Versicherungen

Der Rechner zeigt, was ein Zivilprozess in erster Instanz kostet, wenn Sie verlieren oder sich vergleichen – und wie viele Jahresbeiträge einer Rechtsschutzversicherung das entspricht.

Ihre Kosten ohne Versicherung
— €

So wird gerechnet

Verloren: 3,0 Gerichtsgebühren plus zwei Anwälte mit je 2,5 Gebühren, Pauschale und Umsatzsteuer. Vergleich: halbe 1,0-Gerichtsgebühr plus eigener Anwalt mit 3,5 Gebühren.

Gerichtsgebühren nach § 34 GKG und KV Nr. 1210, 1211; Anwaltsvergütung nach § 13 RVG und VV Nr. 3100, 3104, 1003, 7002, 7008; Kostentragung nach §§ 91, 92, 98 ZPO (abgerufen am 14.09.2026). Unterstellt: Anwälte auf beiden Seiten, ein Verhandlungstermin. Nicht enthalten: Zeugen, Sachverständige, weitere Instanzen, Arbeitsgerichtsverfahren. Beitrag und Selbstbeteiligung sind Ihre Eingaben.

Hintergrund

Wer zweimal klagt, zahlt die Selbstbeteiligung zweimal

Der Rechner oben bildet einen einzelnen Rechtsstreit ab. Wer stattdessen zwei kleinere Streitigkeiten hat, zahlt nicht nur an Gericht und Anwalt in Summe mehr – bei 1.000 € und 1.000 € Streitwert statt einmal 2.000 € sind es 164,12 € zusätzlich. Auch die Selbstbeteiligung der Rechtsschutzversicherung wird ein zweites Mal fällig: 300 € Eigenanteil statt 150 €.

Von Matthias Dührkop · Stand

Grundlage: § 34 GKG – Gebühr nach dem Streitwert · § 13 RVG – Wertgebühren des Rechtsanwalts und 2 weitere · alle Quellen

Ein Rechner, ein Streit

Der Rechner oben rechnet genau einen Rechtsstreit durch: einen Streitwert, einen Ausgang, und – bei Versicherung – eine Selbstbeteiligung, die von den Kosten abgezogen wird. Das Feld „Vertragsjahre bis zum Streit" multipliziert dabei nur den Jahresbeitrag, um zu zeigen, wie viele Beiträge bis zu diesem einen Ereignis bereits gezahlt wurden. Es addiert keine weiteren Streitfälle. Wer wissen will, wie sich zwei getrennte Auseinandersetzungen zusammen verhalten, muss den Rechner zweimal aufrufen und die Ergebnisse selbst zusammenzählen. Genau das macht dieser Artikel – und zwei Effekte fallen dabei auf, die man beim einmaligen Blick auf den Rechner nicht sieht.

Beide Effekte betreffen den Ausgang „Verloren" und, mit denselben Zahlen für den eigenen Anwalt, auch „Vergleich". Beim Ausgang „Gewonnen" verschwinden sie: Dort setzt der Rechner die Kosten auf null, weil die Gegenseite nach § 91 ZPO zahlt – ohne Kosten gibt es weder eine Gebührenstaffel noch eine Selbstbeteiligung, die greifen könnte. Die folgenden Rechnungen gelten also für den Fall, dass man einen Rechtsstreit verliert oder sich vergleicht, nicht für den Gewinn.

Die Selbstbeteiligung ist ein Fixbetrag – pro Fall

Das Eingabefeld heißt „Selbstbeteiligung je Fall", und das ist wörtlich zu nehmen: Die Erstattung ergibt sich als Kosten minus Selbstbeteiligung, für jeden Fall einzeln. Bei 1.000 € Streitwert und verlorenem Prozess kostet der Rechtsstreit 783,96 €; abzüglich 150 € Selbstbeteiligung bleibt ein Eigenanteil von 150 €. Bei 2.000 € Streitwert kostet der Prozess 1.403,80 €, der Eigenanteil bleibt trotz des höheren Streitwerts bei 150 € – solange die Kosten über der Selbstbeteiligung liegen, ist der Eigenanteil immer genau die Selbstbeteiligung, unabhängig von der Höhe des Streits.

Daraus folgt unmittelbar: Wer im selben Vertragsjahr zwei Streitigkeiten über je 1.000 € führt statt einer über 2.000 €, zahlt zweimal 150 € Eigenanteil, also 300 € statt 150 €. Die Versicherung deckt in beiden Fällen „alles über der Selbstbeteiligung" – aber je mehr Fälle, desto öfter wird dieser Sockelbetrag fällig. Der Rechner zeigt diesen Effekt nicht direkt, weil er nur einen Fall auf einmal rechnet; er folgt aber zwingend aus der Formel, die er verwendet.

