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Übertragen Sie die Preisliste Ihrer Fahrschule: Der Rechner addiert die Pflichtfahrten nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung und die amtlichen Prüfungs- und Erteilungsgebühren – für Klasse B.

Gesamtkosten Klasse B
— €

Vorbelegt ist eine angenommene Preisliste – ersetzen Sie die Werte durch die Ihrer Fahrschule.

So wird gerechnet

Gesamt = Grundbetrag + Übungsstunden × Preis + 12 Sonderfahrten × Preis + Vorstellungsentgelte + amtliche Gebühren + Sonstiges. Wiederholungen zählen Prüfgebühr und Vorstellungsentgelt erneut.

Besondere Ausbildungsfahrten nach § 5 Abs. 3 und Anlage 4 FahrschAusbO; Gebühren nach GebOSt Nr. 202.1, 401.1, 401.3 und 402.3, Umsatzsteuer nach § 1 Abs. 3 GebOSt; Preisaushang nach § 32 FahrlG (abgerufen am 15.09.2026). Die Fahrschulpreise sind Ihre Eingaben.

Hintergrund

Eine durchgefallene Prüfung kostet mehr als fünf zusätzliche Fahrstunden

34 % der praktischen Fahrprüfungen Klasse B scheitern beim ersten Versuch, meldete der TÜV-Verband für 2024. Wer durchfällt, zahlt die amtliche Prüfgebühr mit 129,83 € erneut – und in aller Regel auch das Vorstellungsentgelt der Fahrschule. Bei den mittleren Preisen, die der ADAC nennt, sind das zusammen 354,33 € – umgerechnet 5,4 zusätzliche Übungsstunden. Dieselbe Größenordnung entscheidet, wie unten vorgerechnet, auch darüber, ob sich eine teurere Fahrschule gelohnt hätte.

Von Matthias Dührkop · Stand

Grundlage: ADAC · TÜV-Verband und 2 weitere · alle Quellen

Was eine Wiederholung amtlich kostet

Die praktische Prüfung Klasse B kostet nach Gebührennummer 402.3 der Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) 109,10 € netto, mit der Umsatzsteuer, die die Prüfstelle nach § 1 Abs. 3 GebOSt erheben darf, 129,83 €. Diesen Betrag führt auch TÜV Hessen so in seiner Gebührenübersicht – der Rechner oben rechnet also mit einer Zahl, die sich unabhängig belegen lässt, nicht mit einer Schätzung. Fällt die Prüfung durch, wird beim nächsten Anlauf dieselbe Gebühr ein zweites Mal fällig: 129,83 € mehr, exakt der einfache Satz – keine Ermäßigung, kein Aufschlag.

Das ist nur die amtliche Seite. Die Fahrschule stellt für jeden Termin, zu dem sie den Prüfling anmeldet und begleitet, ihr eigenes Vorstellungsentgelt in Rechnung – das ist genau die Formel, nach der auch dieser Rechner arbeitet: vp × Vorstellung Praxis, wobei vp die Zahl der Anläufe ist. Bei zwei Anläufen zählt das Entgelt zweimal. Der ADAC beziffert dieses Entgelt für die praktische Prüfung auf 160 € bis 289 € – eine Spanne, die von der Fahrschule festgelegt wird und die deshalb weit mehr über die Mehrkosten einer Wiederholung entscheidet als die feste amtliche Gebühr.

Die Wiederholung in Fahrstunden gerechnet

Um die Mehrkosten einer nicht bestandenen Prüfung greifbar zu machen, lässt sich derselbe Betrag durch den Preis einer Übungsstunde teilen – ebenfalls laut ADAC zwischen 55 € und 77 € je 45 Minuten. Die Tabelle zeigt, wie viele zusätzliche Übungsstunden man für das Geld einer Wiederholung stattdessen hätte nehmen können:

Mehrkosten einer wiederholten praktischen Prüfung, umgerechnet in Fahrstunden
Vorstellungsentgelt Praxis Mehrkosten insgesamt Stunden bei 55 €/h Stunden bei 66 €/h Stunden bei 77 €/h
160 € 289,83 € 5,3 Std. 4,4 Std. 3,8 Std.
190 € 319,83 € 5,8 Std. 4,8 Std. 4,2 Std.
225 € 354,33 € 6,4 Std. 5,4 Std. 4,6 Std.
260 € 389,83 € 7,1 Std. 5,9 Std. 5,1 Std.
289 € 418,83 € 7,6 Std. 6,3 Std. 5,4 Std.

Die amtliche Gebühr (129,83 €) ist in jeder Zeile gleich; nur das Vorstellungsentgelt der Fahrschule und der Stundenpreis unterscheiden sich – beide legt die Fahrschule fest, nicht der Gesetzgeber.

