Mit dem Bußgeldrechner berechnen Sie die fälligen Strafen bei Verkehrsverstößen.
§ 23 Abs. 1a StVO. Gilt für jedes Gerät, das der Hand gehalten werden muss. Freisprechen ohne Halten ist erlaubt.
Faustregel: Mindestabstand = halber Tachowert in Metern (§ 4 StVO).
Ab 1,6 ‰ ist der Verstoß eine Straftat (§ 316 StGB) – dieser Rechner gilt nur für den Ordnungswidrigkeitenbereich (0,5–1,59 ‰).
So wird gerechnet
Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße und Alkohol führen zu unterschiedlichen Strafen.
Bußgeldkatalog.