Berechnen Sie Ihre jährlichen Stromkosten aus Verbrauch und Strompreis. So erkennen Sie Einsparpotenzial und können Angebote verschiedener Stromanbieter vergleichen.
So wird gerechnet
Der durchschnittliche Haushaltsstrompreis liegt 2026 bei 37,0 ct/kWh einschließlich aller Steuern, Abgaben und Umlagen sowie des anteiligen Grundpreises. Ein typischer Haushalt verbraucht 1.500 bis 5.500 kWh im Jahr, je nach Personenzahl.
Kosten = Verbrauch × Preis. Voreingestellt sind 37,0 ct/kWh – der durchschnittliche Strompreis für Haushalte 2026 nach der BDEW-Strompreisanalyse April 2026 (Datenstand 04/2026, abgerufen am 12.08.2026), bezogen auf einen Jahresverbrauch von 3.500 kWh und einschließlich des anteiligen Grundpreises.
Hintergrund
Woraus der Strompreis besteht – und warum ein Anbieterwechsel nur die Hälfte trifft
Ein Haushalt zahlt für Strom im Schnitt 37,00 Cent je Kilowattstunde. Auf Beschaffung und Vertrieb – den einzigen Teil, über den ein Anbieterwechsel überhaupt verhandelt – entfallen davon 15,17 Cent. Rechnet man die Umsatzsteuer hinzu, die auf diesem Teil liegt, sind es 18,05 Cent oder 48,8 Prozent der Rechnung. Die übrigen 51,2 Prozent stehen fest, bevor irgendjemand einen Tarif aussucht.
Grundlage: BDEW-Strompreisanalyse April 2026 · Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 111 vom 31. März 2026 und 10 weitere · alle Quellen
Zuerst die Probe: Geht die Aufschlüsselung überhaupt auf?
Preisaufschlüsselungen kursieren zu Hunderten, und die wenigsten addieren sich. Die Zahlen dieses Artikels stammen aus der BDEW-Strompreisanalyse April 2026; sie liegen als Rechenmodul auf dieser Website und speisen auch den Stromkosten-Rechner. Bevor daraus ein Argument wird, muss die Summe stimmen.
Sie stimmt – bis auf 0,001 Cent. Die sechs Einzelposten der Steuern, Abgaben und Umlagen ergeben zusammen 12,571 Cent und damit exakt den ausgewiesenen Abgabenblock. Die drei großen Blöcke summieren sich auf 37,001 Cent gegenüber einem Gesamtpreis von 37,00 Cent. Die Differenz von 0,001 Cent je Kilowattstunde – bei 3.500 kWh im Jahr sind das 0,03 Euro – ist eine Rundungsdifferenz, auf die der BDEW selbst hinweist.
Die zweite Probe betrifft die Mehrwertsteuer. Alle übrigen Blöcke sind Nettowerte; die Umsatzsteuer steht separat mit 5,91 Cent. Teilt man diesen Betrag durch die Nettosumme von 31,091 Cent, ergibt sich ein Satz von 19,01 Prozent. Der gesetzliche Regelsatz nach § 12 Abs. 1 UStG beträgt 19 Prozent. Die Aufschlüsselung ist also in sich schlüssig – und mit diesem zurückgerechneten Satz lässt sich jedem Block die Umsatzsteuer zuordnen, die auf ihm liegt.
Die drei Blöcke
| Bestandteil | ct/kWh | Anteil | Bei 3.500 kWh im Jahr |
|---|---|---|---|
| Beschaffung und Vertrieb | 15,17 | 41,0 % | 530,95 € |
| Netzentgelt | 9,26 | 25,0 % | 324,10 € |
| Steuern, Abgaben und Umlagen | 12,571 | 34,0 % | 439,99 € |
| Summe | 37,001 | 100,0 % | 1.295,03 € |
So stellt der BDEW den Preis dar, und so wird er üblicherweise zitiert: gut vier Zehntel für den Strom selbst, ein Viertel für das Netz, ein Drittel für den Staat. Diese Darstellung hat aber einen Haken. Die gesamte Mehrwertsteuer steckt im dritten Block – auch der Teil davon, der auf dem Beschaffungspreis und auf dem Netzentgelt liegt. Wer wissen will, was ein Tarifwechsel bewegt, muss die Umsatzsteuer dorthin zurücklegen, wo sie entsteht.
