Schaden melden oder selbst zahlen? Mit diesem Rechner sehen Sie, was eine Schadenmeldung über die folgenden Jahre kostet. Sie tragen Ihre SF-Klasse und den Jahresbeitrag ein, den Sie heute für Haftpflicht oder Vollkasko zahlen; der Rechner stuft zurück, stuft Jahr für Jahr wieder hoch und summiert den Mehrbeitrag.
So wird gerechnet
Aus Ihrem Jahresbeitrag und dem Beitragssatz Ihrer SF-Klasse ergibt sich der Beitrag zu 100 Prozent. Ohne Schadenmeldung steigt der Vertrag jedes Jahr eine Klasse, mit Meldung fällt er zum 1. Januar in die Klasse der Rückstufungstabelle und steigt von dort wieder. Die Differenz der Beiträge über den gewählten Zeitraum ist der Preis der Meldung. Beispiel: SF 10 in der Haftpflicht, 500 € im Jahr – zurück auf SF 4, 1.230 € Mehrbeitrag in zehn Jahren.
Beitragssätze und Rückstufungstabelle für Pkw aus den AKB 2025 der GHV Versicherung (Anhang 1.1 und 1.2), Neueinstufung nach I.3. Andere Versicherer verwenden eigene Tabellen. Unterstellt ist ein gleichbleibender Beitrag zu 100 Prozent, also keine Änderung von Typklasse, Regionalklasse oder Tarif.
Hintergrund
Eine Rückstufung wird erst in SF 35 eingeholt
Wer aus SF 10 bei 500 € Jahresbeitrag einen Haftpflichtschaden meldet, zahlt nach den Tabellen der GHV in zehn Jahren 1.229,71 € mehr. Damit ist die Rechnung aber nicht zu Ende: Der Abstand schließt sich erst im 32. Jahr, zusammen sind es 2.148,64 €. Ob sich Selbstzahlen lohnt, hängt deshalb stark am Zeitraum – und die Schwelle ist ein Vielfaches des eigenen Beitrags, das allein von der Klasse abhängt.
Grundlage: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung · GDV · alle Quellen
Woher die Tabellen stammen – und warum es keine allgemeingültigen gibt
Welche Schadenfreiheitsklasse nach einem Schaden gilt und welcher Beitragssatz zu ihr gehört, regelt kein Gesetz, sondern der Vertrag. Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) gibt zwar Musterbedingungen heraus, die AKB 2015. Sie sind aber ausdrücklich eine unverbindliche Bekanntgabe, und ausgerechnet im Anhang mit den Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt stehen dort nur Platzhalter. Jeder Versicherer füllt sie selbst.
Der Rechner oben und alle Zahlen hier verwenden deshalb ein belegtes Beispiel: die veröffentlichten AKB 2025 der GHV Versicherung, Anhang 1.1 (Beitragssätze für Pkw) und Anhang 1.2 (Rückstufung für Pkw). Die Regeln dazu stehen in Abschnitt I: Zum 1. Januar wird nach dem Schadenverlauf des vergangenen Kalenderjahres neu eingestuft, und welchem Jahr ein Schaden zugeordnet wird, entscheidet der Tag der Schadenmeldung (I.3). Nach einem schadenfreien Jahr geht es eine Klasse hinauf (I.3.2), aus SF ½, SF 0, Klasse S oder Klasse M direkt in SF 1 (I.3.4.1). Nach einem Schaden wird nach der Tabelle zurückgestuft (I.3.5). Wer bei einem anderen Versicherer ist, findet die eigenen Werte im Anhang seiner Bedingungen; die Rechenweise unten lässt sich mit ihnen wiederholen, die Beträge weichen ab.
Eine Setzung trägt jede Zahl dieses Artikels: Der Beitrag zu 100 Prozent bleibt gleich. Typklasse, Regionalklasse und Tarif ändern sich also nicht, und es geht nur um den Teil des Beitrags, der an der Schadenfreiheitsklasse hängt.
