Familie & Soziales

Schätzen Sie die Kosten einer Scheidung. Die Kosten setzen sich aus Anwaltskosten und Gerichtsgebühren zusammen.

Geschätzte Gesamtkosten
— €

So wird gerechnet

Die Gerichtsgebühren richten sich nach dem Verfahrenswert (bei Scheidung: Summe der 3-fachen monatlichen Nettoeinkommen beider Eheleute, max. 30.000 €). Anwaltskosten berechnen sich nach dem RVG und sind vom Verfahrenswert abhängig. Bei einvernehmlicher Scheidung reicht ein Anwalt, bei strittiger Scheidung jeder Partei ein eigener. Hinzu kommen können Kosten für Sorgerecht, Unterhalt und Zugewinnausgleich – diese sind hier nicht berücksichtigt.

Durchschnittswerte basierend auf RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und GKG (Gerichtskostengesetz). Ohne Kosten für eventuelle Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich oder Sorgerecht-Verfahren.