgrenzen für Elementarschäden, Kosten und Mietausfall, die nach den Musterbedingungen ebenfalls gekürzt werden, sowie die Frage, ab wann ein Gericht eine Unterversicherung als erheblich ansieht. Wie hoch die Summe im eigenen Vertrag sein müsste, lässt sich nur mit einer Bewertung des Gebäudes beantworten – die Rechnung zeigt, was eine Abweichung kostet.