Der Abstand in Klassen schrumpft nicht
Die übliche Vorstellung von einer Rückstufung ist die einer Strafe, die nach ein paar Jahren abgesessen ist. Die Tabellen geben das nicht her. Nach dem Schaden steigen beide Verläufe – mit und ohne Meldung – jedes Jahr um genau eine Klasse. Der Abstand von 7 Klassen, den die Rückstufung von SF 10 auf SF 4 im ersten Jahr aufreißt, bleibt deshalb Jahr für Jahr gleich groß. Er beginnt erst zu schrumpfen, wenn der Verlauf ohne Schaden in SF 35 ankommt und dort stehen bleibt, im 25. Jahr. Verschwunden ist er, wenn auch der andere Verlauf dort ankommt, im 32. Jahr.
| Jahr | ohne Meldung | mit Meldung | Mehrbeitrag | bis dahin zusammen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | SF 11 (35 %) | SF 4 (52 %) | 229,73 € | 229,73 € |
| 2 | SF 12 (33 %) | SF 5 (46 %) | 175,67 € | 405,40 € |
| 3 | SF 13 (32 %) | SF 6 (44 %) | 162,16 € | 567,56 € |
| 5 | SF 15 (31 %) | SF 8 (40 %) | 121,62 € | 837,83 € |
| 10 | SF 20 (28 %) | SF 13 (32 %) | 54,05 € | 1.229,71 € |
| 15 | SF 25 (25 %) | SF 18 (29 %) | 54,05 € | 1.500,00 € |
| 20 | SF 30 (23 %) | SF 23 (26 %) | 40,54 € | 1.756,75 € |
| 25 | SF 35 (20 %) | SF 28 (23 %) | 40,54 € | 1.999,99 € |
| 30 | SF 35 (20 %) | SF 33 (21 %) | 13,51 € | 2.148,64 € |
| 32 | SF 35 (20 %) | SF 35 (20 %) | 0,00 € | 2.148,64 € |
In Euro wird der Abstand trotzdem kleiner, weil die Beitragssätze in den oberen Klassen flacher verlaufen: Im ersten Jahr kostet die Meldung 229,73 €, zwischen dem 11. und dem 30. Jahr im Schnitt noch 45,95 € im Jahr. Der letzte Mehrbeitrag fällt im 30. Jahr an; danach stehen beide Verläufe auf demselben Beitragssatz.
Der Rechner oben ist auf zehn Jahre voreingestellt. Diese zehn Jahre erfassen im Beispiel 57 % dessen, was die Meldung insgesamt kostet, über 20 Jahre sind es 1.756,75 €. Die 2.148,64 € bis zum Gleichstand zeigt der Rechner mit der Auswahl „35 Jahre“ – sie fallen aber nur an, wenn man so lange Auto fährt. Ein neues Fahrzeug oder ein neuer Versicherer beenden die Rechnung nicht: Die GHV übernimmt den Schadenverlauf beim Fahrzeugwechsel und beim Wechsel von einem anderen Versicherer (I.6.1.1 und I.6.1.4, mit den Voraussetzungen aus I.6.2 und I.6.3). Welcher Zeitraum der richtige ist, ist deshalb keine Rechenfrage, sondern die Frage, wie lange man noch fährt.
Die Schwelle ist ein Vielfaches des Beitrags
Weil der Rechner über den Beitrag zu 100 Prozent geht, wächst der Mehrbeitrag exakt proportional zum eigenen Beitrag. Das erlaubt eine Tabelle, die für jeden Beitrag gilt: Selbst zahlen lohnt sich, solange die Entschädigung, die der Versicherer leisten müsste, unter dem angegebenen Vielfachen des heutigen Jahresbeitrags liegt. Ein Vielfaches von 2,50-fach heißt bei 500 € Beitrag: bis 1.250 € selbst zahlen.
