Familie & Soziales

Mit dem Wohngeld-Rechner prüfen Sie Ihren Anspruch auf Wohngeld. Erfahren Sie, ob Ihnen ein Mietzuschuss oder Lastenzuschuss zusteht und wie hoch dieser ausfallen kann.

Geschätztes Wohngeld
— €/Monat

So wird gerechnet

Das Wohngeld wird nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) berechnet. Entscheidend sind Haushaltsgröße, Gesamteinkommen (§ 13 WoGG) und die Mietstufe der Gemeinde. Seit der WoGG-Reform 2023 haben deutlich mehr Haushalte Anspruch.

Mietzuschuss oder Lastenzuschuss.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Mieter oder Hauseigentümer mit kleinerem Einkommen. Ausgeschlossen sind BAföG-Empfänger und Arbeitslose (ALG II/Sozialhilfe).

Wie wird Wohngeld berechnet?

Formel: Mietzuschuss = (Miete - Einkommen × Prozentsatz) × Multiplikator, maximal begrenzt.

Was zählt als Einkommen?

Einkommen: Lohn, Kindergeld, Rente, Unterhaltsleistungen. Nicht zählbar: Kinderfreibetrag, Freibeträge für Behinderte.

Wie hoch ist der maximale Zuschuss?

Der Höchstbetrag richtet sich nach Größe der Mietwohnung und Mietlevel. Beispiel: bis 600€ monatlich möglich.

Muss ich Wohngeld beantragen?

Ja, Wohngeld wird nicht automatisch gezahlt. Antrag beim Wohngeldamt erforderlich.

Wird Wohngeld angerechnet auf andere Leistungen?

Wohngeld wird nicht auf Grundsicherung angerechnet, sondern reduziert das Einkommen.

Wohngeld – Finanzielle Unterstützung für Mieter

Wohngeld ist eine Leistung, die Mieter mit geringerem Einkommen unterstützt. Es wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss beim Wohngeldamt beantragt werden. Die Berechnung erfolgt nach einer komplizierten Formel, die Miethöhe, Einkommen, Familiengröße und regionale Mietlevel berücksichtigt. Ein Richtwert: Bei Einkommen unter 1.200€ für 1 Person können Sie oft Wohngeld bekommen. Wichtig: Wohngeld wird auf Grundsicherung (Hartz IV / ALG II) nicht angerechnet – es reduziert nicht die Sozialhilfe. Für BAföG-Empfänger ist Wohngeld nicht verfügbar. Ein häufiges Missverständnis: Der Zuschuss ist nicht die volle Miete – es ist ein Zuschuss, der die Mietbelastung unter einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens bringt (üblicherweise 20-30%). Finanzierungstipp: Prüfen Sie regelmäßig, ob Sie noch Anspruch haben. Einkommensveränderungen (neue Beschäftigung, Bonus, etc.) können Ihren Wohngeldanspruch beeinflussen. Machen Sie Neuanträge proaktiv, bevor alte ablaufen.