Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland, die seit 1995 besteht. Sie sichert das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab, deckt aber bei Weitem nicht alle anfallenden Kosten. Die Differenz zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und den Leistungen der gesetzlichen Versicherung wird als Pflegelücke bezeichnet und kann mehrere tausend Euro monatlich betragen.
Die fünf Pflegegrade im Überblick: Seit 2017 gibt es statt der früheren drei Pflegestufen fünf Pflegegrade. Pflegegrad 1 bezeichnet geringe Beeinträchtigungen mit einem Pflegegeld von 332 Euro monatlich. Pflegegrad 2 umfasst erhebliche Beeinträchtigungen mit 761 Euro Pflegegeld. Bei Pflegegrad 3 erhalten Versicherte 1.432 Euro, bei Pflegegrad 4 sind es 1.778 Euro und bei Pflegegrad 5, der schwersten Beeinträchtigung, werden 2.200 Euro monatlich gezahlt. Die tatsächlichen Kosten für stationäre Pflege liegen jedoch oft bei 3.500 bis 4.500 Euro monatlich.
Pflegegeld vs. Pflegesachleistungen: Pflegebedürftige können zwischen Pflegegeld für die Versorgung durch Angehörige und Pflegesachleistungen für professionelle Pflegedienste wählen. Eine Kombination beider Leistungsarten ist ebenfalls möglich. Pflegesachleistungen sind höher als das Pflegegeld, da sie die Kosten professioneller Pflegekräfte teilweise abdecken sollen.
Private Pflegezusatzversicherung und Pflege-Bahr: Um die Pflegelücke zu schließen, bieten private Versicherer Pflegezusatzversicherungen an. Der staatlich geförderte Pflege-Bahr ist eine Pflegetagegeldversicherung, bei der der Staat monatlich 5 Euro Zulage zahlt, wenn der Versicherte mindestens 10 Euro monatlich einzahlt. Allerdings sind die Leistungen des Pflege-Bahr für eine echte Absicherung meist zu gering. Sinnvoller ist häufig eine ungeförderte Pflegetagegeldversicherung mit höheren Leistungen.
Demografische Entwicklung als Risikofaktor: Deutschland altert rapide. Die Zahl der Pflegebedürftigen ist von rund 2,5 Millionen im Jahr 2015 auf über 5 Millionen im Jahr 2025 gestiegen. Experten rechnen damit, dass bis 2050 über 6 Millionen Menschen pflegebedürftig sein werden. Je früher Sie eine private Pflegezusatzversicherung abschließen, desto günstiger sind die Beiträge und desto wahrscheinlicher werden Sie im Ernstfall angenommen.
Praxistipp: Schließen Sie eine Pflegezusatzversicherung möglichst vor dem 45. Lebensjahr ab. Achten Sie auf Tarife ohne vereinfachte Gesundheitsprüfung beim Pflege-Bahr, die dafür aber geringere Leistungen bieten. Vergleichen Sie die monatliche Leistung pro Pflegegrad und prüfen Sie, ob Beitragsbefreiung im Leistungsfall enthalten ist.