Kfz-Haftpflicht
| Klasse heute | Satz | zurück auf | 10 Jahre | 20 Jahre | 35 Jahre | Rückkauf bis 500 € lohnt ab Beitrag |
|---|---|---|---|---|---|---|
| SF 35 | 20 % | SF 20 | 2,70 | 3,10 | 3,10 | 186 € |
| SF 34 | 20 % | SF 17 | 3,60 | 4,50 | 4,50 | 139 € |
| SF 30 | 23 % | SF 15 | 3,39 | 4,61 | 4,61 | 148 € |
| SF 25 | 25 % | SF 12 | 3,08 | 4,84 | 4,96 | 163 € |
| SF 20 | 28 % | SF 10 | 2,43 | 4,18 | 4,46 | 206 € |
| SF 15 | 31 % | SF 7 | 2,32 | 3,90 | 4,48 | 216 € |
| SF 10 | 37 % | SF 4 | 2,46 | 3,51 | 4,30 | 204 € |
| SF 5 | 46 % | SF 1 | 2,87 | 3,54 | 4,22 | 175 € |
| SF 3 | 58 % | SF 1 | 1,66 | 2,00 | 2,34 | 303 € |
| SF 1 | 74 % | SF ½ | 1,16 | 1,39 | 1,59 | 431 € |
| SF ½ | 84 % | SF 0 | 0,75 | 0,86 | 0,95 | 667 € |
| SF 0 | 100 % | Klasse M | 1,03 | 1,12 | 1,20 | 486 € |
Vollkasko
| Klasse heute | Satz | zurück auf | 10 Jahre | 20 Jahre | 35 Jahre |
|---|---|---|---|---|---|
| SF 35 | 20 % | SF 22 | 1,95 | 2,15 | 2,15 |
| SF 34 | 21 % | SF 21 | 2,05 | 2,33 | 2,33 |
| SF 30 | 23 % | SF 18 | 2,09 | 2,74 | 2,74 |
| SF 25 | 25 % | SF 15 | 1,72 | 2,84 | 2,84 |
| SF 20 | 26 % | SF 12 | 1,58 | 2,85 | 3,00 |
| SF 15 | 29 % | SF 8 | 1,86 | 2,93 | 3,45 |
| SF 10 | 34 % | SF 5 | 1,74 | 2,41 | 3,06 |
| SF 5 | 42 % | SF 1 | 2,33 | 3,02 | 3,64 |
| SF 3 | 51 % | SF 0 | 2,57 | 3,12 | 3,55 |
| SF 1 | 60 % | SF 0 | 1,47 | 1,72 | 1,92 |
| SF ½ | 72 % | Klasse M | 1,26 | 1,38 | 1,46 |
| SF 0 | 95 % | Klasse M | 0,96 | 1,04 | 1,11 |
Das Ergebnis läuft der Intuition entgegen. Wer lange schadenfrei gefahren ist, zahlt den niedrigsten Beitrag – und muss, gemessen an genau diesem Beitrag, die höchsten Schäden selbst tragen, bevor sich die Meldung lohnt. Über alle 39 Klassen der Haftpflicht liegt das höchste Vielfache über zehn Jahre in SF 33 mit 3,67-fach, über 35 Jahre in SF 27 mit 5,00-fach. Am unteren Ende, in Klasse M, ist es weniger als ein Jahresbeitrag: 0,74-fach über zehn und 0,86-fach über 35 Jahre. Dort gilt schon der höchste Beitragssatz, ein Schaden lässt den Vertrag in Klasse M stehen, und nach einem schadenfreien Jahr geht es ohnehin nach SF 1.
Rechnet man für jede Klasse mit demselben Beitrag zu 100 Prozent, wie es die Tabelle zu zwei Schäden weiter unten tut, verschiebt sich das Bild: In Euro ist über 35 Jahre ein Schaden aus SF 5 am teuersten. Beides stimmt. Wer in einer niedrigen Klasse steht, verliert mehr Geld; wer in einer hohen steht, verliert mehr im Verhältnis zu dem, was er zahlt.
Eine Unregelmäßigkeit der GHV-Tabelle fällt dabei auf: SF 35 fällt in der Haftpflicht nur auf SF 20, SF 34 dagegen auf SF 17. Bei gleichem Beitrag zu 100 Prozent kostet ein Schaden aus SF 35 in zehn Jahren deshalb 25 % weniger als einer aus SF 34. Ob eine solche Stufe im eigenen Vertrag existiert, zeigt nur dessen Anhang.
