Energie

Berechnen Sie Ihre jährlichen Heizkosten für Gas, Öl, Pellets, Fernwärme oder Wärmepumpe – inklusive Grundpreis. Der Rechner weist zusätzlich aus, welcher Teil der Kosten auf den CO₂-Preis entfällt.

Heizkosten pro Jahr
— €

So wird gerechnet

Heizkosten bestehen aus Arbeitspreis mal Verbrauch plus Grundpreis. Im Arbeitspreis fossiler Brennstoffe steckt der CO₂-Preis, den Ihr Lieferant nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CO2KostAufG gesondert ausweisen muss. Er beträgt 2026 zwischen 55 und 65 Euro je Tonne CO₂.

CO₂-Preis nach § 10 BEHG, Emissionsfaktoren nach EBeV 2030.

Häufige Fragen

Welcher Energieträger ist derzeit am günstigsten?

Bei den hier hinterlegten Annahmen Holzpellets mit 7,95 ct je Kilowattstunde Wärme, dahinter die Wärmepumpe mit 7,43 ct. Wichtig ist der Preis je Kilowattstunde <em>Wärme</em>, nicht je Kilowattstunde Brennstoff: Der Wärmepumpenstrom kostet 26,0 ct, aus einer Kilowattstunde Strom macht die Anlage bei einer Jahresarbeitszahl von 3,5 aber 3,5 Kilowattstunden Wärme. Gas und Heizöl liegen bei 11,41 bis 11,58 ct je Kilowattstunde Wärme, Fernwärme darüber.

Warum zählt der Grundpreis mit?

Weil er unabhängig vom Verbrauch anfällt und bei manchen Energieträgern einen erheblichen Teil der Rechnung ausmacht. Bei Fernwärme sind Grundpreise von mehreren hundert Euro im Jahr üblich, bei Heizöl und Pellets gibt es keinen. Ein Vergleich allein über den Arbeitspreis führt deshalb in die Irre – der Rechner addiert den Grundpreis deshalb ausdrücklich.

Wie berechne ich meinen Jahresverbrauch, wenn ich ihn nicht kenne?

Am zuverlässigsten aus der letzten Heizkostenabrechnung oder dem Zählerstand. Als grober Anhalt dient der spezifische Verbrauch je Quadratmeter: unsanierter Altbau 150 bis 250 kWh, teilsaniert 100 bis 160 kWh, Effizienzhaus 50 bis 80 kWh je Quadratmeter und Jahr. Die Voreinstellungen des Rechners setzen 150 kWh je Quadratmeter an und liegen damit am oberen Ende.

Wie hoch ist der CO₂-Preis 2026?

Die Emissionszertifikate werden nach § 10 Abs. 1 Satz 2 BEHG ab 2026 versteigert. Für 2026 gilt dabei ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne (§ 10 Abs. 2 Satz 5 BEHG); der Rechner arbeitet mit dem Mindestpreis. Bis 2025 galten Festpreise, zuletzt 55 Euro. Für 2027 sieht das Gesetz keinen Korridor mehr vor.

Kommt der CO₂-Preis auf meine Heizkosten obendrauf?

Nein – er steckt bereits im Arbeitspreis. Ihr Lieferant muss ihn nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CO2KostAufG als Preisbestandteil auf der Rechnung ausweisen, samt Umsatzsteuer. Bei 15.789 kWh Erdgas sind das 187,46 € im Jahr oder 1,19 ct je Kilowattstunde, bei 16.304 kWh Heizöl 284,28 € beziehungsweise 1,74 ct. Gegenüber 2021, als die Tonne noch 25 Euro kostete, sind das rund 102 € Mehrkosten im Jahr.

Warum entfällt der CO₂-Preis bei Pellets und Wärmepumpe?

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz erfasst fossile Brennstoffe. Feste Biomasse fällt nicht darunter, Strom unterliegt dem europäischen Emissionshandel und wird deshalb nicht zusätzlich nach dem BEHG belastet. Bei Fernwärme hängt der Bestandteil vom Brennstoffmix des Heizwerks ab; der Wärmelieferant weist ihn nach § 3 Abs. 4 CO2KostAufG gesondert aus.

