Heizkosten sind meist der größte Posten der Energierechnung. Dieser Rechner zeigt, was Ihr Verbrauch bei einem bestimmten Energieträger kostet – und welcher Teil davon auf den CO₂-Preis entfällt.
Arbeitspreis, Grundpreis, CO₂-Preis: Der Arbeitspreis wird je verbrauchter Kilowattstunde abgerechnet, der Grundpreis unabhängig davon. Der CO₂-Preis ist kein dritter Posten, sondern im Arbeitspreis fossiler Brennstoffe bereits enthalten. Ihr Lieferant muss ihn nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CO2KostAufG samt Umsatzsteuer gesondert auf der Rechnung ausweisen, ebenso den Emissionsfaktor in Kilogramm CO₂ je Kilowattstunde.
Wärmepumpen richtig vergleichen: Der häufigste Fehler beim Vergleich ist, den Strompreis der Wärmepumpe direkt gegen den Gaspreis zu stellen. Das ist unzulässig, weil eine Wärmepumpe aus einer Kilowattstunde Strom mehrere Kilowattstunden Wärme macht. Bei 26,0 ct Wärmepumpenstrom und einer Jahresarbeitszahl von 3,5 kostet die Kilowattstunde Wärme 7,43 ct. Für 15.000 kWh Wärme braucht die Anlage rund 4.286 kWh Strom. Entscheidend ist die Jahresarbeitszahl aus dem realen Betrieb, nicht der Laborwert COP.
Verbrauch realistisch einschätzen: Die Faustregel von 150 kWh je Quadratmeter und Jahr passt zu einem alten, teilweise unsanierten Haus. Gut sanierte Gebäude liegen bei 50 bis 80 kWh. Ein Blick in die Heizkostenabrechnung ersetzt jede Faustregel.
Sparpotenziale: Die größte Wirkung hat die Gebäudehülle – Dämmung und Fenster senken den Bedarf um 40 bis 60 Prozent. Ohne Investition wirken Temperaturabsenkung (rund 6 Prozent je Grad), hydraulischer Abgleich (5 bis 15 Prozent) und regelmäßige Wartung.
Heizkosten nach Energieträger (15.000 kWh Wärmebedarf, Annahmen Stand 2026)
| Energieträger | Arbeitspreis | Wärmepreis | Grundpreis | Kosten/Jahr | davon CO₂-Preis |
| Holzpellets | 7,0 ct/kWh | 7,95 ct/kWh | – | 1.193 € | – |
| Wärmepumpe | 26,0 ct/kWh | 7,43 ct/kWh | 130 € | 1.244 € | – |
| Heizöl | 10,5 ct/kWh | 11,41 ct/kWh | – | 1.712 € | 284,28 € |
| Erdgas | 11,0 ct/kWh | 11,58 ct/kWh | 180 € | 1.917 € | 187,46 € |
| Fernwärme | 14,5 ct/kWh | 14,5 ct/kWh | 400 € | 2.575 € | – |
Der Arbeitspreis gilt je abgerechneter Kilowattstunde, der Wärmepreis je Kilowattstunde nutzbarer Wärme – nur er ist zwischen den Heizungsarten vergleichbar. Die Spalte „davon CO₂-Preis“ ist ein Bestandteil der Jahreskosten und wird nicht hinzugerechnet. Bei Fernwärme hängt er vom Brennstoffmix des Heizwerks ab und wird vom Wärmelieferanten ausgewiesen; feste Biomasse und Strom unterliegen dem BEHG nicht. Die Preise sind Marktannahmen und schwanken regional und je Vertrag erheblich – überschreiben Sie sie mit den Werten Ihrer Rechnung.
Was sich 2026 rechtlich geändert hat
Zwei Änderungen wirken unmittelbar auf die Heizkosten. Erstens läuft die Festpreisphase des CO₂-Preises aus: Nach § 10 Abs. 1 Satz 2 BEHG werden die Emissionszertifikate ab 2026 versteigert, für 2026 gilt nach § 10 Abs. 2 Satz 5 BEHG noch ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne. Für 2027 nennt das Gesetz keinen Korridor mehr.
Zweitens wurde das Gebäudeenergiegesetz zum 29. Juli 2026 neu gefasst und heißt seither Gebäudemodernisierungsgesetz. Die vielzitierte Pflicht, neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, ist damit entfallen – § 71 GEG ist aufgehoben. An ihre Stelle tritt ein Optionenmodell: § 42 GModG zählt zehn zulässige Arten des Heizungsersatzes auf, darunter ausdrücklich weiterhin Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen. Wer eine solche Heizung nach dem 29. Juli 2026 neu einbaut, muss nach § 43 Abs. 1 GModG allerdings einen wachsenden Anteil erneuerbarer Brennstoffe einsetzen: ab 2029 mindestens 10 Prozent, ab 2030 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent. Auch das frühere Betriebsverbot für Öl- und Gaskessel ab 2045 steht so nicht mehr im Gesetz; § 42a GModG kündigt stattdessen eine Grüngas- und Grünheizölquote an, die erst noch beschlossen werden muss.
Heizkosten nach Gebäudetyp und Sanierungsstand
| Gebäudetyp | Verbrauch (kWh/m²/a) | 100 m² mit Erdgas |
| Altbau unsaniert (vor 1978) | 180 – 250 | 1.980 € – 2.750 € |
| Teilsaniert (neue Fenster, Dach) | 120 – 160 | 1.320 € – 1.760 € |
| Vollsaniert (Effizienzhaus) | 50 – 80 | 550 € – 880 € |
| Neubau nach aktuellem Standard | 35 – 55 | 385 € – 605 € |
| Passivhaus | 10 – 15 | 110 € – 165 € |
Arbeitspreis ohne Grundpreis, damit die Zeilen untereinander vergleichbar bleiben.
CO₂-Kosten in der Mietwohnung
Mieter tragen die CO₂-Kosten nicht allein. Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz verteilt sie seit 2023 nach einem Stufenmodell, das an den Ausstoß je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr anknüpft (Anlage zu den §§ 5 bis 7 CO2KostAufG). Unter 12 kg CO₂ je Quadratmeter trägt der Mieter 100 Prozent, zwischen 32 und 37 kg teilen sich beide Seiten hälftig, ab 52 kg trägt der Vermieter 95 Prozent. Der Vermieter muss die Einstufung und die Berechnungsgrundlagen in der Heizkostenabrechnung ausweisen; unterbleibt das, darf der Mieter seinen Heizkostenanteil nach § 7 Abs. 4 CO2KostAufG um 3 Prozent kürzen.
Ein Beispiel: Eine Wohnung von 100 m² mit Gasheizung und 15.000 kWh Verbrauch verursacht rund 28,6 kg CO₂ je Quadratmeter und Jahr. Das ist Stufe 5 von zehn: Von den 187,46 € CO₂-Kosten trägt der Mieter 60 Prozent, der Vermieter 40 Prozent.
Saisonale Verteilung
Heizkosten fallen nicht gleichmäßig an: Rund 70 bis 75 Prozent entfallen auf Oktober bis März, allein auf Dezember und Januar etwa 30 bis 35 Prozent. Der im Rechner ausgewiesene Monatswert ist deshalb ein rechnerisches Zwölftel und keine Prognose für den einzelnen Monat.