Übertragen Sie die Preisliste Ihrer Fahrschule: Der Rechner addiert die Pflichtfahrten nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung und die amtlichen Prüfungs- und Erteilungsgebühren – für Klasse B.
Vorbelegt ist eine angenommene Preisliste – ersetzen Sie die Werte durch die Ihrer Fahrschule.
So wird gerechnet
Gesamt = Grundbetrag + Übungsstunden × Preis + 12 Sonderfahrten × Preis + Vorstellungsentgelte + amtliche Gebühren + Sonstiges. Wiederholungen zählen Prüfgebühr und Vorstellungsentgelt erneut.
Besondere Ausbildungsfahrten nach § 5 Abs. 3 und Anlage 4 FahrschAusbO; Gebühren nach GebOSt Nr. 202.1, 401.1, 401.3 und 402.3, Umsatzsteuer nach § 1 Abs. 3 GebOSt; Preisaushang nach § 32 FahrlG (abgerufen am 15.09.2026). Die Fahrschulpreise sind Ihre Eingaben.
Hintergrund
Eine durchgefallene Prüfung kostet mehr als fünf zusätzliche Fahrstunden
34 % der praktischen Fahrprüfungen Klasse B scheitern beim ersten Versuch, meldete der TÜV-Verband für 2024. Wer durchfällt, zahlt die amtliche Prüfgebühr mit 129,83 € erneut – und in aller Regel auch das Vorstellungsentgelt der Fahrschule. Bei den mittleren Preisen, die der ADAC nennt, sind das zusammen 354,33 € – umgerechnet 5,4 zusätzliche Übungsstunden. Dieselbe Größenordnung entscheidet, wie unten vorgerechnet, auch darüber, ob sich eine teurere Fahrschule gelohnt hätte.
Grundlage: ADAC · TÜV-Verband und 2 weitere · alle Quellen
Was eine Wiederholung amtlich kostet
Die praktische Prüfung Klasse B kostet nach Gebührennummer 402.3 der Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) 109,10 € netto, mit der Umsatzsteuer, die die Prüfstelle nach § 1 Abs. 3 GebOSt erheben darf, 129,83 €. Diesen Betrag führt auch TÜV Hessen so in seiner Gebührenübersicht – der Rechner oben rechnet also mit einer Zahl, die sich unabhängig belegen lässt, nicht mit einer Schätzung. Fällt die Prüfung durch, wird beim nächsten Anlauf dieselbe Gebühr ein zweites Mal fällig: 129,83 € mehr, exakt der einfache Satz – keine Ermäßigung, kein Aufschlag.
Das ist nur die amtliche Seite. Die Fahrschule stellt für jeden Termin, zu
dem sie den Prüfling anmeldet und begleitet, ihr eigenes
Vorstellungsentgelt in Rechnung – das ist genau die Formel, nach der auch
dieser Rechner arbeitet: vp × Vorstellung Praxis, wobei
vp die Zahl der Anläufe ist. Bei zwei Anläufen zählt das
Entgelt zweimal. Der ADAC beziffert dieses Entgelt für die praktische
Prüfung auf 160 € bis 289 €
– eine Spanne, die von der Fahrschule festgelegt wird und die deshalb weit
mehr über die Mehrkosten einer Wiederholung entscheidet als die feste
amtliche Gebühr.
Die Wiederholung in Fahrstunden gerechnet
Um die Mehrkosten einer nicht bestandenen Prüfung greifbar zu machen, lässt sich derselbe Betrag durch den Preis einer Übungsstunde teilen – ebenfalls laut ADAC zwischen 55 € und 77 € je 45 Minuten. Die Tabelle zeigt, wie viele zusätzliche Übungsstunden man für das Geld einer Wiederholung stattdessen hätte nehmen können:
| Vorstellungsentgelt Praxis | Mehrkosten insgesamt | Stunden bei 55 €/h | Stunden bei 66 €/h | Stunden bei 77 €/h |
|---|---|---|---|---|
| 160 € | 289,83 € | 5,3 Std. | 4,4 Std. | 3,8 Std. |
| 190 € | 319,83 € | 5,8 Std. | 4,8 Std. | 4,2 Std. |
| 225 € | 354,33 € | 6,4 Std. | 5,4 Std. | 4,6 Std. |
| 260 € | 389,83 € | 7,1 Std. | 5,9 Std. | 5,1 Std. |
| 289 € | 418,83 € | 7,6 Std. | 6,3 Std. | 5,4 Std. |
Die amtliche Gebühr (129,83 €) ist in jeder Zeile gleich; nur das Vorstellungsentgelt der Fahrschule und der Stundenpreis unterscheiden sich – beide legt die Fahrschule fest, nicht der Gesetzgeber.
