Der Rechner nimmt Gesamtkosten und Festzuschuss aus Ihrem Heil- und Kostenplan und zeigt, was eine Zahnzusatzversicherung davon übernimmt – und was nach den Beiträgen bleibt.
So wird gerechnet
Eigenanteil = Gesamtkosten − Festzuschuss. Tarifleistung je nach Bedingung: Prozentsatz der Gesamtkosten minus Festzuschuss oder Prozentsatz des Eigenanteils, begrenzt auf den Höchstbetrag des Jahres und den Eigenanteil.
Festzuschüsse nach § 55 Abs. 1 SGB V (abgerufen am 14.09.2026). Gesamtkosten und Festzuschuss aus dem Heil- und Kostenplan, Leistung, Höchstbetrag und Beitrag aus Ihrem Tarif. Der Rechner enthält keine Marktpreise.
Hintergrund
Das Bonusheft spart oft der Versicherer, nicht Sie
Zehn Jahre lückenloses Bonusheft erhöhen den Festzuschuss im Beispiel von 900 € auf 1.125 €. Wer aber eine Zusatzversicherung mit „90 % inklusive Kassenleistung“ hat, zahlt danach genau so viel wie vorher: 300 €. Die 225 € Bonus spart der Versicherer. Dasselbe gilt sogar für den Härtefall – und erst ein Höchstbetrag im Tarif dreht das um.
Grundlage: § 55 SGB V – Leistungsanspruch · § 56 SGB V – Festsetzung der Regelversorgungen und 2 weitere · alle Quellen
Woraus der Festzuschuss besteht
Für die Befunde, für die es Festzuschüsse gibt, legt der Gemeinsame Bundesausschuss eine Regelversorgung fest und macht nach § 56 Abs. 4 SGB V die darauf entfallenden Beträge bekannt. Die Krankenkasse zahlt davon nach § 55 Abs. 1 Satz 2 SGB V 60 %. Satz 3 erhöht das auf 70 %, wenn die Zähne regelmäßig gepflegt und die Vorsorgeuntersuchungen der letzten fünf Jahre wahrgenommen wurden, Satz 5 auf 75 % nach zehn Kalenderjahren ohne Unterbrechung. Nach Satz 7 kann die Kasse die 75 % in begründeten Ausnahmefällen auch bei einer einmaligen Lücke gewähren.
Alle Stufen sind Anteile desselben Betrags. Steht im Heil- und Kostenplan ein Festzuschuss von 900 € ohne Bonus, beträgt die festgesetzte Regelversorgung 1.500 €. Daraus folgen 1.050 € mit fünf und 1.125 € mit zehn Jahren Bonusheft. Der Bonus ist also ein fester Eurobetrag – hier 150 € beziehungsweise 225 € –, und er hängt nur am Befund, nicht an der Rechnung.
Je aufwendiger die Versorgung, desto weniger zählt der Bonus
Wer eine Versorgung wählt, die über die Regelversorgung hinausgeht, erhält denselben Festzuschuss; die Mehrkosten trägt er nach § 55 Abs. 4 SGB V selbst. Bei einer andersartigen Versorgung erstattet die Kasse die bewilligten Festzuschüsse nach Absatz 5. Die Tabelle legt denselben Befund zugrunde und verändert nur die Gesamtkosten. Die erste Zeile unterstellt, dass die Rechnung genau den festgesetzten Beträgen entspricht; das ist eine Modellannahme, reale Rechnungen weichen davon ab.
| Gesamtkosten | ohne Bonus | Bonus nach fünf Jahren | Bonus nach zehn Jahren | Härtefall |
|---|---|---|---|---|
| 1.500 € | 600 € (40 %) | 450 € (30 %) | 375 € (25 %) | 0 € (0 %) |
| 2.250 € | 1.350 € (60 %) | 1.200 € (53,33 %) | 1.125 € (50 %) | 750 € (33,33 %) |
| 3.000 € | 2.100 € (70 %) | 1.950 € (65 %) | 1.875 € (62,5 %) | 1.500 € (50 %) |
| 4.500 € | 3.600 € (80 %) | 3.450 € (76,67 %) | 3.375 € (75 %) | 3.000 € (66,67 %) |
In jeder Zeile liegt die Spalte mit zehn Jahren Bonusheft um dieselben 225 € unter der ersten. Bei der Regelversorgung ist das viel: Der Eigenanteil sinkt von 600 € auf 375 €, um 37,5 %. Bei 4.500 € Gesamtkosten sinkt er von 3.600 € auf 3.375 €, nur noch um 6,25 %. Wer ohnehin eine aufwendige Versorgung plant, gewinnt durch das Bonusheft denselben Betrag, aber einen kleinen Teil seiner Rechnung.