Der Sockel: 18,95 Cent, bevor eine Kilowattstunde beschafft ist
| Bestandteil samt der Umsatzsteuer darauf | ct/kWh | Anteil | Beeinflussbar? |
|---|---|---|---|
| Beschaffung und Vertrieb | 18,05 | 48,8 % | über den Tarif |
| Netzentgelt | 11,02 | 29,8 % | nein |
| Stromsteuer, Konzessionsabgabe und Umlagen | 7,93 | 21,4 % | nein |
Netzentgelt und Abgaben ergeben zusammen 18,95 Cent je Kilowattstunde. Das sind 51,2 Prozent des Preises und bei 3.500 kWh im Jahr 663,16 €. Fiele der Preis für Beschaffung und Vertrieb rechnerisch auf null, bliebe genau dieser Betrag stehen: gut die Hälfte der Rechnung.
Das ist eine Rechengrenze, kein realistischer Fall. Im Block „Beschaffung und Vertrieb" stecken neben dem Einkaufspreis auch Abrechnung, Kundenservice und Marge des Versorgers – Kosten, die nicht verschwinden, wenn Strom an der Börse billig wird. Die Zahl sagt deshalb nicht, wie günstig Strom werden könnte. Sie sagt, wie viel von der Rechnung außerhalb jeder Verhandlung liegt.
Was ein Anbieterwechsel rechnerisch bewegen kann
Ein Wechsel ändert den Beschaffungs- und Vertriebspreis, sonst nichts. Netzentgelt, Stromsteuer, Konzessionsabgabe und die drei Umlagen sind je Kilowattstunde festgelegt und werden vom neuen Anbieter in identischer Höhe weitergereicht. Nur die Umsatzsteuer sinkt mit, weil sie ein Prozentsatz auf alles übrige ist.
Daraus folgt ein fester Hebel: Ein Rabatt von einem Prozent auf Beschaffung und Vertrieb senkt die Gesamtrechnung um 0,49 Prozent. Um die Rechnung um zehn Prozent zu drücken, muss der Beschaffungspreis also um 20,5 Prozent fallen.
| Rabatt auf Beschaffung und Vertrieb | Ersparnis je kWh | Anteil der Gesamtrechnung | Bei 3.500 kWh im Jahr |
|---|---|---|---|
| 10 % | 1,81 ct | 4,9 % | 63,19 € |
| 20 % | 3,61 ct | 9,8 % | 126,38 € |
| 30 % | 5,42 ct | 14,6 % | 189,56 € |
| 50 % | 9,03 ct | 24,4 % | 315,94 € |
Wirbt ein Anbieter mit „bis zu 30 Prozent sparen", ist damit in aller Regel der Arbeitspreis gegenüber einem teuren Grundversorgungstarif gemeint, nicht die Jahresrechnung. Ein Nachlass von 30 Prozent auf den Beschaffungsteil senkt die Rechnung um 14,6 Prozent.
Gegenprobe: Was ein Wechsel tatsächlich bringt
Die Hebelrechnung sagt, was ein bestimmter Rabatt bewirken würde. Sie sagt nicht, wie groß der erreichbare Rabatt ist. Dafür gibt es einen zweiten, unabhängigen Anhaltspunkt: Zwei offizielle Stellen messen den Strompreis mit verschiedenen Methoden.
Der BDEW-Wert von 37,00 Cent erfasst Tarife, die zum Berechnungszeitpunkt neu abschließbar waren. Das Statistische Bundesamt kommt in seiner Erhebung für das 2. Halbjahr 2025 im Verbrauchsband 2.500 bis 5.000 kWh auf 40,55 Cent, weil es mengengewichtet misst, was Haushalte in ihren bestehenden Verträgen zahlen – Grundversorgung und alte Verträge eingeschlossen.
Die Lücke beträgt 3,55 Cent je Kilowattstunde oder 124,25 € im Jahr bei 3.500 kWh. Gemessen am amtlichen Preis sind das 8,8 Prozent, gemessen am BDEW-Preis 9,6 Prozent – zwei Prozentwerte mit verschiedenen Nennern, die man nicht gegeneinander stellen darf. Rechnet man die Umsatzsteuer heraus, entspricht die Lücke einem Nachlass von 19,7 Prozent auf den Beschaffungsblock. Für zehn Prozent weniger auf der Rechnung wären nach der Hebelrechnung 20,5 Prozent nötig – dieselbe Größenordnung, auf zwei unabhängigen Wegen.
Beim Deuten dieser Lücke ist Vorsicht geboten, und zwar in zwei Punkten. Erstens sind die beiden Zahlen nicht nur methodisch, sondern auch zeitlich verschieden: Der BDEW-Wert hat Datenstand April 2026, der amtliche Wert bildet das 2. Halbjahr 2025 ab. Ein Teil der Differenz ist schlicht Preisrückgang zwischen den beiden Zeitpunkten, nicht ungenutzte Wechselersparnis. Zweitens ist der BDEW-Wert selbst ein Durchschnitt über Tarifprodukte und Grundversorgung; die günstigsten am Markt erhältlichen Angebote liegen darunter. Die 124,25 € sind deshalb weder eine Obergrenze noch eine Garantie, sondern eine Größenordnung: ein knapp zweistelliger Prozentsatz der Jahresrechnung, nicht mehr.
„Steuern und Abgaben" ist nicht dasselbe wie „was der Staat bekommt"
Der dritte Block heißt „Steuern, Abgaben und Umlagen" und macht 34,0 Prozent des Preises aus. Diese Zahl wird regelmäßig als Staatsanteil zitiert. Das ist sie nicht, denn die drei Begriffe bezeichnen Zahlungen an drei verschiedene Empfänger.
| Empfänger | ct/kWh | Anteil am Preis | Bei 3.500 kWh im Jahr |
|---|---|---|---|
| Steuern (Umsatz- und Stromsteuer) | 7,96 | 21,5 % | 278,60 € |
| Konzessionsabgabe an die Gemeinde | 1,665 | 4,5 % | 58,28 € |
| Umlagen an Netz- und Anlagenbetreiber | 2,946 | 8,0 % | 103,11 € |
| Summe | 12,571 | 34,0 % | 439,99 € |
Steuern im eigentlichen Sinn sind nur zwei Posten: die Stromsteuer nach § 3 StromStG, deren Tarif dort mit 20,50 Euro je Megawattstunde festgeschrieben ist – exakt die 2,05 Cent je Kilowattstunde, die das Modul ausweist – und die Umsatzsteuer. Das Aufkommen der Stromsteuer steht dem Bund zu, das der Umsatzsteuer Bund und Ländern gemeinsam; die Gemeinden erhalten daran einen Anteil (Art. 106 GG). Die Konzessionsabgabe ist keine Steuer, sondern das Entgelt, das der Netzbetreiber der Gemeinde für die Nutzung ihrer Straßen und Wege zahlt. Und die drei Umlagen fließen überhaupt nicht in einen öffentlichen Haushalt: Sie gleichen Kosten der Netz- und Anlagenbetreiber aus, geregelt im Energiefinanzierungsgesetz und in § 19 StromNEV.
Rechnet man nur Steuern und Konzessionsabgabe zusammen, bleiben 9,625 Cent oder 26,0 Prozent des Preises; 4,5 Prozentpunkte davon gehen an die Gemeinden. Der Unterschied zu den 34,0 Prozent des Gesamtblocks beträgt 8,0 Prozentpunkte. Wer die größere Zahl als Staatsanteil zitiert, zählt Geld mit, das der Staat nie sieht.
Die Steuer auf die Steuer
Die Umsatzsteuer wird auf den Endpreis erhoben, und in diesem Endpreis stecken bereits Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Netzentgelt und Umlagen. Sie wird also unter anderem auf Beträge erhoben, die selbst hoheitlich gesetzt sind.
| Posten | ct/kWh | Umsatzsteuer darauf | Umsatzsteuer im Jahr |
|---|---|---|---|
| Beschaffung und Vertrieb | 15,17 | 2,884 ct | 100,93 € |
| Netzentgelt | 9,26 | 1,760 ct | 61,61 € |
| Stromsteuer | 2,05 | 0,390 ct | 13,64 € |
| Konzessionsabgabe | 1,665 | 0,316 ct | 11,08 € |
| Aufschlag für besondere Netznutzung | 1,559 | 0,296 ct | 10,37 € |
| Offshore-Netzumlage | 0,941 | 0,179 ct | 6,26 € |
| KWKG-Umlage | 0,446 | 0,085 ct | 2,97 € |
| Umsatzsteuer auf alles Vorstehende | 5,91 | – | – |
Auf der Stromsteuer allein liegen 0,39 Cent Umsatzsteuer, bei 3.500 kWh also 13,64 € im Jahr. Auf dem Netzentgelt sind es 1,76 Cent oder 61,61 €. Stromsteuer, Konzessionsabgabe und die drei Umlagen zusammen tragen 1,27 Cent Umsatzsteuer, das sind 21,4 Prozent des Mehrwertsteuerbetrags. Zählt man das Netzentgelt hinzu, sind es 3,03 Cent oder 51,2 Prozent.
