Auto & Mobilität

Wie hoch die Kfz-Steuer ausfällt, entscheidet der Tag der Erstzulassung. Für Fahrzeuge ab 2021 gilt eine sechsstufige CO₂-Staffel, für die Jahrgänge 2009 bis 2020 ein fester Satz von 2 € je Gramm über einem Freibetrag, für ältere Fahrzeuge die Schadstoffklasse. Der Rechner wählt anhand des Datums die richtige Vorschrift aus und weist den Rechenweg aus.

Kfz-Steuer pro Jahr
— €

So wird gerechnet

Die Steuer besteht bei Pkw aus einem Hubraumbetrag – 2,00 € je angefangene 100 cm³ beim Ottomotor, 9,50 € beim Dieselmotor – und einer CO₂-Komponente. Der CO₂-Freibetrag hängt am Datum der Erstzulassung, nicht an der Kraftstoffart: 120 g/km bis Ende 2011, 110 g/km für 2012 und 2013, seither 95 g/km. Ab dem 1. Januar 2021 wird der Betrag über dem Freibetrag gestaffelt, von 2,00 € bis 4,00 € je Gramm. Fahrzeuge mit Erstzulassung bis zum 30. Juni 2009 kennen keine CO₂-Komponente; bei ihnen bestimmt die Schadstoffklasse den Hubraumsatz.

Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG), zuletzt geändert am 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 342). Sätze nach § 9, Elektrobefreiung nach § 3d, Abrundung nach § 11 Abs. 5.

Häufige Fragen

Wie setzt sich die Kfz-Steuer zusammen?

Bei Pkw aus zwei Teilen: dem Hubraumbetrag (2,00 € je angefangene 100 cm³ bei Benzinern, 9,50 € bei Dieseln) und der CO₂-Komponente für jedes Gramm über dem Freibetrag. Der Freibetrag beträgt bei Erstzulassung ab 2014 einheitlich 95 g/km – für Benziner und Diesel gleichermaßen. Bei Krafträdern gibt es nur den Hubraumbetrag: 1,84 € je angefangene 25 cm³.

Warum zahlen Diesel mehr?

Weil § 9 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG für Selbstzündungsmotoren 9,50 € je 100 cm³ vorsieht statt 2,00 €. Das ist ein Ausgleich für die niedrigere Energiesteuer auf Dieselkraftstoff, keine Bewertung des Ausstoßes: Die CO₂-Komponente ist für beide Kraftstoffarten identisch.

Was ändert sich bei Erstzulassung ab 2021?

Statt eines festen Satzes von 2,00 € je Gramm greift eine Staffel: Die ersten 20 Gramm über 95 g/km kosten 2,00 €, die nächsten 20 Gramm 2,20 € und so fort bis 4,00 € oberhalb von 195 g/km. Jedes Gramm wird mit dem Satz seiner eigenen Stufe belegt, nicht der gesamte Wert mit dem höchsten erreichten Satz.

Sind Elektrofahrzeuge dauerhaft steuerfrei?

Nein. § 3d KraftStG befreit sie für zehn Jahre ab dem Tag der Erstzulassung, sofern diese zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2030 liegt, längstens bis zum 31.12.2035. Danach gilt die Gewichtssteuer des § 9 Abs. 1 Nr. 3, ermäßigt um 50 % nach § 9 Abs. 2 – für ein Fahrzeug mit 2.000 kg zulässigem Gesamtgewicht sind das 56,25 € im Jahr.

Gibt es eine Ermäßigung für Schwerbehinderte?

Ja, nach § 3a KraftStG. Die Merkzeichen H, Bl und aG befreien vollständig von der Steuer; der orangefarbene Flächenaufdruck im Ausweis halbiert sie. Die Vergünstigung gilt nur für ein Fahrzeug und nur auf schriftlichen Antrag – und die Halbierung entfällt, solange die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr in Anspruch genommen wird.

Wie und wann wird gezahlt?

