Der Vergleich zwischen Elektroauto und Verbrenner scheitert meist an der Vergleichbarkeit: verschiedene Klassen, verschiedene Ausstattungen, verschiedene Annahmen. Diese Rechnung umgeht das, indem sie dasselbe Modell in zwei Antrieben nimmt – den Opel Corsa 1.2 DI Turbo Edition und den Opel Corsa Electric (50 kWh), beide aus der ADAC-Autokostenübersicht Frühjahr/Sommer 2026.
Gerechnet wird über 8 Jahre bei 15.000 Kilometern im Jahr. Kfz-Steuer und Ladekosten kommen zur Bauzeit dieser Seite aus denselben Modulen, die auch der Kfz-Steuer-Rechner und der Elektroauto-Rechner laden.
Der Aufpreis, und was davon übrig bleibt
Der Stromer kostet 7.100 € mehr – 29.990 € gegenüber 22.890 €. Diesen Betrag komplett gegenzurechnen wäre falsch: Ein Teil steckt nach 8 Jahren noch im Wiederverkaufswert.
Wie groß dieser Teil ist, lässt sich aus den DAT-Preisnotierungen ableiten, die wir für den Artikel zur Wertverlustkurve ausgewertet haben: rund 66,9 % nach zwei Jahren, danach etwa 8,3 % Verlust pro Jahr – nach 8 Jahren also 39,8 % des Neupreises. Vom Aufpreis sind damit 2.824 € noch vorhanden und 4.276 € tatsächlich ausgegeben – oder 534 € im Jahr, die der Antrieb wieder einspielen muss.
Dass hier für beide Antriebe dieselbe Restwertquote angesetzt wird, ist keine Bequemlichkeit, sondern Ergebnis derselben Auswertung. In der Preisklasse von 30.000 € bis 60.000 € halten Elektrofahrzeuge nach rund zwei Jahren im Median 63,0 % ihres Neupreises (298 Fahrzeuge), Verbrenner 64,3 % (1.321 Fahrzeuge). Der Abstand beträgt 1,3 Prozentpunkte. Die verbreitete Erzählung vom dramatischen Wertverfall der Elektroautos findet in den Notierungen derzeit keine Entsprechung.
Die Steuer: null, aber nicht zehn Jahre
Der Benziner zahlt nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG 24,00 € für 1.199 Kubikzentimeter Hubraum und 59,80 € für 124 g/km CO₂, soweit sie den Freibetrag von 95 g/km übersteigen. Zusammen 83,80 €, erhoben werden nach § 11 Abs. 5 KraftStG aber nur volle Euro, abgerundet: 83 € im Jahr.
Der Stromer zahlt nach § 3d KraftStG nichts. Hier steckt allerdings ein Detail, das fast jede Übersicht unterschlägt: Die Befreiung dauert zehn Jahre – aber höchstens bis zum 31.12.2035. Bei einer Erstzulassung am 01.03.2026 endet sie deshalb schon am 31.12.2035, nach 9,8 Jahren statt nach 10 – 2 Monate weniger.
Der Effekt wächst mit jedem Monat, den man wartet. Das Zulassungsfenster reicht bis zum 31.12.2030, die Höchstdauer endet aber unverändert am 31.12.2035: Wer am letzten begünstigten Tag zulässt, bekommt statt zehn Jahren nur noch 5 Jahre. Die beworbene Zehnjahresfrist gilt in voller Länge nur noch für Fahrzeuge, die vor 2026 zugelassen wurden.
Zwei weitere Absätze derselben Norm sind beim Gebrauchtkauf bares Geld wert und stehen in kaum einer Übersicht:
- Die Restbefreiung geht auf den Käufer über. Nach § 3d Abs. 2 Satz 2 KraftStG wird die Befreiung, soweit sie bei einem Halterwechsel noch nicht abgelaufen ist, dem neuen Halter gewährt. Wer einen drei Jahre alten Stromer kauft, fährt die verbleibenden Jahre steuerfrei weiter – die Befreiung hängt am Fahrzeug, nicht am Halter. Gewährt wird sie allerdings je Fahrzeug nur einmal (Satz 1).