Dass dieser Anteil genau dem Sockelanteil von 51,2 Prozent weiter oben entspricht, ist kein Zufall, sondern eine Eigenschaft proportionaler Steuern: Weil die Umsatzsteuer jeden Nettoposten mit demselben Satz belegt, verteilt sie sich auf die Blöcke im selben Verhältnis wie die Nettobeträge. Gut die Hälfte der Mehrwertsteuer auf einer Stromrechnung wird also auf Beträge erhoben, die kein Versorger setzt.
Ein Posten fehlt in dieser Aufstellung, und zwar zu Recht: die EEG-Umlage. Sie wurde zum 1. Juli 2022 auf null gesetzt und anschließend ganz aus dem Gesetz genommen – § 60 EEG, der sie regelte, trägt heute nur noch den Vermerk „(weggefallen)". Die Förderung erneuerbarer Energien wird seither über Zahlungen des Bundes nach dem Energiefinanzierungsgesetz finanziert. Aufschlüsselungen, die noch eine EEG-Umlage ausweisen, sind veraltet.
Was der Durchschnitt bei der Konzessionsabgabe verdeckt
Von allen Posten ist die Konzessionsabgabe derjenige, bei dem der bundesweite Durchschnitt am meisten verbirgt. Sie ist nämlich nicht bundeseinheitlich, sondern nach Gemeindegröße gestaffelt. § 2 Abs. 2 KAV nennt für die Belieferung von Tarifkunden mit Strom vier Höchstbeträge. Es sind Obergrenzen, keine festen Sätze – Gemeinde und Netzbetreiber können auch weniger vereinbaren:
| Gemeinde | ct/kWh | Bei 3.500 kWh im Jahr, mit Umsatzsteuer |
|---|---|---|
| bis 25.000 Einwohner | 1,32 | 54,98 € |
| bis 100.000 Einwohner | 1,59 | 66,23 € |
| bis 500.000 Einwohner | 1,99 | 82,89 € |
| über 500.000 Einwohner | 2,39 | 99,55 € |
Der Durchschnittswert des Rechenmoduls liegt bei 1,665 Cent und damit zwischen der Stufe für Gemeinden bis 100.000 Einwohner und der Stufe bis 500.000 Einwohner. Dass er so weit oben in der Spanne liegt, spricht dafür, dass die Höchstbeträge weithin ausgeschöpft werden – belegt ist damit nur der Durchschnitt, nicht der Satz einer einzelnen Gemeinde.
Zwischen dem kleinsten und dem größten Höchstbetrag liegen 1,07 Cent je Kilowattstunde. Schöpfen zwei Gemeinden ihre jeweilige Grenze aus, trennen zwei ansonsten identische Haushalte bei 3.500 kWh im Jahr 44,57 € – Umsatzsteuer eingerechnet, allein wegen des Wohnorts. Auf einen Anbieterwechsel reagiert dieser Posten nicht: Er hängt am Netzgebiet, nicht am Vertrag.
Unabhängig von der Gemeindegröße gilt eine eigene, viel niedrigere Grenze für Strom, der im Rahmen eines Schwachlasttarifs geliefert wird – der Fall vieler Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen. Hier sind nach derselben Vorschrift höchstens 0,61 Cent je Kilowattstunde zulässig, rund 63 Prozent unter dem bundesweiten Durchschnitt der tatsächlich erhobenen Haushaltsabgabe. Das ist einer der Gründe, warum Heizstrom auch ohne Zutun des Anbieters billiger ist; der zweite sind die reduzierten Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG.
Derselbe Strom, fünf Preise
Der Durchschnittswert gilt für Haushaltstarife. Physikalisch identische Kilowattstunden kosten je nach Zähler und Ladepunkt sehr Verschiedenes – und das Rechenmodul führt diese Werte getrennt, statt sie zu einem Mittelwert zu verschmelzen.
| Bezugsweg | ct/kWh | Davon Umsatzsteuer |
|---|---|---|
| Wärmepumpentarif (oberer Rand der Marktspanne) | 26 | 4,15 ct |
| Haushaltsstrom im Durchschnitt | 37 | 5,91 ct |
| Öffentlich laden, Normalladen (AC) | 52 | 8,31 ct |
| Öffentlich laden, Schnellladen (DC) | 60 | 9,58 ct |
| Ohne Vertrag an der Autobahn | 84 | 13,42 ct |
Die Spalte rechts zeigt eine Eigenheit, die bei Preisdiskussionen untergeht: Die Umsatzsteuer ist der einzige Bestandteil, der mit dem Preis mitwächst. Stromsteuer, Konzessionsabgabe und Umlagen sind feste Centbeträge je Kilowattstunde und in einer teuren Kilowattstunde genauso hoch wie in einer billigen. Wer ohne Vertrag an einem Autobahn-Schnelllader lädt, zahlt gegenüber dem eigenen Hausanschluss 47 Cent Aufpreis je Kilowattstunde; 7,51 Cent davon sind zusätzliche Umsatzsteuer. Was der Ladepunktbetreiber an Netzentgelt zahlt, ist damit nicht gesagt – Ladepunkte werden anders abgerechnet als Haushaltsanschlüsse, und das Rechenmodul führt dazu keine Werte.
