Familie & Soziales

Berechnen Sie den Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt). Der Rechner schätzt den Bedarf und die Erwerbsobliegenheit.

Geschätzter Unterhalt
— € / Monat

So wird gerechnet

Der Bedarf wird nach der Einkommens-Halbierung berechnet: (Einkommen 1 + Einkommen 2) / 2 ergibt den Gesamtbedarf. Davon wird das eigene Einkommen abgezogen. Der Selbstbehalt sichert dem Unterhaltspflichtigen ein Minimum (ca. 1.400 €). Der Trennungsunterhalt endet mit der rechtskräftigen Scheidung, der nacheheliche Unterhalt kann zeitlich begrenzt oder unbefristet sein und ist von der Dauer der Ehe abhängig.

Vereinfachte Berechnung nach Düsseldorfer Tabelle und BGB § 1570 ff. Die tatsächliche Unterhaltspflicht hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Keine Rechtsberatung.