Familie & Soziales

Mit dem Kindergeld-Rechner berechnen Sie den monatlichen und jährlichen Kindergeldanspruch für Ihre Familie. Seit Januar 2025 beträgt das Kindergeld einheitlich 255 € pro Kind und Monat (§ 66 EStG). Der Rechner zeigt Ihnen außerdem, ob der Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG für Sie steuerlich günstiger wäre – das lohnt sich in der Regel ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 75.000 € (Zusammenveranlagung).

Kindergeld pro Monat
— €

So wird gerechnet

Das Kindergeld wird nach § 66 EStG bzw. § 6 BKGG gezahlt und beträgt seit 2025 einheitlich 255 € pro Kind und Monat. Der Anspruch besteht bis zum 18. Lebensjahr, bei Ausbildung oder Studium bis zum 25. Lebensjahr. Das Finanzamt führt bei der Steuererklärung automatisch eine Günstigerprüfung durch: Es vergleicht das ausgezahlte Kindergeld mit der Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag (2026: 6.672 € je Kind) und wendet die für Sie vorteilhaftere Variante an.

255 €/Kind (2026, § 66 EStG). Kinderfreibetrag 2026: 6.672 € je Kind (§ 32 Abs. 6 EStG). Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Eltern, deren Kinder unter 18 Jahren sind, oder unter 25 Jahren wenn das Kind in Ausbildung oder Studium ist.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Das Kindergeld beträgt seit 2025 einheitlich 255 € pro Kind und Monat – unabhängig von der Reihenfolge der Kinder. Die frühere Staffelung (mehr ab dem dritten oder vierten Kind) wurde abgeschafft.

Wird mein Einkommen berücksichtigt?

Nein, Kindergeld ist grundsätzlich einkommensunabhängig. Es gibt aber Grenzen beim Kinderfreibetrag.

Wann endet der Kindergeldanspruch?

Entweder wenn das Kind 18 wird, bei Ausbildung mit 25 Jahren oder wenn das Kind eine Erwerbstätigkeit beginnt.

Kann Kindergeld gepfändet werden?

Nein, Kindergeld ist (teilweise) gepfändungsfrei bis zur Höhe der Unterhaltsansprüche.

Kann ich Kindergeld und Kinderfreibetrag zusammen nutzen?

Nein, dies wird automatisch in der Steuererklärung verglichen. Die günstigere Variante wird angewendet.

Wie beantrage ich Kindergeld?

Kindergeld wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Der Antrag ist seit 2024 vollständig digital über das Portal "Familienkasse Digital" möglich. Für Neugeborene wird der Antrag innerhalb der ersten sechs Monate empfohlen, da eine rückwirkende Zahlung nur für maximal sechs Monate erfolgt.

Was ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche Leistung für Familien mit geringem Einkommen, die zwar ihren eigenen Bedarf, aber nicht den ihrer Kinder vollständig decken können. Er beträgt bis zu 297 € pro Kind und Monat und wird ebenfalls bei der Familienkasse beantragt. Er kann parallel zum Kindergeld bezogen werden.

Kindergeld 2026 – Anspruch, Antrag und Kinderfreibetrag im Vergleich

Kindergeld ist eine der wichtigsten Familienleistungen in Deutschland und steht grundsätzlich allen Eltern zu – unabhängig vom Einkommen. Seit Januar 2025 beträgt es einheitlich 255 € pro Kind und Monat (§ 66 EStG). Die frühere Staffelung, bei der ab dem dritten Kind höhere Beträge gezahlt wurden, ist entfallen.

Kindergeld nach Kinderzahl im Überblick

Da seit 2025 für jedes Kind der gleiche Betrag von 255 € gilt, ergibt sich der Gesamtbetrag einfach durch Multiplikation. Die folgende Tabelle zeigt den monatlichen und jährlichen Anspruch nach Anzahl der Kinder (Stand 2026).

Anzahl KinderPro MonatPro Jahr
1 Kind255 €3.060 €
2 Kinder510 €6.120 €
3 Kinder765 €9.180 €
4 Kinder1.020 €12.240 €
5 Kinder1.275 €15.300 €

Antragstellung bei der Familienkasse: Kindergeld wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Der Antrag kann seit 2024 vollständig digital über das Portal Familienkasse Digital gestellt werden. Für Neugeborene empfiehlt sich der Antrag innerhalb der ersten sechs Monate nach Geburt – eine rückwirkende Zahlung ist nur für maximal sechs Monate möglich (§ 66 Abs. 3 EStG).

Kindergeld vs. Kinderfreibetrag – die Günstigerprüfung: Das Finanzamt vergleicht bei der Einkommensteuererklärung automatisch, ob das ausgezahlte Kindergeld (255 € × 12 = 3.060 € pro Kind und Jahr) oder der Kinderfreibetrag (2026: 6.672 € je Kind nach § 32 Abs. 6 EStG, zzgl. Betreuungsfreibetrag von 2.928 €) steuerlich vorteilhafter ist. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren lohnt sich der Kinderfreibetrag in der Regel ab einem zu versteuernden Einkommen von etwa 75.000 € – bei Alleinerziehenden bereits ab ca. 40.000 €. Sie müssen sich nicht vorab entscheiden: Die günstigere Variante wird automatisch angewendet.

Anspruchsdauer und Verlängerung: Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Bei Kindern in Ausbildung, Studium oder einem anerkannten Freiwilligendienst (FSJ, BFD) verlängert sich der Anspruch bis zum 25. Lebensjahr (§ 32 Abs. 4 EStG). Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten besteht der Anspruch für bis zu vier Monate weiter. Bei Kindern mit Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können, entfällt die Altersgrenze vollständig.

Was hat sich 2025/2026 geändert? Die Erhöhung auf 255 € (zuvor 250 €) gilt seit Januar 2025. Der Kinderfreibetrag wurde ebenfalls angehoben, um die kalte Progression auszugleichen. Zudem wurde der Sofortzuschlag von 20 € monatlich für Kinder in Familien mit geringem Einkommen (SGB II, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen) beibehalten.

Praktische Hinweise: Kindergeld wird in der Regel am Anfang oder Mitte des Monats ausgezahlt – der genaue Termin richtet sich nach der letzten Ziffer Ihrer Kindergeldnummer. Ein Kontoauszug mit dem Verwendungszweck „FK" + Kindergeldnummer bestätigt den Eingang. Kindergeld ist bis zur Höhe des Unterhaltsanspruchs pfändungsgeschützt (§ 76a EStG). Bei getrennt lebenden Eltern erhält derjenige Elternteil das Kindergeld, bei dem das Kind überwiegend lebt.