Familie & Soziales
Mit dem Betreuungskosten-Rechner berechnen Sie die voraussichtlichen Kita-Gebühren. Erfahren Sie, welche Kosten auf Sie zukommen und wie Einkommen, Betreuungsumfang und Geschwisterermäßigung den Beitrag beeinflussen.
Geschätzte monatliche Kosten pro Kind
— €
So wird gerechnet
Die Gebühren werden von den Kommunen festgelegt und richten sich nach Einkommen und Betreuungszeit. Rechtsanspruch auf Betreuung besteht nach § 24 SGB VIII. Zwei Drittel der Kosten (max. 4.000 €/Jahr) sind als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG).
100-300€/Monat für U3.
Häufige Fragen
Was sind abzugsfähige Kinderbetreuungskosten?
Kosten für Krippe, Kindergarten, Tagesmutter oder Hort sind abzugsfähig, wenn sie zur Ermöglichung der Erwerbstätigkeit entstehen.
Wie hoch ist der maximale Abzug?
Der Höchstbetrag liegt bei 6.000€ pro Jahr und Kind (bis 14 Jahren). Für behinderte Kinder gibt es keine Höchstgrenze.
Wer kann Kosten absetzen?
Eltern können Kosten absetzen, wenn mindestens ein Elternteil berufstätig oder in Ausbildung ist. Arbeitssuchende können teilweise auch absetzen.
Welche Kosten sind nicht abzugsfähig?
Verpflegung, Unterricht (Musik, Sprachen), Übernachtung und Betreuung durch Verwandte sind nicht abzugsfähig.
Wird das Kindergeld angerechnet?
Nein, Kindergeld wird nicht auf den Abzug von Betreuungskosten angerechnet.