Familie & Soziales
Mit dem Wohngeld-Rechner prüfen Sie Ihren Anspruch auf Wohngeld. Erfahren Sie, ob Ihnen ein Mietzuschuss oder Lastenzuschuss zusteht und wie hoch dieser ausfallen kann.
Geschätztes Wohngeld
— €/Monat
So wird gerechnet
Das Wohngeld wird nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) berechnet. Entscheidend sind Haushaltsgröße, Gesamteinkommen (§ 13 WoGG) und die Mietstufe der Gemeinde. Seit der WoGG-Reform 2023 haben deutlich mehr Haushalte Anspruch.
Mietzuschuss oder Lastenzuschuss.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Mieter oder Hauseigentümer mit kleinerem Einkommen. Ausgeschlossen sind BAföG-Empfänger und Arbeitslose (ALG II/Sozialhilfe).
Wie wird Wohngeld berechnet?
Formel: Mietzuschuss = (Miete - Einkommen × Prozentsatz) × Multiplikator, maximal begrenzt.
Was zählt als Einkommen?
Einkommen: Lohn, Kindergeld, Rente, Unterhaltsleistungen. Nicht zählbar: Kinderfreibetrag, Freibeträge für Behinderte.
Wie hoch ist der maximale Zuschuss?
Der Höchstbetrag richtet sich nach Größe der Mietwohnung und Mietlevel. Beispiel: bis 600€ monatlich möglich.
Muss ich Wohngeld beantragen?
Ja, Wohngeld wird nicht automatisch gezahlt. Antrag beim Wohngeldamt erforderlich.
Wird Wohngeld angerechnet auf andere Leistungen?
Wohngeld wird nicht auf Grundsicherung angerechnet, sondern reduziert das Einkommen.