Selbst am günstigen Rand der Spanne – 77 € je Stunde, 160 € Vorstellungsentgelt – entspricht eine Wiederholung noch 3,8 Std.. Am teuren Rand sind es 7,6 Std.. Damit ist eine durchgefallene Prüfung in jeder realistischen Konstellation teurer als ein kompletter zusätzlicher Übungstag.

Warum das nicht selten vorkommt

Nach den Zahlen, die der TÜV-Verband für 2024 veröffentlicht hat, war 31 % jeder praktischen Prüfung in den Klassen B und BF17 bereits ein wiederholter Anlauf – von diesen Wiederholungen scheiterten wiederum 42 %. Bei der Theorie liegt die Durchfallquote mit 45 % sogar noch höher: 38 % beim ersten Versuch, 56 % bei Wiederholungen. Eine Wiederholung ist damit kein Randfall, den man beim Planen der Kosten vernachlässigen könnte, sondern ein Ereignis, das statistisch einen nennenswerten Teil aller Prüflinge trifft – wie viele davon zusätzliche Übungsstunden nehmen, bevor sie erneut antreten, veröffentlicht die Statistik allerdings nicht.

Wann sich die teurere, aber schnellere Fahrschule lohnt

Dieselbe Größenordnung – wenige Fahrstunden – entscheidet über eine ganz andere Frage: Lohnt sich eine Fahrschule, die pro Stunde mehr verlangt, wenn sie dafür mit weniger Übungsstunden auskommt? Das lässt sich mit dem Rechner oben direkt durchspielen, indem man zweimal dieselbe Preisliste einträgt und nur Stundenpreis und Stundenzahl ändert.

Als Vergleichsfall dient hier eine Fahrschule, die 77 € je Stunde nimmt und mit 15 Übungsfahrten auskommt – beide Werte liegen innerhalb der ADAC-Spannen (55 €–77 € je Stunde, 10–25 Übungsfahrten). Die Tabelle zeigt, ab wie vielen zusätzlichen Stunden eine günstigere Schule diesen Gesamtpreis einholt:

Zusätzliche Übungsstunden, ab denen eine günstigere Fahrschule teurer wird als eine Schule mit 77 €/h und 15 Stunden
Stundenpreis der günstigeren Schule Breakeven ab
55 €/h +6 Std.
60 €/h +5 Std.
65 €/h +3 Std.
70 €/h +2 Std.
75 €/h +1 Std.

Alle übrigen Posten der Preisliste (Grundbetrag, Sonderfahrten, Vorstellungsentgelte, Sonstiges) sind in beiden Fällen identisch gehalten und im Build dieser Seite gegen eine zweite, komplett andere Preisliste geprüft: Der Breakeven ändert sich nicht, wenn diese Posten sich ändern – er hängt nur am Stundenpreis und an der Stundenzahl der Vergleichsschule.

Bei 55 € statt 77 € je Stunde – ein Unterschied von 22 € – zieht die günstigere Schule erst nach 6 zusätzlichen Stunden gleich, insgesamt also nach 21 statt 15 Stunden. Je kleiner der Preisunterschied, desto weniger zusätzliche Stunden reichen: Bei nur 2 € Unterschied genügt schon eine einzige zusätzliche Stunde, damit die vermeintlich günstigere Schule teurer war.

Der Vergleich zeigt vor allem eines: Wer zwei Fahrschulen anhand ihres Preisaushangs vergleicht, vergleicht nicht automatisch das Richtige. Der Grundbetrag und die einzelnen Entgelte stehen zwar nach § 32 FahrlG in jedem Preisaushang – wie viele Übungsstunden man am Ende tatsächlich braucht, steht dort nicht, und genau diese Zahl entscheidet laut der Tabelle oben oft mehr als der Stundenpreis selbst.

Was diese Rechnung nicht behauptet

Nicht belegt ist, dass eine teurere Fahrschule tatsächlich mit weniger Stunden auskommt – das hängt vom einzelnen Fahrlehrer und vom Lernstand des Prüflings ab, nicht vorrangig vom Preis, und dazu gibt es keine bundesweite Statistik. Die Tabellen oben beantworten nur die Rechenfrage: wenn eine Schule teurer ist, aber weniger Stunden braucht, ab wann kippt der Vorteil. Ebenso wenig lässt sich aus den Durchfallquoten ableiten, wie viele zusätzliche Stunden eine bestimmte Fahrschule nach einer nicht bestandenen Prüfung tatsächlich verlangt – das entscheidet die Fahrschule im Einzelfall. Die Größenordnung, mit der beide Fragen zusammenhängen, lässt sich dagegen genau angeben: wenige Übungsstunden, nicht Dutzende.

Häufige Fragen

Wie viele Fahrstunden sind Pflicht?

Vorgeschrieben sind nur die 12 besonderen Ausbildungsfahrten für Klasse B: 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit zu je 45 Minuten (§ 5 Abs. 3 und Anlage 4 FahrschAusbO). Die Zahl der übrigen Übungsstunden legt das Gesetz nicht fest.

