Berechnen Sie Ihre Mutterschutzfristen aus dem errechneten Geburtstermin. Die Schutzfrist beginnt 6 Wochen vor dem Geburtstermin und endet 8 Wochen danach (bei Früh- und Mehrlingsgeburten: 12 Wochen).
So wird gerechnet
Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt (bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen). Während dieser Zeit besteht Beschäftigungsverbot mit Lohnfortzahlung. Das Mutterschaftsgeld wird von der Krankenkasse gezahlt (max. 13 €/Tag), der Arbeitgeber zahlt die Differenz zum Nettolohn. Der Kündigungsschutz gilt vom Beginn der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Geburt.
Mutterschutzfristen nach § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG. Schutzfrist vor Geburt: 6 Wochen. Nach Geburt: 8 Wochen (Regelfall), 12 Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburt.