Wie stark der CO₂-Wert im Fahrzeugschein auf die Kfz-Steuer durchschlägt, hängt vom Datum der Erstzulassung ab. Dieser Rechner zeigt die CO₂-Komponente getrennt vom Hubraumbetrag und stellt daneben, was zehn Gramm mehr oder weniger im Jahr kosten – die Kennzahl, auf die es beim Vergleich zweier Motorisierungen ankommt.
So wird gerechnet
Für Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2021 wird jedes Gramm CO₂ über 95 g/km gestaffelt besteuert: 2,00 € für die Gramm bis 115, dann 2,20 €, 2,50 €, 2,90 €, 3,40 € und ab 195 g/km 4,00 € je Gramm. Für Erstzulassungen zwischen dem 1. Juli 2009 und dem 31. Dezember 2020 gilt stattdessen ein fester Satz von 2,00 € je Gramm über einem Freibetrag von 120, 110 oder 95 g/km – je nach Zulassungsjahr. Fahrzeuge mit Erstzulassung bis zum 30. Juni 2009 haben überhaupt keine CO₂-Komponente; bei ihnen zählt die Schadstoffklasse.
Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG), zuletzt geändert am 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 342). CO₂-Komponente und Freibeträge nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b und c.