Die Steuer ist nach § 11 Abs. 1 KraftStG jeweils für ein volles Jahr im Voraus zu entrichten; eine monatliche Zahlung sieht das Gesetz nicht vor. Nur oberhalb von 500 € Jahressteuer ist die halbjährliche Zahlung zulässig (mit 3 % Aufgeld), oberhalb von 1.000 € die vierteljährliche (mit 6 %). Erhoben wird die Steuer seit 2014 von der Zollverwaltung, nicht mehr von der Zulassungsstelle; die Zulassung setzt ein SEPA-Lastschriftmandat voraus.

Kfz-Steuer verstehen und sparen

Die Kraftfahrzeugsteuer knüpft an das Halten eines Fahrzeugs an (§ 1 KraftStG). Verwaltet wird sie seit dem 1. Juli 2014 von der Zollverwaltung; die Zulassungsstelle nimmt bei der Anmeldung nur das SEPA-Lastschriftmandat entgegen.

Welche Vorschrift gilt, entscheidet allein die Erstzulassung. Drei Regime bestehen bis heute nebeneinander – ein Fahrzeug wechselt nie in ein neueres, auch wenn es den Halter wechselt:

  • bis 30.06.2009 – Hubraum mal Satz der Schadstoffklasse, von 6,75 € (Benziner, Euro 3 und besser) bis 37,58 € (Diesel ohne Schadstoffminderung) je angefangene 100 cm³. Ohne CO₂-Komponente.
  • 01.07.2009 bis 31.12.2020 – Hubraum plus 2,00 € je Gramm CO₂ über dem Freibetrag. Der Freibetrag beträgt 120 g/km bei Erstzulassung bis Ende 2011, 110 g/km für 2012 und 2013 und 95 g/km ab 2014.
  • ab 01.01.2021 – Hubraum plus die unten stehende Staffel ab 95 g/km.

Der Hubraumbetrag ist in allen Fällen seit 2009 unverändert: 2,00 € je angefangene 100 cm³ für Fremdzündungsmotoren, 9,50 € für Selbstzündungsmotoren. Angefangen heißt angefangen: Ein Motor mit 1.401 cm³ wird wie 1.500 cm³ besteuert.

Die CO₂-Staffel für Erstzulassungen ab 2021

Emissionsbereichje Gramm
über 95 g/km bis 115 g/km2,00 €
über 115 g/km bis 135 g/km2,20 €
über 135 g/km bis 155 g/km2,50 €
über 155 g/km bis 175 g/km2,90 €
über 175 g/km bis 195 g/km3,40 €
über 195 g/km4,00 €

Die Staffel wirkt in Teilmengen: Bei 150 g/km kosten die Gramm 96 bis 115 jeweils 2,00 €, die Gramm 116 bis 135 jeweils 2,20 € und die restlichen 15 Gramm jeweils 2,50 € – zusammen 121,50 €. Der Sprung in eine höhere Stufe verteuert also nur die Gramm oberhalb der Grenze.

Elektrofahrzeuge

§ 3d KraftStG befreit reine Elektrofahrzeuge für zehn Jahre ab dem Tag der Erstzulassung, wenn diese zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2030 liegt, längstens bis zum 31.12.2035. Das Zulassungsfenster wurde erst durch das Gesetz vom 22.12.2025 bis 2030 verlängert; ältere Quellen nennen noch den 31.12.2025 und das Enddatum 31.12.2030.

Nach Ablauf der Befreiung zahlen Elektrofahrzeuge die Gewichtssteuer des § 9 Abs. 1 Nr. 3, ermäßigt um die Hälfte (§ 9 Abs. 2). Bei 2.000 kg zulässigem Gesamtgewicht sind das 56,25 € im Jahr – ein Bruchteil dessen, was ein vergleichbarer Verbrenner kostet, aber eben nicht null.

Was der Rechner nicht abbildet

Wohnmobile werden nach Gesamtgewicht und Schadstoffklasse besteuert (§ 9 Abs. 1 Nr. 2a), Fahrzeuge über 3,5 t nach Nr. 4, Anhänger nach Nr. 5. Für Oldtimer- und rote Kennzeichen gilt ein Pauschalbetrag von 191,73 € im Jahr, für solche nur für Krafträder 46,02 € (§ 9 Abs. 4). Die Steuerentlastung von 30 € jährlich für Fahrzeuge bis 95 g/km nach § 10b galt nur für Erstzulassungen bis Ende 2024 und ist am 31.12.2025 ausgelaufen.