Berechnen Sie den monatlichen Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 – mit Bundesland-Auswahl, Kindergeld-Anrechnung (§ 1612b BGB), Selbstbehalt-Prüfung und vollständigem Rechenweg.
So wird gerechnet
Der Unterhalt wird nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 berechnet. Das bereinigte Nettoeinkommen ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich berufsbedingter Aufwendungen (5% bei AN, 10% bei Selbständigen) und Vorsorgeaufwendungen. Davon wird der Tabellenbetrag der entsprechenden Einkommensgruppe abgezogen. Das Kindergeld wird zur Hälfte angerechnet (§ 1612b BGB). Der Selbstbehalt beträgt gegenüber minderjährigen Kindern 1.540 € (berufsbedingt 1.900 €).
Grundlage: Düsseldorfer Tabelle 2026 (gültig ab 1.1.2026). Kindergeld 2026: 255 €/Kind (§ 66 EStG). Selbstbehalt variiert je nach OLG-Bezirk. Die Betragsangaben für einzelne OLG-Leitlinien basieren auf zuletzt veröffentlichten Fassungen – bitte stets die aktuelle Version des zuständigen OLG prüfen. Keine Rechtsberatung.