Auch Gericht und Anwalt werden bei Teilung teurer

Ein zweiter Effekt kommt hinzu, der nichts mit der Versicherung zu tun hat: Die Gebührentabellen nach § 34 GKG und § 13 RVG wachsen degressiv – mit steigendem Streitwert steigt die Gebühr unterproportional. Das klingt zunächst günstig für hohe Streitwerte, hat aber eine Kehrseite: Wird derselbe Gesamtstreitwert auf zwei Verfahren verteilt, fallen Grundgebühren und Auslagenpauschalen zweimal an. In der Summe kostet die Aufteilung deshalb mehr als ein einziges Verfahren über den vollen Betrag – für die hier geprüften Streitwerte ausnahmslos:

Aufteilung Getrennt, gesamt Ein Verfahren Differenz
2× 1.000 € statt 1× 2.000 € 1.567,92 € 1.403,80 € 164,12 €
2× 1.500 € statt 1× 3.000 € 2.187,76 € 1.825,32 € 362,44 €
2× 5.000 € statt 1× 10.000 € 5.336,76 € 4.776,00 € 560,76 €
2× 25.000 € statt 1× 50.000 € 13.739,52 € 10.035,76 € 3.703,76 €

Die Differenz wächst mit dem Streitwert: Bei zwei Fällen über je 1.000 € sind es 164,12 € mehr als bei einem Fall über 2.000 €; bei zwei Fällen über je 25.000 € bereits 3.703,76 € mehr. Das liegt daran, dass die Gebühr für den vollen gemeinsamen Streitwert relativ günstiger ausfällt als zweimal die Gebühr für den jeweils halben Wert – ein direkter Ausdruck der degressiven Staffel in § 34 GKG und § 13 RVG.

Wenn die Rundung den Unterschied verschluckt

Der Rechner zeigt bei laufender Versicherung zusätzlich an, wie vielen Jahresbeiträgen die Erstattung entspricht – gerundet auf eine Nachkommastelle. Bei 1.000 € Streitwert sind das 2,1 Jahresbeiträge, bei 2.000 € Streitwert 4,2. Wer daraus schließt, zwei Fälle über je 1.000 € entsprächen zusammen genau 4,2 Jahresbeiträgen wie der eine Fall über 2.000 €, folgt einem Zufall der Rundung: Die tatsächliche Erstattung liegt bei zwei getrennten Fällen bei 1.267,92 €, bei einem gemeinsamen Fall nur bei 1.253,80 € – eine reale Differenz von 14,12 €, die auf der ersten Nachkommastelle verschwindet. Wer aus angezeigten, gerundeten Werten weiterrechnet statt aus den zugrunde liegenden Beträgen, überträgt genau diesen Rundungsfehler.

Zwei getrennte Rechnungen, ein gemeinsamer Befund

Beide Effekte wirken in dieselbe Richtung, sind aber unterschiedlicher Natur: Die höheren Gerichts- und Anwaltskosten bei Teilung sind eine Eigenschaft des gesetzlichen Gebührensystems und treffen jeden, ob versichert oder nicht. Die doppelte Selbstbeteiligung ist dagegen eine Eigenschaft der Versicherung und hängt von der vereinbarten Selbstbeteiligung ab, nicht von Gericht oder Gesetz. Wer den Rechner nutzt, um „wie viele Jahresbeiträge deckt ein Streit" für einen typischen, einzelnen Fall auszurechnen, sollte deshalb im Kopf behalten: Dieselbe Rechnung für mehrere kleinere Fälle über die Vertragslaufzeit ergibt kein Vielfaches des einen Ergebnisses, sondern einen ungünstigeren Wert – wegen der Gebührenstaffel etwas höhere Gesamtkosten, und wegen der Selbstbeteiligung einen höheren Eigenanteil pro erreichtem Euro Streitwert. Wie wahrscheinlich mehrere kleinere Streitigkeiten sind statt eines großen, weiß der Rechner naturgemäß nicht – das hängt von der individuellen Lebenslage ab, nicht von einer Formel.

Für den Vergleich mehrerer eigener Fälle bleibt deshalb nur der Weg, den auch dieser Artikel gegangen ist: den Rechner je Streitwert einzeln aufrufen, die angezeigten Beträge notieren und erst danach addieren – nicht die gerundeten Kennzahlen wie die Jahresbeiträge, sondern die Eurobeträge für Kosten und Erstattung. Nur so bleibt sichtbar, ob eine Selbstbeteiligung einmal oder mehrfach abgezogen wird und ob die Gebührenstaffel den geteilten Streit gegenüber dem ungeteilten verteuert.