Selbst am günstigen Rand der Spanne – 77 € je Stunde, 160 € Vorstellungsentgelt – entspricht eine Wiederholung noch 3,8 Std.. Am teuren Rand sind es 7,6 Std.. Damit ist eine durchgefallene Prüfung in jeder realistischen Konstellation teurer als ein kompletter zusätzlicher Übungstag.
Warum das nicht selten vorkommt
Nach den Zahlen, die der TÜV-Verband für 2024 veröffentlicht hat, war 31 % jeder praktischen Prüfung in den Klassen B und BF17 bereits ein wiederholter Anlauf – von diesen Wiederholungen scheiterten wiederum 42 %. Bei der Theorie liegt die Durchfallquote mit 45 % sogar noch höher: 38 % beim ersten Versuch, 56 % bei Wiederholungen. Eine Wiederholung ist damit kein Randfall, den man beim Planen der Kosten vernachlässigen könnte, sondern ein Ereignis, das statistisch einen nennenswerten Teil aller Prüflinge trifft – wie viele davon zusätzliche Übungsstunden nehmen, bevor sie erneut antreten, veröffentlicht die Statistik allerdings nicht.
Wann sich die teurere, aber schnellere Fahrschule lohnt
Dieselbe Größenordnung – wenige Fahrstunden – entscheidet über eine ganz andere Frage: Lohnt sich eine Fahrschule, die pro Stunde mehr verlangt, wenn sie dafür mit weniger Übungsstunden auskommt? Das lässt sich mit dem Rechner oben direkt durchspielen, indem man zweimal dieselbe Preisliste einträgt und nur Stundenpreis und Stundenzahl ändert.
Als Vergleichsfall dient hier eine Fahrschule, die 77 € je Stunde nimmt und mit 15 Übungsfahrten auskommt – beide Werte liegen innerhalb der ADAC-Spannen (55 €–77 € je Stunde, 10–25 Übungsfahrten). Die Tabelle zeigt, ab wie vielen zusätzlichen Stunden eine günstigere Schule diesen Gesamtpreis einholt:
| Stundenpreis der günstigeren Schule | Breakeven ab |
|---|---|
| 55 €/h | +6 Std. |
| 60 €/h | +5 Std. |
| 65 €/h | +3 Std. |
| 70 €/h | +2 Std. |
| 75 €/h | +1 Std. |
Alle übrigen Posten der Preisliste (Grundbetrag, Sonderfahrten, Vorstellungsentgelte, Sonstiges) sind in beiden Fällen identisch gehalten und im Build dieser Seite gegen eine zweite, komplett andere Preisliste geprüft: Der Breakeven ändert sich nicht, wenn diese Posten sich ändern – er hängt nur am Stundenpreis und an der Stundenzahl der Vergleichsschule.
Bei 55 € statt 77 € je Stunde – ein Unterschied von 22 € – zieht die günstigere Schule erst nach 6 zusätzlichen Stunden gleich, insgesamt also nach 21 statt 15 Stunden. Je kleiner der Preisunterschied, desto weniger zusätzliche Stunden reichen: Bei nur 2 € Unterschied genügt schon eine einzige zusätzliche Stunde, damit die vermeintlich günstigere Schule teurer war.
Der Vergleich zeigt vor allem eines: Wer zwei Fahrschulen anhand ihres Preisaushangs vergleicht, vergleicht nicht automatisch das Richtige. Der Grundbetrag und die einzelnen Entgelte stehen zwar nach § 32 FahrlG in jedem Preisaushang – wie viele Übungsstunden man am Ende tatsächlich braucht, steht dort nicht, und genau diese Zahl entscheidet laut der Tabelle oben oft mehr als der Stundenpreis selbst.
Was diese Rechnung nicht behauptet
Nicht belegt ist, dass eine teurere Fahrschule tatsächlich mit weniger Stunden auskommt – das hängt vom einzelnen Fahrlehrer und vom Lernstand des Prüflings ab, nicht vorrangig vom Preis, und dazu gibt es keine bundesweite Statistik. Die Tabellen oben beantworten nur die Rechenfrage: wenn eine Schule teurer ist, aber weniger Stunden braucht, ab wann kippt der Vorteil. Ebenso wenig lässt sich aus den Durchfallquoten ableiten, wie viele zusätzliche Stunden eine bestimmte Fahrschule nach einer nicht bestandenen Prüfung tatsächlich verlangt – das entscheidet die Fahrschule im Einzelfall. Die Größenordnung, mit der beide Fragen zusammenhängen, lässt sich dagegen genau angeben: wenige Übungsstunden, nicht Dutzende.