Was kosten Theorie- und Fahrprüfung?

Die theoretische Prüfung am PC kostet 21,00 € (GebOSt Nr. 401.1 und 401.3), die praktische Prüfung Klasse B 109,10 € (Nr. 402.3), jeweils zuzüglich Umsatzsteuer, sofern die Prüfstelle sie erhebt – also 24,99 € und 129,83 €. Hinzu kommt das Vorstellungsentgelt der Fahrschule.

Was kostet die Fahrerlaubnis bei der Behörde?

Die Erteilung kostet nach GebOSt Nr. 202.1 35,70 €. Wird eine anlassbezogene Eignungsbegutachtung nötig, kommen weitere Gebühren hinzu.

Wie lange ist der Führerschein gültig?

Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, sind 15 Jahre gültig (§ 24a Abs. 1 FeV). Befristet ist das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis – eine neue Prüfung ist beim Umtausch nicht nötig.

Woher bekomme ich die Preise meiner Fahrschule?

Aus ihrem Preisaushang. § 32 FahrlG verpflichtet Fahrschulen, die Entgelte je Klasse anzugeben – Grundbetrag, Fahrstunde, besondere Ausbildungsfahrten und Vorstellung zur Prüfung – und das auch in Werbung mit Preisangaben.

Was der Führerschein kostet – und was davon festgelegt ist

Was die Fahrschule berechnet

Die Preise legt jede Fahrschule selbst fest. § 32 des Fahrlehrergesetzes verpflichtet sie aber, einen Preisaushang zu führen, der für jede Klasse dieselben Posten nennt: den Grundbetrag für den theoretischen Unterricht und die allgemeinen Aufwendungen, die Vorstellungsentgelte für die theoretische und die praktische Prüfung, das Entgelt für eine Fahrstunde zu 45 Minuten und das für die besonderen Ausbildungsfahrten. Genau diese Felder fragt der Rechner ab – Sie können die Preisliste Ihrer Fahrschule also Zeile für Zeile übertragen und mehrere Schulen vergleichen.

Die Pflichtfahrten nach Anlage 4 FahrschAusbO

Unabhängig davon, wie schnell jemand lernt, schreibt die Fahrschüler-Ausbildungsordnung für Klasse B besondere Ausbildungsfahrten zu je 45 Minuten vor (§ 5 Abs. 3 mit Anlage 4):

AusbildungsfahrtAnzahl
Überland (Bundes- oder Landstraße)5
Autobahn oder Kraftfahrstraße4
Bei Dämmerung oder Dunkelheit3
Zusammen12

Das sind Mindestanforderungen (§ 5 Abs. 6 FahrschAusbO). Die Übungsstunden der Grundausbildung kommen hinzu; wie viele es werden, entscheidet der Ausbildungsstand – dafür gibt es keine gesetzliche Zahl.

Die amtlichen Gebühren

Für Prüfung und Erteilung gelten bundeseinheitliche Sätze aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt):

GebührGebOSt-Nr.Satzmit 19 % USt
Theoretische Prüfung, am PC401.1, 401.321,00 €24,99 €
Praktische Prüfung Klasse B402.3109,10 €129,83 €
Erteilung der Fahrerlaubnis202.135,70 €–

Die Prüfstelle darf nach § 1 Abs. 3 GebOSt die Umsatzsteuer hinzurechnen, wenn die Prüfung ihr unterliegt; der Rechner rechnet sie deshalb standardmäßig ein. Fällt eine Prüfung ohne ausreichende Entschuldigung aus, wird die volle Gebühr erhoben. Jede Wiederholung kostet die Prüfgebühr erneut – und bei der Fahrschule in aller Regel auch das Vorstellungsentgelt.

Wo die Kosten tatsächlich entstehen

Ein Rechenbeispiel mit einer angenommenen Preisliste (Grundbetrag 400 €, Übungsstunde 65 €, Sonderfahrt 80 €, Vorstellung 50 € und 180 €, Sonstiges 100 €): Mit 20 Übungsstunden kommen 3.181 € zusammen, davon nur 190,52 € amtliche Gebühren. Jede weitere Übungsstunde kostet den vollen Stundensatz – 35 statt 20 Stunden machen 4.156 €. Eine zweite praktische Prüfung erhöht die Summe auf 3.490 €.

Die amtlichen Gebühren machen also nur einen kleinen Teil aus. Den Unterschied zwischen zwei Fahrschulen bestimmen der Stundensatz und die Zahl der Übungsstunden.

Was außerdem nötig ist

Wer die Fahrerlaubnis beantragt, braucht einen Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle (§ 12 Abs. 2 FeV) und den Nachweis einer Schulung in Erster Hilfe mit mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten (§ 19 Abs. 1 FeV). Deren Preise und die für Lichtbild und Lernmaterial sind nicht geregelt – tragen Sie sie unter „Sonstiges“ ein.