Auto & Mobilität

Berechnen Sie Bußgeld, Punkte in Flensburg und Fahrverbot für alle gängigen Verkehrsverstöße – nach dem aktuellen Bußgeldkatalog (BKatV, gültig ab 09.11.2021).

Schnell:

§ 23 Abs. 1a StVO. Gilt für jedes Gerät, das der Hand gehalten werden muss. Freisprechen ohne Halten ist erlaubt.

Faustregel: Mindestabstand = halber Tachowert in Metern (§ 4 StVO).

Ab 1,6 ‰ ist der Verstoß eine Straftat (§ 316 StGB) – dieser Rechner gilt nur für den Ordnungswidrigkeitenbereich (0,5–1,59 ‰).

Bußgeld
— €

So wird gerechnet

Der Bußgeldkatalog regelt die Strafen für Verkehrsverstöße. Die Höhe hängt von der Schwere des Verstoßes ab: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts: bis 10 km/h = 30 €, 11-15 km/h = 50 €, 16-20 km/h = 70 €, 21-25 km/h = 115 € + 1 Punkt. Ab 21 km/h innerorts droht zusätzlich ein Fahrverbot. Punkte in Flensburg werden nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (FAER) vergeben.

Grundlage: Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) i. d. F. vom 09.11.2021. Fahrverbot gilt nur für Ersttäter; bei Wiederholungstätern können höhere Strafen verhängt werden. Ab 1,6 ‰ Blutalkohol oder bei Unfällen greift das Strafrecht (§ 316 StGB) – kein Bußgeld, sondern Strafverfahren. Keine Rechtsberatung.