Die letzte Spalte gehört zum Härtefall, der weiter unten erklärt wird. Sie zeigt schon hier, dass auch 100 Prozent Kassenleistung bei einer aufwendigen Versorgung einen großen Eigenanteil lassen: Bezogen wird der Zuschuss immer auf die Regelversorgung.
Was der Bonus neben einer Zusatzversicherung bewirkt
Der Rechner unterscheidet zwei Formulierungen, mit denen Tarife ihre Leistung beschreiben. Die eine füllt die Kassenleistung auf einen Prozentsatz der Gesamtkosten auf („90 % inklusive Kassenleistung"), die andere erstattet einen Prozentsatz dessen, was nach dem Festzuschuss übrig bleibt. Die Tabelle rechnet beide mit 3.000 € Gesamtkosten und 90 Prozent, zunächst ohne Höchstbetrag.
| Stufe | Festzuschuss | Tarif „inklusive“ zahlt | Rest | Tarif „vom Eigenanteil“ zahlt | Rest |
|---|---|---|---|---|---|
| ohne Bonus | 900 € | 1.800 € | 300 € | 1.890 € | 210 € |
| Bonus nach fünf Jahren | 1.050 € | 1.650 € | 300 € | 1.755 € | 195 € |
| Bonus nach zehn Jahren | 1.125 € | 1.575 € | 300 € | 1.687,50 € | 187,50 € |
| Härtefall | 1.500 € | 1.200 € | 300 € | 1.350 € | 150 € |
In der vierten Spalte steht viermal derselbe Betrag: 300 €. Ein Tarif, der auf 90 Prozent der Gesamtkosten auffüllt, lässt immer die übrigen 10 Prozent beim Versicherten – egal, wie viel die Kasse vorher gezahlt hat. Jeder Euro mehr Festzuschuss ist ein Euro weniger Tarifleistung. Mit zehn Jahren Bonusheft zahlt der Tarif 1.575 € statt 1.800 €; die Differenz von 225 € ist genau der Bonus. Selbst der Härtefall ändert daran nichts: Die Kasse zahlt 1.500 €, der Tarif nur noch 1.200 €, und es bleiben wieder 300 €.
Beim Tarif, der vom Eigenanteil rechnet, kommt ein Teil des Bonus an: Der Rest sinkt von 210 € auf 187,50 €, also um 22,50 €. Das sind 10 Prozent des Bonus; die übrigen 90 Prozent spart auch hier der Versicherer. Dafür ist der Rest bei diesem Tarif in jeder Stufe kleiner als beim Tarif „inklusive“.
Das heißt nicht, dass sich das Bonusheft nicht lohnt. Es heißt, dass sein Wert davon abhängt, wer die Differenz sonst trägt – und davon, ob die Zusatzversicherung im Behandlungsjahr überhaupt voll leistet.
Mit Höchstbetrag kehrt sich das um
Ein Tarif kann seine Leistung je Behandlungsjahr auf einen festen Betrag begrenzen, auch gestaffelt nach Vertragsjahren. Ob und in welcher Höhe, steht nur im eigenen Tarif; der Artikel rechnet mit 1.000 € im Behandlungsjahr als Beispiel. Greift diese Grenze, zahlt der Tarif in allen Stufen und bei beiden Tarifarten 1.000 €.
| Stufe | Tarif zahlt | Rest | Höchstbetrag greift ab („inklusive“) | Höchstbetrag greift ab („vom Eigenanteil“) |
|---|---|---|---|---|
| ohne Bonus | 1.000 € | 1.100 € | 2.111 € | 2.011 € |
| Bonus nach fünf Jahren | 1.000 € | 950 € | 2.278 € | 2.161 € |
| Bonus nach zehn Jahren | 1.000 € | 875 € | 2.361 € | 2.236 € |
| Härtefall | 1.000 € | 500 € | 2.778 € | 2.611 € |
Jetzt kommt der Bonus voll beim Versicherten an: Der Rest sinkt von 1.100 € auf 875 €, um die ganzen 225 €. Die beiden rechten Spalten zeigen, ab welchen Gesamtkosten der Höchstbetrag die Rechnung bestimmt (auf volle Euro gerundet). Ohne Bonus und beim Tarif „inklusive“ ist das ab rund 2.111 € der Fall. Von dort an geht jeder weitere Euro der Rechnung vollständig zulasten des Versicherten, und der Prozentsatz im Tarif spielt keine Rolle mehr.
