Familie & Soziales
Mit dem Mutterschutz-Rechner berechnen Sie den Beginn und das Ende des Mutterschutzes. Planen Sie Ihre Schutzfristen und erfahren Sie, ab wann das Beschäftigungsverbot gilt.
Mutterschutzbeginn
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So wird gerechnet
Die Schutzfristen sind in § 3 MuSchG geregelt: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten). Während dieser Zeit besteht ein Beschäftigungsverbot und Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 19 MuSchG.
6 Wochen vor, 8 Wochen nach Geburt.
Häufige Fragen
Was ist Mutterschutz?
Mutterschutz ist der rechtliche Schutz werdender Mütter. Es beinhaltet Beschäftigungsverbote, Kündigungsschutz und Mutterschaftsgeld.
Wie lange dauert die Schutzfrist?
Die Mutterschutzfrist beträgt 6 Wochen vor und 8 Wochen nach dem errechneten Entbindungstermin.
Bekomme ich in der Schutzfrist Geld?
Ja, Mutterschaftsgeld wird gezahlt. Bei Kassenpatienten zahlt die Krankenkasse, bei Privatpatienten der Arbeitgeber.
Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?
Mutterschaftsgeld beträgt max. 13€/Tag oder das Durchschnittseinkommen der letzten 3 Monate bei Privatversicherten.
Darf mein Arbeitgeber mich kündigen?
Nein, während der Schutzfrist ist eine Kündigung unzulässig. Der Schutz beginnt 4 Wochen vor Schutzfristbeginn.
Kann ich während Mutterschutz arbeiten?
Nein, auf Arbeitsverbote in der Schutzfrist. Ausnahmen sind nur mit schriftlicher Zustimmung möglich.