Die Preise der drei Ladewege und der Wärmepumpentarife stammen aus anderen Erhebungen als der Haushaltswert und sind nicht auf denselben Musterhaushalt bezogen; der Wärmepumpenwert ist zudem bewusst der obere Rand einer Marktspanne von 20 bis 26 Cent. Die Tabelle zeigt Größenordnungen, keine auf die Nachkommastelle vergleichbaren Werte.
Die Modellannahme, die alles mitbestimmt
Jede Zahl dieses Artikels hängt an einer Bezugsgröße: einem Musterhaushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch. Der Grundpreis ist in den 37,00 Cent bereits anteilig enthalten – auf genau 3.500 kWh umgelegt. Wer ihn zusätzlich aufschlägt, zählt ihn doppelt.
Das hat eine Folge, die man kennen muss: Der Preis je Kilowattstunde ist bei kleinerem Verbrauch in Wirklichkeit höher als 37,00 Cent, weil sich derselbe Grundpreis auf weniger Kilowattstunden verteilt, und bei größerem Verbrauch niedriger. Die folgende Tabelle rechnet dennoch mit dem konstanten Durchschnittspreis, weil das Rechenmodul keinen gesonderten Grundpreis führt. Nahe 3.500 kWh ist das genau; an den Rändern unterschätzt die Rechnung die Kosten eines Ein-Personen-Haushalts und überschätzt die eines großen Haushalts – die Anteile bleiben davon unberührt.
| Haushalt | Verbrauch | Kosten im Jahr | Davon fester Sockel | Davon beeinflussbar | Ersparnis bei 20 % Rabatt |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Person | 1.500 kWh | 555 € | 284 € | 271 € | 54 € |
| 2 Personen | 2.500 kWh | 925 € | 474 € | 451 € | 90 € |
| 3 Personen | 3.500 kWh | 1.295 € | 663 € | 632 € | 126 € |
| 4 Personen | 4.500 kWh | 1.665 € | 853 € | 812 € | 162 € |
| 5 und mehr | 5.500 kWh | 2.035 € | 1.042 € | 993 € | 199 € |
Weil der Preis je Kilowattstunde konstant gehalten wird, sind die Zeilen dieser Tabelle Vielfache voneinander; die Anteile ändern sich nicht mit dem Verbrauch. Genau das ist die Aussage: Der feste Sockel wächst proportional mit. Eine nicht verbrauchte Kilowattstunde spart deshalb den vollen Preis von 37,00 Cent, ein Wechsel mit 20 Prozent Nachlass auf den Beschaffungsteil dagegen nur 3,61 Cent je Kilowattstunde. Um so viel zu sparen wie der Anbieterwechsel bei 3.500 kWh bringt, genügt es, den Verbrauch um 10 Prozent zu senken.
Was diese Rechnung nicht abbildet
Der Netzentgeltwert von 9,26 Cent ist ein Bundesdurchschnitt. Netzentgelte werden je Netzgebiet festgelegt und weichen erheblich voneinander ab; welches für Sie gilt, steht auf der Stromrechnung und in den Veröffentlichungen Ihres Netzbetreibers. Ebenso wenig enthalten sind Sondertarife wie Heizstrom oder Ökostrom mit Aufschlag, Boni des ersten Vertragsjahrs und die Frage, ob ein Tarif mit Preisgarantie über die Laufzeit günstiger ausfällt als ein billigerer ohne. Der BDEW-Wert bildet außerdem Neukundenpreise ab, gewichtet nach der Vertragsstruktur der Bundesnetzagentur – nicht das, was der Bestand tatsächlich zahlt.
Alle Beträge in diesem Text stammen aus demselben Rechenmodul wie der Rechner am Anfang dieser Seite. Dort lässt sich der eigene Jahresverbrauch und der Preis aus der eigenen Rechnung eintragen; die Aufschlüsselung oben zeigt, welcher Teil des Ergebnisses überhaupt zur Disposition steht.