Ich wohne zur Miete – zahle ich die CO₂-Kosten allein?

Nein. Seit 2023 teilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz die CO₂-Kosten bei Wohngebäuden nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter auf. Maßgeblich ist der Ausstoß je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr: Unter 12 kg trägt der Mieter alles, ab 52 kg nur noch 5 Prozent. Je schlechter das Gebäude, desto größer der Anteil des Vermieters.

Welche Kosten kommen neben Brennstoff und Grundpreis dazu?

Wartung, Schornsteinfeger und Rücklagen für Reparaturen. Bei Gas- und Ölheizungen liegen Wartung und Kehrbezirksarbeiten zusammen meist im niedrigen dreistelligen Bereich pro Jahr, bei Wärmepumpen entfällt der Schornsteinfeger. Der Rechner erfasst diese Posten nicht – für einen Systemvergleich sollten Sie sie ergänzen.

Kann ich Heizkosten ohne Heizungstausch senken?

Ja. Ein Grad weniger Raumtemperatur spart nach Faustregel 6 Prozent, ein hydraulischer Abgleich 5 bis 15 Prozent. Stoßlüften statt Kipplüften, freistehende Heizkörper und nachts geschlossene Rollläden wirken sofort und kosten nichts.

Heizkosten verstehen und sparen

Heizkosten sind meist der größte Posten der Energierechnung. Dieser Rechner zeigt, was Ihr Verbrauch bei einem bestimmten Energieträger kostet – und welcher Teil davon auf den CO₂-Preis entfällt.

Arbeitspreis, Grundpreis, CO₂-Preis: Der Arbeitspreis wird je verbrauchter Kilowattstunde abgerechnet, der Grundpreis unabhängig davon. Der CO₂-Preis ist kein dritter Posten, sondern im Arbeitspreis fossiler Brennstoffe bereits enthalten. Ihr Lieferant muss ihn nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CO2KostAufG samt Umsatzsteuer gesondert auf der Rechnung ausweisen, ebenso den Emissionsfaktor in Kilogramm CO₂ je Kilowattstunde.

Wärmepumpen richtig vergleichen: Der häufigste Fehler beim Vergleich ist, den Strompreis der Wärmepumpe direkt gegen den Gaspreis zu stellen. Das ist unzulässig, weil eine Wärmepumpe aus einer Kilowattstunde Strom mehrere Kilowattstunden Wärme macht. Bei 26,0 ct Wärmepumpenstrom und einer Jahresarbeitszahl von 3,5 kostet die Kilowattstunde Wärme 7,43 ct. Für 15.000 kWh Wärme braucht die Anlage rund 4.286 kWh Strom. Entscheidend ist die Jahresarbeitszahl aus dem realen Betrieb, nicht der Laborwert COP.

Verbrauch realistisch einschätzen: Die Faustregel von 150 kWh je Quadratmeter und Jahr passt zu einem alten, teilweise unsanierten Haus. Gut sanierte Gebäude liegen bei 50 bis 80 kWh. Ein Blick in die Heizkostenabrechnung ersetzt jede Faustregel.

Sparpotenziale: Die größte Wirkung hat die Gebäudehülle – Dämmung und Fenster senken den Bedarf um 40 bis 60 Prozent. Ohne Investition wirken Temperaturabsenkung (rund 6 Prozent je Grad), hydraulischer Abgleich (5 bis 15 Prozent) und regelmäßige Wartung.

Heizkosten nach Energieträger (15.000 kWh Wärmebedarf, Annahmen Stand 2026)

EnergieträgerArbeitspreisWärmepreisGrundpreisKosten/Jahrdavon CO₂-Preis
Holzpellets7,0 ct/kWh7,95 ct/kWh1.193 €
Wärmepumpe26,0 ct/kWh7,43 ct/kWh130 €1.244 €
Heizöl10,5 ct/kWh11,41 ct/kWh1.712 €284,28 €
Erdgas11,0 ct/kWh11,58 ct/kWh180 €1.917 €187,46 €
Fernwärme14,5 ct/kWh14,5 ct/kWh400 €2.575 €

Der Arbeitspreis gilt je abgerechneter Kilowattstunde, der Wärmepreis je Kilowattstunde nutzbarer Wärme – nur er ist zwischen den Heizungsarten vergleichbar. Die Spalte „davon CO₂-Preis“ ist ein Bestandteil der Jahreskosten und wird nicht hinzugerechnet. Bei Fernwärme hängt er vom Brennstoffmix des Heizwerks ab und wird vom Wärmelieferanten ausgewiesen; feste Biomasse und Strom unterliegen dem BEHG nicht. Die Preise sind Marktannahmen und schwanken regional und je Vertrag erheblich – überschreiben Sie sie mit den Werten Ihrer Rechnung.

