Auto & Mobilität

Mit dem Fahrtkosten-Rechner berechnen Sie die steuerliche Kilometerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Erfahren Sie, wie viel Sie über die Steuererklärung zurückbekommen und ob sich ein Umzug finanziell lohnt.

Jährlicher Werbungskosten-Abzug
— €

So wird gerechnet

Die Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG beträgt 0,30 € pro Entfernungskilometer. Ab dem 21. Kilometer gilt eine erhöhte Pauschale von 0,38 € (befristet bis 2026). Maßgeblich ist die einfache Entfernung, nicht Hin- und Rückfahrt.

0,30-0,38€ pro km.

Häufige Fragen

Was ist die Pendlerpauschale und wie funktioniert sie?

Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 EStG ermöglicht es Arbeitnehmern, die Kosten für die Fahrt zur Arbeitsstätte steuerlich geltend zu machen. Sie beträgt 0,30 € pro Kilometer für die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Wird die Hin- oder die Hinfahrt berechnet?

Es ist die einfache Entfernung – also nur die Hinfahrt. Die Pauschale deckt bereits implizit die Rückfahrt ab. Geben Sie also die Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrem Arbeitsplatz ein, nicht die doppelte Strecke.

Was ändert sich 2026 und danach?

Ab dem 1. Januar 2026 erhöht sich die Pauschale auf 0,35 € pro Kilometer für die ersten 20 km und auf 0,38 € für jede weitere Kilometer. Diese Erhöhung soll die gestiegenen Mobilitätskosten berücksichtigen.

Kann ich die Pendlerpauschale und Fahrtkosten kombinieren?

Nein, Sie müssen sich entscheiden: Entweder nutzen Sie die Pauschale (pauschal 0,30 €/km) oder Sie rechnen tatsächliche Fahrtkosten einzeln auf. Die Pauschale ist meist günstiger und einfacher, daher die Standardmethode.

Gelten manche Tage nicht als Arbeitstage?

Standardmäßig werden etwa 220 Arbeitstage pro Jahr angenommen (5 Tage pro Woche, 52 Wochen, minus Urlaub und Feiertage). Wenn Sie viel Home-Office haben, müssen Sie die Zahl entsprechend reduzieren. Nur Tage mit physischer Anwesenheit zählen.

Muss ich belegen, dass ich tatsächlich zur Arbeit fahre?

Das Finanzamt vertraut grundsätzlich auf die Pauschale ohne Nachweise. Allerdings sollten Sie die Arbeitsstättenanerkennung dokumentieren. Bei Audits kann das Finanzamt Nachweise verlangen – halten Sie Verträge und Arbeitgeber-Bescheinigungen bereit.

Pendlerpauschale und Fahrtkosten-Steuerabzug

Die Pendlerpauschale ist eines der wertvollsten Steuersparmodelle für berufstätige Menschen in Deutschland. Millionen von Arbeitnehmern nutzen diesen Abzug, um ihre Steuerlast zu senken – häufig, ohne die wahre Sparquote zu kennen.

Der steuerliche Vorteil: Für 250 Arbeitstage und 25 km Entfernung ergibt sich ein jährlicher Abzug von 1.875 €. Bei einem Durchschnittsverdienst mit 42% Grenzsteuersatz spart man etwa 790 € Steuern pro Jahr – das ist ein echter Geldsegen.

Wer kann die Pendlerpauschale nutzen? Arbeitnehmer und Selbstständige mit einer regelmäßigen Arbeitsstätte. Wichtig: Die Pauschale gilt nicht für Arbeiten im Home-Office – hier zählen nur die Tage physischer Präsenz im Betrieb.

Was ist eine Arbeitsstätte? Das Finanzamt versteht hierunter einen Ort, an dem Sie regelmäßig tätig sind. Für Angestellte ist es der Arbeitgeber-Betrieb. Freiberufler und Selbstständige müssen zeigen, dass sie nicht von zuhause aus arbeiten.

Wie wird die Entfernung gemessen? Nicht die tatsächliche Fahrtroute, sondern die Luftlinienentfernung zählt. Sie können die Route mit Google Maps überprüfen – nehmen Sie die Autoroute. Das Finanzamt akzeptiert üblicherweise die kürzeste zweckmäßige Straßenverbindung.

Höhere Pauschalen ab 2026: Die geplante Erhöhung auf 0,35 € und später 0,38 € pro km ist ein positives Signal zur Inflationsbekämpfung. Langpendler profitieren überproportional von dieser Reform.

Steuererklärung richtig ausfüllen: In der Steuererklärung tragen Sie die Pendlerpauschale in Anlage N (Arbeitnehmer) oder Anlage S (Selbstständige) ein. Der Rechner hilft, die genaue Summe zu ermitteln – diese geben Sie dann im Feld 'Entfernungspauschale' an.