Berechnen Sie Ihr Arbeitslosengeld (ALG 1) nach § 149 SGB III. Das ALG beträgt 60 % des pauschalierten Nettoentgelts (67 % mit Kindern). Grundlage ist das Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosmeldung.
So wird gerechnet
Das ALG 1 berechnet sich aus dem Bruttogehalt abzüglich der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung (Krankenversicherung 14,6%, Rentenversicherung 18,6%, Arbeitslosenversicherung 2,6%, Pflegeversicherung 2,4%). Dieser pauschalierte Nettobetrag wird mit 60% (bzw. 67% bei Kindern) multipliziert. Berücksichtigt wird nur das Gehalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2024: 7.450 €/Monat west, 7.100 € ost).
Berechnung nach §§ 149 ff. SGB III. Vereinfachte Schätzung – tatsächliches ALG hängt von den gemeldeten Beitragszeiten und dem tatsächlichen Arbeitsentgelt ab. Zuständig: Agentur für Arbeit am Wohnort.