Was sich 2026 rechtlich geändert hat

Zwei Änderungen wirken unmittelbar auf die Heizkosten. Erstens läuft die Festpreisphase des CO₂-Preises aus: Nach § 10 Abs. 1 Satz 2 BEHG werden die Emissionszertifikate ab 2026 versteigert, für 2026 gilt nach § 10 Abs. 2 Satz 5 BEHG noch ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne. Für 2027 nennt das Gesetz keinen Korridor mehr.

Zweitens wurde das Gebäudeenergiegesetz zum 29. Juli 2026 neu gefasst und heißt seither Gebäudemodernisierungsgesetz. Die vielzitierte Pflicht, neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, ist damit entfallen – § 71 GEG ist aufgehoben. An ihre Stelle tritt ein Optionenmodell: § 42 GModG zählt zehn zulässige Arten des Heizungsersatzes auf, darunter ausdrücklich weiterhin Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen. Wer eine solche Heizung nach dem 29. Juli 2026 neu einbaut, muss nach § 43 Abs. 1 GModG allerdings einen wachsenden Anteil erneuerbarer Brennstoffe einsetzen: ab 2029 mindestens 10 Prozent, ab 2030 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent. Auch das frühere Betriebsverbot für Öl- und Gaskessel ab 2045 steht so nicht mehr im Gesetz; § 42a GModG kündigt stattdessen eine Grüngas- und Grünheizölquote an, die erst noch beschlossen werden muss.

Heizkosten nach Gebäudetyp und Sanierungsstand

GebäudetypVerbrauch (kWh/m²/a)100 m² mit Erdgas
Altbau unsaniert (vor 1978)180 – 2501.980 € – 2.750 €
Teilsaniert (neue Fenster, Dach)120 – 1601.320 € – 1.760 €
Vollsaniert (Effizienzhaus)50 – 80550 € – 880 €
Neubau nach aktuellem Standard35 – 55385 € – 605 €
Passivhaus10 – 15110 € – 165 €

Arbeitspreis ohne Grundpreis, damit die Zeilen untereinander vergleichbar bleiben.

CO₂-Kosten in der Mietwohnung

Mieter tragen die CO₂-Kosten nicht allein. Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz verteilt sie seit 2023 nach einem Stufenmodell, das an den Ausstoß je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr anknüpft (Anlage zu den §§ 5 bis 7 CO2KostAufG). Unter 12 kg CO₂ je Quadratmeter trägt der Mieter 100 Prozent, zwischen 32 und 37 kg teilen sich beide Seiten hälftig, ab 52 kg trägt der Vermieter 95 Prozent. Der Vermieter muss die Einstufung und die Berechnungsgrundlagen in der Heizkostenabrechnung ausweisen; unterbleibt das, darf der Mieter seinen Heizkostenanteil nach § 7 Abs. 4 CO2KostAufG um 3 Prozent kürzen.

Ein Beispiel: Eine Wohnung von 100 m² mit Gasheizung und 15.000 kWh Verbrauch verursacht rund 28,6 kg CO₂ je Quadratmeter und Jahr. Das ist Stufe 5 von zehn: Von den 187,46 € CO₂-Kosten trägt der Mieter 60 Prozent, der Vermieter 40 Prozent.

Saisonale Verteilung

Heizkosten fallen nicht gleichmäßig an: Rund 70 bis 75 Prozent entfallen auf Oktober bis März, allein auf Dezember und Januar etwa 30 bis 35 Prozent. Der im Rechner ausgewiesene Monatswert ist deshalb ein rechnerisches Zwölftel und keine Prognose für den einzelnen Monat.

Ergebnis teilen