Familie & Soziales

Mit dem Rentenpunkte-Rechner berechnen Sie Ihre Entgeltpunkte für die gesetzliche Rente. Erfahren Sie, wie viele Punkte Ihr Gehalt pro Jahr ergibt und was das für Ihre spätere Rente bedeutet.

Rentenpunkte pro Jahr

So wird gerechnet

Entgeltpunkte werden nach § 70 Abs. 1 SGB VI berechnet: beitragspflichtiges Jahresentgelt geteilt durch das Durchschnittsentgelt aller Versicherten (51.944 €). Weil Beiträge nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 € erhoben werden, sind höchstens 1,9521 Punkte im Jahr möglich. Auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten ergeben Punkte.

Ein Punkt = 51.944 € Jahresverdienst.

Häufige Fragen

Wie entstehen Rentenpunkte?

Aus Beiträgen. Nach § 70 Abs. 1 SGB VI wird das beitragspflichtige Jahresentgelt durch das Durchschnittsentgelt aller Versicherten geteilt – für 2026 sind das 51.944 €. Wer genau so viel verdient, erhält einen Entgeltpunkt.

Wer erwirbt Rentenpunkte?

Alle Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung, also abhängig Beschäftigte und einzelne Gruppen Selbstständiger. Beamte, Richter und Berufssoldaten sind nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI versicherungsfrei und erwerben keine Entgeltpunkte, sondern Ansprüche aus der Beamtenversorgung.

Wie viele Punkte sind in einem Jahr höchstens möglich?

1,9521 Punkte. Beiträge werden nach § 157 SGB VI nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben, 2026 bis 101.400 € im Jahr. Was darüber verdient wird, erhöht die Rente nicht.

Zählen Zeiten ohne Beiträge mit?

Teilweise. Anrechnungszeiten wie Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Ausbildung werden über die Gesamtleistungsbewertung der §§ 71 bis 74 SGB VI bewertet, also aus dem Durchschnitt der übrigen Beitragszeiten. Für berufliche Ausbildung und Fachschule sind das höchstens 0,0625 Punkte im Monat und insgesamt höchstens drei Jahre; Zeiten einer Schul- oder Hochschulausbildung werden nach § 74 Satz 4 SGB VI gar nicht bewertet.

Wie viel Rente ergibt ein Rentenpunkt?

Ein Entgeltpunkt ergibt derzeit 42,52 € Rente im Monat. Dieser aktuelle Rentenwert wird jedes Jahr zum 1. Juli neu festgesetzt, zuletzt durch § 1 der Rentenwertbestimmungsverordnung 2026.

Wo sehe ich meine bisherigen Punkte?

In der Renteninformation und im Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung. Alle Punkte aus allen Beschäftigungen werden dort addiert. Lücken lassen sich in einer kostenlosen Kontenklärung schließen.

Rentenpunkte – Basis der Rentenberechnung

Rentenpunkte – im Gesetz Entgeltpunkte – sind die Grundlage jeder Rentenberechnung. Sie entstehen aus gezahlten Beiträgen: Ein Jahr mit dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten ergibt genau einen Punkt, derzeit also ein Jahresverdienst von 51.944 €. Wer die Hälfte verdient, erhält 0,5 Punkte. Nach oben gibt es dagegen eine harte Grenze: Beiträge werden nach § 157 SGB VI nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben, im Jahr 2026 bis 101.400 €. Mehr als 1,9521 Punkte sind in einem Jahr deshalb nicht erreichbar, auch bei doppeltem oder dreifachem Durchschnittsverdienst nicht. Beitragsfreie Zeiten zählen nicht pauschal mit, sondern über die Gesamtleistungsbewertung der §§ 71 bis 74 SGB VI: Sie werden mit dem Durchschnitt der übrigen Beitragszeiten bewertet. Für Zeiten der beruflichen Ausbildung oder einer Fachschule ist dieser Wert auf 0,0625 Punkte im Monat und auf insgesamt drei Jahre begrenzt. Zeiten einer Schul- oder Hochschulausbildung sind zwar Anrechnungszeiten und verlängern die Wartezeit, bringen aber nach § 74 Satz 4 SGB VI keine Entgeltpunkte. Kindererziehungszeiten ergeben dagegen echte Punkte: 0,0833 Entgeltpunkte je Kalendermonat nach § 70 Abs. 2 SGB VI, also rund einen Punkt pro Jahr. Die ausgewiesene Rente ist ein heutiger Wert. Sie entsteht aus dem aktuellen Rentenwert von 42,52 € je Punkt und unterstellt einen Rentenbeginn genau mit der Regelaltersgrenze, also einen Zugangsfaktor von 1,0. Planungstipp: Prüfen Sie Ihr Versicherungskonto regelmäßig bei der Deutschen Rentenversicherung. Fehlende Zeiten senken die spätere Rente; die Kontenklärung ist kostenlos.