- Stilllegen verlängert nichts. Nach § 3d Abs. 3 KraftStG bleiben Zeiten der Außerbetriebsetzung und die Monate außerhalb eines Saisonkennzeichen-Zeitraums ohne Auswirkung auf die Befreiung. Die Frist läuft kalendarisch ab dem Tag der Erstzulassung – ein abgemeldetes Jahr ist ein verlorenes Jahr.
Für diese Rechnung über 8 Jahre spielt das keine Rolle – die Befreiung trägt den gesamten Zeitraum. Wer länger fährt, zahlt danach die halbe Gewichtssteuer nach § 9 Abs. 2 KraftStG: für den Corsa Electric mit 1.905 kg zulässigem Gesamtgewicht wären das 56 € im Jahr, also weiterhin weniger als der Benziner heute zahlt.
Der Punkt, an dem sich alles entscheidet
Aus den ADAC-Betriebskosten lässt sich der Verbrauch zurückrechnen – abzüglich der Pflegepauschale von 250 € im Jahr, die für beide Antriebe gleich anfällt. Das ergibt 5,1 Liter je 100 Kilometer für den Benziner und 15,7 Kilowattstunden für den Stromer. Beim Benziner bleiben die Kosten damit festgelegt: 1.478 € im Jahr bei 1,92 € je Liter.
Beim Stromer nicht. Der ADAC rechnet mit einem Mischpreis von 0,44 € je Kilowattstunde. Tatsächlich unterscheiden sich die Ladewege erheblich – hier mit den Werten aus unserem Strompreis-Modul:
| Wo geladen wird | Preis | Energie im Jahr | gegenüber Benzin |
|---|---|---|---|
| Zu Hause (Wallbox oder Steckdose) | 37 ct/kWh | 870 € | +608 € |
| Öffentlich, Normalladen (AC) | 52 ct/kWh | 1.222 € | +256 € |
| Öffentlich, Schnellladen (DC) | 60 ct/kWh | 1.410 € | +68 € |
| Ohne Vertrag am Autobahn-Schnelllader | 84 ct/kWh | 1.974 € | −496 € |
| Corsa Benziner, zum Vergleich | 1,92 €/l | 1.478 € | – |
Bei 15.000 Kilometern im Jahr. Haushaltsstrompreis nach BDEW-Strompreisanalyse April 2026, öffentliche Ladepreise nach LichtBlick Ladesäulencheck 2025 (Erhebung: Statista), Stand Juni 2025.
Zwischen der eigenen Wallbox und dem Autobahn-Schnelllader ohne Vertrag liegen 1.105 € im Jahr – bei identischem Fahrzeug und identischer Fahrleistung. Das ist mehr, als die meisten Antriebsvergleiche insgesamt an Unterschied ausweisen.
Die Gesamtrechnung
Neben der Energie wirken zwei weitere Posten zugunsten des Stromers: die Kfz-Steuer (83 € im Jahr) und die Werkstattkosten, die der ADAC mit 64 € statt 76 € im Monat ansetzt – 144 € im Jahr, im Wesentlichen wegen des entfallenden Ölwechsels und der geringeren Bremsbelastung durch Rekuperation. Dagegen steht der verbrauchte Teil des Aufpreises mit 534 € im Jahr.
| Ladeweg | Energie | Steuer | Werkstatt | Aufpreis | Saldo im Jahr | über 8 Jahre |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zu Hause (Wallbox oder Steckdose) | +608 € | +83 € | +144 € | −534 € | +301 € | +2.408 € |
| Öffentlich, Normalladen (AC) | +256 € | +83 € | +144 € | −534 € | −51 € | −412 € |
| Öffentlich, Schnellladen (DC) | +68 € | +83 € | +144 € | −534 € | −239 € | −1.916 € |
| Ohne Vertrag am Autobahn-Schnelllader | −496 € | +83 € | +144 € | −534 € | −803 € | −6.428 € |
Alle Werte aus Sicht des Elektroautos: Plus bedeutet Vorteil gegenüber dem Benziner. Versicherung ist nicht enthalten, sie unterscheidet sich zwischen den Varianten nur geringfügig und hängt stärker vom Fahrer ab als vom Antrieb.