Die Spalte „35 Jahre" ist der Gesamtwert: Spätestens nach 35 Jahren stehen beide Verläufe auf demselben Beitragssatz, danach kommt in keiner Klasse und keiner Sparte etwas hinzu. Im Rechner oben entspricht sie der Auswahl „35 Jahre“.
Was Zinsen und steigende Beiträge daraus machen
Selbst zahlen heißt: Das Geld geht heute weg, der Mehrbeitrag verteilt sich über Jahrzehnte. Wer den Betrag sonst angelegt hätte, müsste die künftigen Mehrbeiträge abzinsen. Mit einem angenommenen Satz von 3 % im Jahr – eine Rechengröße, keine Prognose – schrumpfen die 2.148,64 € des Beispiels auf 1.612,18 €, die zehn Jahre auf 1.087,11 €. Selbst abgezinst liegt der Langfristwert damit noch über dem unverzinsten Zehnjahreswert von 1.229,71 €.
In die andere Richtung wirkt ein steigender Beitrag zu 100 Prozent, den der Rechner ausdrücklich ausschließt. Steigt er um 3 % im Jahr, wachsen die 2.148,64 € auf 3.048,64 €. Wachsen Beitrag und angelegtes Geld im selben Tempo, heben sich beide Effekte auf. Die Tabelle oben ist daher keine Obergrenze und keine Untergrenze, sondern der Wert ohne diese beiden Annahmen.
Vollkasko: Die Selbstbeteiligung zählt obendrauf
In der Vollkasko ist die Entschädigung nicht der Schaden, sondern der Schaden abzüglich der Selbstbeteiligung (A.2.5.8.1). Die Schwelle in Schadenhöhe liegt deshalb um die Selbstbeteiligung höher als der Mehrbeitrag. Ein Beispiel mit gesetzten Werten: SF 10, 400 € Vollkaskobeitrag, 300 € Selbstbeteiligung. Ein Schaden stuft auf SF 5 zurück – milder als in der Haftpflicht, wo es aus derselben Klasse auf SF 4 geht – und kostet in zehn Jahren 694,11 € mehr, in 35 Jahren 1.223,55 €. Selbst zahlen lohnt sich damit bis zu einem Schaden von 994,11 € beziehungsweise 1.523,55 €.
Zwei Regeln der GHV-Bedingungen verschieben diese Rechnung. Einen Rückkauf wie in der Haftpflicht gibt es für die Vollkasko nicht; I.5 gilt ausdrücklich nur für die Kfz-Haftpflicht, im GDV-Muster ebenso. Und ein Schaden, der eigentlich unter die Teilkasko fällt, belastet den Verlauf nicht, auch wenn die Vollkasko ihn bezahlt (I.4.1.2 d). Brand, Diebstahl, Glasbruch oder ein Zusammenstoß mit Tieren (A.2.2.1) sind damit keine Frage für diese Rechnung.
Der Rückkauf in der Haftpflicht
In der Kfz-Haftpflicht lässt sich die Entscheidung nach hinten verschieben. Nach I.5 teilt die GHV nach Abschluss der Regulierung die Höhe der Entschädigung mit, sofern sie nicht mehr als 500 € beträgt. Wer sie innerhalb von 6 Monaten erstattet, gilt als schadenfrei. Das GDV-Muster nennt dieselbe Grenze; maßgeblich sind die Bedingungen des eigenen Vertrags.
Die letzte Spalte der Haftpflichttabelle zeigt, ab welchem heutigen Haftpflichtbeitrag sich der Rückkauf einer Entschädigung von genau 500 € schon über zehn Jahre rechnet; kleinere Beträge lohnen sich dann erst recht. Im Beispiel mit 500 € Beitrag in SF 10 liegt die Grenze bei 204 € – der Rückkauf lohnt sich also für jeden Betrag, den die Regel überhaupt zulässt. In den Klassen von SF 1 bis SF 35 der Tabelle braucht es dafür höchstens 431 € Beitrag (SF 1). Die Werte sind auf ganze Euro aufgerundet und mit der Rechenfunktion des Rechners gesucht, nicht aus dem Vielfachen abgelesen.
