Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt bei Zahnersatz nur die sogenannte Regelversorgung. Das bedeutet: Die Kasse zahlt einen Festzuschuss von 60 Prozent der Kosten für die einfachste, medizinisch ausreichende Versorgung. Mit einem lückenlos geführten Bonusheft steigt der Zuschuss auf 70 Prozent nach fünf Jahren und 75 Prozent nach zehn Jahren. Dennoch bleibt bei hochwertigem Zahnersatz wie Implantaten, Keramikkronen oder Inlays ein erheblicher Eigenanteil, der schnell mehrere tausend Euro betragen kann.
Was deckt eine Zahnzusatzversicherung ab? Je nach Tarif übernimmt die Zahnzusatzversicherung 70 bis 100 Prozent der Kosten für Zahnersatz, einschließlich Implantate, Kronen, Brücken und Prothesen. Viele Tarife erstatten zusätzlich Kosten für Zahnbehandlungen wie Wurzel- und Parodontosebehandlungen, professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllungen und kieferorthopädische Maßnahmen. Hochwertige Tarife decken auch Funktionsanalyse und Aufbissschienen ab.
Wartezeiten und Leistungsbegrenzungen: Die meisten Zahnzusatzversicherungen haben eine Wartezeit von drei bis acht Monaten nach Vertragsabschluss. In den ersten Jahren gelten zudem gestaffelte Leistungsbegrenzungen. Typischerweise werden im ersten Vertragsjahr maximal 500 bis 1.000 Euro erstattet, im zweiten Jahr 2.000 Euro, und erst nach drei bis fünf Jahren greift die volle Leistung ohne Begrenzung. Einige Tarife verzichten auf Wartezeiten, verlangen dafür aber höhere Beiträge.
Wann sollte man eine Zahnzusatzversicherung abschließen? Der beste Zeitpunkt ist möglichst früh, idealerweise zwischen 20 und 35 Jahren. In diesem Alter sind die monatlichen Beiträge am günstigsten, oft nur 7 bis 15 Euro. Außerdem ist der Zahnstatus meist noch gut, sodass keine Ausschlüsse für bereits fehlende oder beschädigte Zähne drohen. Wichtig zu wissen: Bereits geplante oder angeratene Behandlungen werden grundsätzlich nicht übernommen.
Stiftung Warentest als Orientierung: Die Stiftung Warentest bewertet regelmäßig Zahnzusatzversicherungen im Magazin Finanztest. Besonders gut abschneidende Tarife erstatten mindestens 90 Prozent der Zahnersatzkosten und bieten umfassende Leistungen für Zahnbehandlung und Prophylaxe. Achten Sie beim Vergleich auf die tatsächliche Erstattung inklusive Kassenleistung, nicht nur auf den Prozentsatz der Versicherung.
Praxistipp: Führen Sie Ihr Bonusheft lückenlos und gehen Sie regelmäßig zur Kontrolle. Schließen Sie die Versicherung ab, bevor Zahnprobleme auftreten. Prüfen Sie, ob Ihr Tarif eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit bietet. Manche Versicherer erstatten ein bis zwei Monatsbeiträge zurück, wenn Sie ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch genommen haben.