Der Höchstbetrag ist damit die wichtigste Zahl, wenn eine Behandlung in den ersten Vertragsjahren ansteht. Hinzu kommen Wartezeiten: § 197 Abs. 1 VVG lässt für Zahnersatz eine besondere Wartezeit von höchstens acht Monaten zu, sofern der Vertrag überhaupt eine vorsieht. Was darüber hinaus ausgeschlossen ist, regelt der einzelne Tarif, nicht das Gesetz.
Der Härtefall: 100 Prozent, aber von der Regelversorgung
Nach § 55 Abs. 2 Satz 1 SGB V erhalten Versicherte, die sonst unzumutbar belastet würden, zusätzlich zu den 60 % einen Betrag von 40 % der festgesetzten Beträge, zusammen also 100 %. Ein Bonus kommt nicht hinzu, weil das Gesetz auf den Festzuschuss ohne Bonus aufsetzt. Unzumutbar ist die Belastung nach Satz 2 unter anderem, wenn die monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht überschreiten oder Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder Ausbildungsförderung bezogen werden. Für Angehörige im Haushalt erhöht sich die Grenze nach Satz 6.
Bei der Regelversorgung wird der Betrag an die tatsächlichen Kosten angepasst; der Eigenanteil ist dann null. Wählt der Versicherte eine aufwendigere Versorgung, zahlt die Kasse nach dem zweiten Halbsatz nur den festen Betrag von 1.500 €. Das zeigt die letzte Spalte der ersten Tabelle: Bei 4.500 € bleiben trotz Härtefall 3.000 €.
Knapp über der Grenze
Wer die Einnahmegrenze nur wenig überschreitet, fällt nicht sofort auf den normalen Festzuschuss zurück. § 55 Abs. 3 SGB V gibt einen weiteren Betrag: den Teil des Festzuschusses ohne Bonus, der das Dreifache der Differenz zwischen Einnahmen und Grenze übersteigt. Insgesamt zahlt die Kasse höchstens so viel wie im Härtefall. Die Tabelle rechnet das für Versicherte ohne Bonus und eine Versorgung, die genau die festgesetzten 1.500 € kostet.
| Einnahmen über der Grenze (Monat) | 3-fache Differenz | Kasse zahlt | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| 50 € | 150 € | 1.500 € | 0 € |
| 100 € | 300 € | 1.500 € | 0 € |
| 200 € | 600 € | 1.200 € | 300 € |
| 300 € | 900 € | 900 € | 600 € |
Das Ergebnis ist milder, als die Formel klingt. Der Eigenanteil ist nicht das Dreifache der Differenz, sondern liegt um 300 € darunter – im Beispiel bis zu einer Differenz von 100 € im Monat bleibt er bei null. Der Grund: Die Kasse zieht das Dreifache vom Festzuschuss ab und legt den Rest noch einmal obendrauf, zahlt also zweimal 60 % abzüglich der Belastung. Weil zweimal 60 % mehr ist als die ganze Regelversorgung, bleibt ein Überhang von 300 €, der zuerst aufgezehrt wird. Ab 300 € Differenz bleibt es beim normalen Festzuschuss von 900 €.
Wann die Beiträge die Erstattung übersteigen
Ob sich eine Zusatzversicherung lohnt, lässt sich nur für einen konkreten Fall rechnen. Mit einem angenommenen Beitrag von 30 € im Monat – einer Setzung dieses Beispiels, keinem Marktpreis – und dem Tarif „inklusive“ ohne Höchstbetrag übersteigen die gezahlten Beiträge die Erstattung von 1.800 € ab dem 61. Monat. Mit zehn Jahren Bonusheft ist die Erstattung um 225 € kleiner, und der Punkt rückt auf den 53. Monat vor. Wer sein Bonusheft lückenlos führt, braucht die Versicherung für denselben Befund also weniger.
Was diese Rechnung nicht abbildet
Der Artikel rechnet mit einem einzigen Befund und festen Beträgen. Reale Heil- und Kostenpläne enthalten oft mehrere Befunde, und die Kosten einer Regelversorgung weichen je nach Praxis und Labor von den festgesetzten Beträgen ab. Wie die gleitende Härtefallregelung mit einem Bonusheft zusammenwirkt, legt die Tabelle oben nicht fest; sie rechnet ohne Bonus. Tarifbedingungen – Staffeln, Ausschlüsse, laufende Behandlungen – unterscheiden sich stark und sind vor jeder Rechnung im eigenen Vertrag nachzulesen. Der Heil- und Kostenplan liefert die beiden Zahlen, die der Rechner oben auf dieser Seite braucht.