Für Sachschäden, die voraussichtlich nicht über 500 € liegen, erlaubt die GHV außerdem, sie selbst zu regulieren und erst zu melden, wenn das nicht gelingt (E.1.2.2). Sonst ist jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen (E.1.1.1); Ansprüche, die gegen den Versicherungsnehmer erhoben werden, sind ebenfalls binnen einer Woche mitzuteilen (E.1.2.1).
Zwei Schäden in einem Jahr
Die GHV-Tabelle kennt zwei Spalten: nach einem Schaden und nach zwei oder mehr Schäden im Kalenderjahr. Ein dritter Schaden im selben Jahr ändert an der Einstufung also nichts mehr. Was der zweite zusätzlich kostet, hängt stark von der Klasse ab – und davon, ob er ins selbe oder ins nächste Kalenderjahr fällt. Die Tabelle rechnet in der Haftpflicht mit einem Beitrag zu 100 Prozent von 1.000 € über 35 Jahre.
| Klasse heute | ein Schaden | zweiter im selben Jahr: zusätzlich | zweiter im Folgejahr: zusätzlich |
|---|---|---|---|
| SF 30 | 1.060 € | 1.520 € | 1.390 € |
| SF 20 | 1.250 € | 1.800 € | 1.590 € |
| SF 15 | 1.390 € | 2.180 € | 1.860 € |
| SF 10 | 1.590 € | 2.000 € | 1.680 € |
| SF 5 | 1.940 € | 800 € | 1.180 € |
| SF 2 | 1.620 € | 160 € | 800 € |
Aus SF 10 kostet der zweite Schaden im selben Jahr zusätzlich 2.000 € und damit mehr als der erste mit 1.590 €. Aus SF 2 ist er mit 160 € fast umsonst, weil der Vertrag nach dem ersten Schaden ohnehin in SF ½ steht und die Klassen darunter nach einem schadenfreien Jahr alle wieder in SF 1 münden. Ob der zweite Schaden im selben Jahr oder im Folgejahr teurer ist, wechselt von Zeile zu Zeile. Eine allgemeine Regel lässt sich daraus nicht ableiten – und dem Verschieben einer Meldung setzt die Wochenfrist ohnehin enge Grenzen.
Praktisch heißt das: Wer in einem Jahr bereits einen Schaden gemeldet hat, sollte einen zweiten nicht reflexhaft selbst zahlen, weil „die Klasse eh schon weg ist". In den mittleren und oberen Klassen ist sie das nicht – die Spalte für zwei und mehr Schäden stuft dort deutlich tiefer.
Was diese Rechnung nicht abbildet
Alle Beträge gelten für Pkw und die Tabellen der GHV. Andere Versicherer können anders zurückstufen und den Rückkauf anders regeln; das steht jeweils im Anhang und in Abschnitt I der eigenen Bedingungen. Nicht enthalten sind Änderungen der Typ- oder Regionalklasse, Tarifwechsel und Kündigungen nach einem Schaden. Die Entschädigung, die in der Haftpflicht gegen den Mehrbeitrag steht, ist alles, was der Versicherer an Dritte zahlt; Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse machen den Verlauf nach I.4.1.1 nicht schadenbelastet. Wird die Entschädigung vom Schädiger oder dessen Versicherer voll erstattet, gilt der Vertrag ebenfalls als schadenfrei (I.4.1.2 c).
Schließlich zählt die Rückstellung: Ein Schaden belastet den Verlauf schon, wenn der Versicherer dafür Rückstellungen bilden muss (I.4.2.1). Löst er sie in den drei auf die Meldung folgenden Kalenderjahren auf, ohne gezahlt zu haben, gilt der Vertrag trotz der Meldung als schadenfrei (I.4.1.2 b). Wer die Versicherung als Ganzes im Blick behalten will, findet sie im Rechner für die Unterhaltskosten zusammen mit Steuer, Wartung und Wertverlust.