Häufige Fragen

Was kostet ein verlorener Prozess?

Bei 5.000 € Streitwert in erster Instanz mit Anwälten auf beiden Seiten 2.668 €: 512 € Gericht und zweimal 1.078 € Anwalt. Die unterliegende Partei trägt nach § 91 ZPO auch die Kosten des Gegners.

Wer zahlt bei einem Vergleich?

Wenn nichts anderes vereinbart ist, gelten die Kosten als gegeneinander aufgehoben (§ 98 ZPO): Jede Partei trägt ihren eigenen Anwalt und die Hälfte der Gerichtskosten (§ 92 Abs. 1 Satz 2 ZPO). Die Gerichtsgebühr ermäßigt sich dabei von 3,0 auf 1,0.

Bekomme ich als Gewinner vor dem Arbeitsgericht meinen Anwalt erstattet?

In der ersten Instanz nicht. § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG schließt die Erstattung der Anwaltskosten der obsiegenden Partei aus.

Was kostet eine Rechtsschutzversicherung?

Das legt jeder Versicherer nach eigenem Tarif fest; belastbare Durchschnittswerte gibt es nicht. Der Rechner nimmt deshalb Ihren Beitrag als Eingabe und stellt ihm das Kostenrisiko gegenüber.

So werden Prozesskosten berechnet

Wer im Zivilprozess zahlt

Nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO trägt die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits und erstattet dem Gegner dessen notwendige Kosten. Wer verliert, zahlt also die Gerichtsgebühren, den eigenen und den gegnerischen Anwalt. Wer gewinnt, bekommt seine Kosten erstattet – sofern der Gegner zahlen kann. Endet der Streit mit einem Vergleich, gelten die Kosten nach § 98 ZPO als gegeneinander aufgehoben, wenn nichts anderes vereinbart wird: Jede Seite trägt ihren Anwalt und nach § 92 Abs. 1 Satz 2 ZPO die Hälfte der Gerichtskosten.

Welche Gebühren anfallen

Das Gericht erhebt für das Verfahren erster Instanz 3,0 Gebühren (Nr. 1210 des Kostenverzeichnisses zum GKG); endet es durch Vergleich, ermäßigt sich das auf 1,0 (Nr. 1211). Ein Anwalt erhält 1,3 Verfahrens- und 1,2 Terminsgebühren, bei einer Einigung zusätzlich 1,0 Einigungsgebühr, dazu Auslagenpauschale und Umsatzsteuer. Die volle Gebühr ergibt sich jeweils aus dem Streitwert: § 34 GKG für das Gericht, § 13 RVG für den Anwalt.

StreitwertGerichtje Anwaltverloren, gesamtVergleich, eigene Kosten
1.000 €183 €300 €784 €442 €
3.000 €377 €724 €1.825 €1.067 €
5.000 €512 €1.078 €2.668 €1.586 €
10.000 €849 €1.964 €4.776 €2.881 €
25.000 €1.307 €2.782 €6.870 €4.103 €
50.000 €1.914 €4.061 €10.036 €5.995 €

Die Tabellen sind degressiv: Bei 5.000 € Streitwert kostet ein verlorener Prozess 2.668 €, mehr als die Hälfte des Streitwerts; bei 50.000 € sind es 10.036 €. Gerade kleine Streitigkeiten sind im Verhältnis teuer. Nicht enthalten sind Zeugen, Sachverständige und weitere Instanzen – ein Gutachten kann die Kosten leicht verdoppeln.

Arbeitsrecht ist anders

Vor dem Arbeitsgericht erster Instanz hat die obsiegende Partei nach § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Anwaltskosten. Wer dort einen Anwalt nimmt, zahlt ihn auch dann selbst, wenn er gewinnt. Die Gerichtskosten folgen dort einem eigenen Kostenverzeichnis; der Rechner bildet Arbeitsgerichtsverfahren nicht ab.

Beitrag gegen Risiko

Was eine Rechtsschutzversicherung kostet, legt jeder Versicherer selbst fest – tragen Sie den Beitrag aus Ihrem Angebot ein. Der Rechner zeigt dann, wie viele Jahresbeiträge ein Prozess der gewählten Größe aufwiegt. Beispiel: 300 € Jahresbeitrag, 150 € Selbstbeteiligung, fünf Jahre Laufzeit. Ein verlorener Prozess über 5.000 € kostet 2.668 €; die Versicherung übernähme 2.518 €, das sind 8,4 Jahresbeiträge. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie wahrscheinlich ein solcher Streit ist und welche Bereiche der Tarif abdeckt – beides kann der Rechner nicht wissen.