Das Ergebnis ist eindeutig und unbequem zugleich:
- Wer zu Hause lädt, fährt den Stromer über 8 Jahre 2.408 € günstiger. Die Rechnung geht auf, und zwar deutlich.
- Wer öffentlich normallädt, landet bei −412 € – praktisch ein Nullsummenspiel, das jede Abweichung bei Rabatt, Fahrleistung oder Strompreis kippen kann.
- Wer überwiegend schnelllädt, zahlt drauf: beim öffentlichen Schnellladen mit 60 ct je Kilowattstunde 1.916 € über 8 Jahre, ohne Ladevertrag an der Autobahn sogar 6.428 €.
Die entscheidende Frage vor dem Kauf lautet damit nicht „Elektro oder Verbrenner", sondern: Habe ich einen eigenen Stellplatz mit Stromanschluss? Wer ihn hat, trifft eine wirtschaftlich klare Entscheidung. Wer zur Miete ohne Stellplatz wohnt, trifft eine, die sich über die Betriebskosten nicht begründen lässt.
Was die Rechnung offen lässt
- Die Fahrleistung. Alle Vorteile außer der Steuer wachsen mit den gefahrenen Kilometern, der Aufpreis nicht. Wer deutlich mehr als 15.000 Kilometer fährt, verschiebt die Rechnung zugunsten des Stromers – auch beim öffentlichen Laden.
- Die Batterie. Ein Austausch außerhalb der Garantie ist der eine große Posten, den keine Durchschnittsrechnung abbildet. Die Herstellergarantien laufen üblicherweise acht Jahre – also genau bis zum Ende dieses Zeitraums.
- Der Ladeweg ist selten sortenrein. Wer zu Hause lädt, lädt auf Reisen trotzdem öffentlich. Realistisch liegt der eigene Mischpreis zwischen den Zeilen der ersten Tabelle – näher am Heimpreis, je seltener die Langstrecke.
- Die Wallbox selbst. Anschaffung und Installation sind hier nicht enthalten. Sie verschieben den Break-even um die Investitionssumme geteilt durch den jährlichen Vorteil – bei Heimladen also um deutlich weniger als zwei Jahre.
Den eigenen Fall rechnen
- Elektroauto-Kostenrechner – Gesamtkosten mit eigenem Ladepreis und eigener Fahrleistung
- Kfz-Steuer-Rechner – auch für Elektrofahrzeuge nach § 3d und § 9 Abs. 2
- Spritkosten-Vergleich – zwei Fahrzeuge nebeneinander
- E-Auto-Leasingrechner – wenn der Aufpreis gar nicht erst bezahlt wird
- Autokosten je Kilometer – warum der Wertverlust jeden Antriebsvergleich dominiert
Fahrzeug- und Kostendaten: ADAC Autokostenübersicht Frühjahr/Sommer 2026 (Stand 04/2026), Standardannahmen 60 Monate und 15.000 km im Jahr, ohne Finanzierungszinsen. Kfz-Steuer berechnet nach KraftStG in der Fassung vom 22.12.2025, Stichtag 14.08.2026. Ladepreise: BDEW-Strompreisanalyse April 2026 und LichtBlick Ladesäulencheck 2025 (Erhebung: Statista) (Juni 2025). Der Verbrauch ist aus den ADAC-Betriebskosten zurückgerechnet; das zulässige Gesamtgewicht des Elektrofahrzeugs ist eine Annahme und wirkt sich erst nach Ablauf der Steuerbefreiung aus.