Berechnen Sie den monatlichen Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 – mit Auswahl aller 21 OLG-Bezirke in Deutschland, Kindergeld-Anrechnung (§ 1612b BGB), Selbstbehalt-Prüfung und vollständigem Rechenweg. Der Rechner berücksichtigt die regionalen Unterschiede der OLG-Leitlinien, etwa die höheren Selbstbehalte in Hessen (OLG Frankfurt) und Bayern (OLG München).
So wird gerechnet
Der Unterhalt wird nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 berechnet. Das bereinigte Nettoeinkommen ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich berufsbedingter Aufwendungen (5% bei AN, 10% bei Selbständigen) und Vorsorgeaufwendungen. Davon wird der Tabellenbetrag der entsprechenden Einkommensgruppe abgezogen. Das Kindergeld wird zur Hälfte angerechnet (§ 1612b BGB). Der Selbstbehalt beträgt gegenüber minderjährigen Kindern 1.540 € (berufsbedingt 1.900 €).
Grundlage: Düsseldorfer Tabelle 2026 (gültig ab 1.1.2026). Kindergeld 2026: 255 €/Kind (§ 66 EStG). Selbstbehalt variiert je nach OLG-Bezirk. Die Betragsangaben für einzelne OLG-Leitlinien basieren auf zuletzt veröffentlichten Fassungen – bitte stets die aktuelle Version des zuständigen OLG prüfen. Keine Rechtsberatung.