Das Elterngeld ist eine der wichtigsten Familienleistungen in Deutschland. Es wird nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gezahlt und soll Eltern nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen, damit sie sich ohne existenzielle Sorgen der Betreuung widmen können. Der Anspruch besteht für alle Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und nicht mehr als 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sind.
Berechnung des Elterngeldes: Die Höhe des Basiselterngeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt. Die Ersatzrate beträgt grundsätzlich 65 Prozent des Nettoeinkommens. Bei Geringverdienern (unter 1.240 Euro netto) steigt die Ersatzrate auf bis zu 100 Prozent. Es gilt ein Mindestbetrag von 300 Euro und ein Höchstbetrag von 1.800 Euro monatlich. Seit 2024 liegt die Einkommensgrenze bei 200.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen (für Paare).
Drei Varianten im Überblick: Das Elterngeld gibt es in drei Varianten: Basiselterngeld (65 % des Nettos, max. 14 Monate), ElterngeldPlus (halber Betrag, doppelte Dauer, ideal bei Teilzeitarbeit) und den Partnerschaftsbonus (4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Eltern 24-32 Stunden arbeiten). Diese Varianten lassen sich kombinieren, sodass Familien die Bezugsdauer und Höhe individuell an ihre Lebenssituation anpassen können.
Geschwisterbonus und Mehrlingsbonus: Familien mit weiteren Kindern unter 3 Jahren (oder zwei Kindern unter 6 Jahren) erhalten einen Geschwisterbonus von 10 Prozent des Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro monatlich. Bei Mehrlingsgeburten gibt es einen Zuschlag von 300 Euro pro weiterem Kind.
Wichtige Fristen und Antragstellung: Der Elterngeldantrag wird bei der zuständigen Elterngeldstelle des Bundeslandes eingereicht. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4-8 Wochen. Benötigte Unterlagen sind: Geburtsurkunde, Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen oder Steuerbescheid bei Selbstständigen), Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld und eine Arbeitgeberbescheinigung über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Praxistipp: Planen Sie die Elternzeit strategisch: Monate mit niedrigem Einkommen (z. B. wegen Krankheit oder Kurzarbeit) in den 12 Monaten vor der Geburt können unter bestimmten Voraussetzungen aus der Berechnung herausgenommen werden, was das Elterngeld erhöht. Lassen Sie sich frühzeitig bei einer Elterngeldberatungsstelle beraten.