Familie & Soziales

Mit dem Kindergeld-Rechner berechnen Sie das Kindergeld für Ihre Kinder. Erfahren Sie den monatlichen und jährlichen Gesamtanspruch und ob der Kinderfreibetrag für Sie günstiger wäre.

Kindergeld pro Monat
— €

So wird gerechnet

Das Kindergeld wird nach § 66 EStG bzw. § 6 BKGG gezahlt. Der Anspruch besteht bis zum 18. Lebensjahr, bei Ausbildung bis 25. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag (§ 32 Abs. 6 EStG) günstiger ist.

250€/Kind.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Eltern, deren Kinder unter 18 Jahren sind, oder unter 25 Jahren wenn das Kind in Ausbildung oder Studium ist.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Das Kindergeld beträgt monatlich 250€ für das erste Kind, 250€ für das zweite, 250€ für das dritte und 300€ ab dem vierten Kind.

Wird mein Einkommen berücksichtigt?

Nein, Kindergeld ist grundsätzlich einkommensunabhängig. Es gibt aber Grenzen beim Kinderfreibetrag.

Wann endet der Kindergeldanspruch?

Entweder wenn das Kind 18 wird, bei Ausbildung mit 25 Jahren oder wenn das Kind eine Erwerbstätigkeit beginnt.

Kann Kindergeld gepfändet werden?

Nein, Kindergeld ist (teilweise) gepfändungsfrei bis zur Höhe der Unterhaltsansprüche.

Kann ich Kindergeld und Kinderfreibetrag zusammen nutzen?

Nein, dies wird automatisch in der Steuererklärung verglichen. Die günstigere Variante wird angewendet.

Kindergeld – Finanzielle Unterstützung für Familien

Kindergeld ist eine der wichtigsten Familienleistungen in Deutschland. Es wird nicht einkommensabhängig gezahlt, sondern als pauschale Unterstützung für jedes Kind. Das Kindergeld wird monatlich auf Antrag bei der Familienkasse (gehört zur Agentur für Arbeit) gezahlt. Wichtig: Der Antrag muss aktiv gestellt werden, das Kindergeld wird nicht automatisch gewährt. Für neugeborene Kinder sollte der Antrag schnell nach der Geburt gestellt werden. Ein häufiges Missverständnis: Kindergeld und Kinderfreibetrag sind zwei verschiedene Systeme. Die Finanzbehörden vergleichen automatisch beide und gewähren die günstigere Variante. In der Regel ist für Normalverdiener das Kindergeld vorteilhafter. Besonderheit: Für Kinder in Ausbildung oder Studium wird Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr gezahlt, sofern sie nicht selbst genug verdienen. Arbeitet das Kind neben der Ausbildung, können Einkommensgrenzen greifen. Finanzierungstipp: Nutzen Sie das Kindergeld als zuverlässige Einnahmequelle in der Familie. Es kann nicht gepfändet werden (mit Ausnahme für Unterhaltsrückstände). Machen Sie keinen Fehler bei der Registerung von Bankkonten – Kindergeld braucht ein gültiges Konto für die Auszahlung.