Geld & Gehalt

Mit dem Brutto-Netto-Rechner 2026 berechnen Sie schnell und zuverlässig Ihren monatlichen Nettolohn aus Ihrem Bruttogehalt. Geben Sie einfach Ihr Bruttogehalt, Ihre Steuerklasse und Ihr Bundesland ein – alle gesetzlichen Abzüge werden automatisch berücksichtigt.

Nettolohn monatlich
— €
Aufschlüsselung
Bruttogehalt
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchensteuer
Krankenversicherung
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Pflegeversicherung
Nettolohn

So wird gerechnet

Die Lohnsteuer wird nach § 32a EStG berechnet (14% bis 45%). Der Solidaritätszuschlag liegt bei 5,5% der Lohnsteuer. Die Kirchensteuer beträgt 8% bzw. 9% je nach Bundesland.

Berechnung nach § 32a EStG 2026, aktuellen SV-Beitragssätzen (BMAS).

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Abzüge?

Die Abzüge liegen je nach Steuerklasse und Einkommen zwischen 20% und 45%. Sie setzen sich zusammen aus Lohnsteuer (14-45%), Solidaritätszuschlag (5,5%), Sozialversicherung (ca. 20%) und optional Kirchensteuer.

Welche Steuerklasse sollte ich wählen?

Ledig: Klasse I, Alleinerziehend: II, Verheiratet (höheres Einkommen): III, Verheiratet (ähnlich): IV, Verheiratet (geringeres): V, Zweijob: VI.

Warum weicht mein Netto ab?

Der Rechner zeigt das gesetzliche Durchschnittsnetto. Abweichungen entstehen durch individuelle Freibeträge, Werbungskosten, Sonderausgaben oder Kinderlosenzuschlag bei der Pflegeversicherung.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Der maximale Betrag, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Darüber liegende Einkommen sind beitragsfrei. 2026: RV/AV 92.400€, KV ca. 102.600€.

Beeinflusst das Bundesland den Nettolohn?

Ja, über die Kirchensteuer: Baden-Württemberg und Bayern 8%, alle anderen Bundesländer 9%. Außerdem gibt es regionale Unterschiede bei der Pflegeversicherung (1,7% oder 1,705%).

So funktioniert die Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist eine Einkommensteuer, die direkt vom Bruttogehalt abgezogen wird. Sie wird nach der Formel in § 32a EStG berechnet und ist progressiv aufgebaut – je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz (14% bis 45%).

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% der Lohnsteuer und wurde ursprünglich zur Finanzierung der Wiedervereinigung eingeführt. Seit 2021 entfällt er für rund 90% der Steuerzahler. Nur bei hohen Einkommen (ab ca. 17.543 € Lohnsteuer/Jahr für Singles) wird er noch erhoben.

Sozialversicherungsbeiträge werden paritätisch vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt (je 50%):

  • Krankenversicherung: 7,3% (Arbeitnehmer) + 7,3% (Arbeitgeber)
  • Rentenversicherung: 8,4% (Arbeitnehmer) + 8,4% (Arbeitgeber)
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3% (Arbeitnehmer) + 1,3% (Arbeitgeber)
  • Pflegeversicherung: 1,7% oder 1,705% je nach Bundesland (Arbeitnehmer) + 1,7% (Arbeitgeber)

Kirchensteuer (optional) beträgt 8% oder 9% der Lohnsteuer, je nach Bundesland. Sie wird nur erhoben, wenn man Mitglied einer Kirche ist.

Tipp: Nutze die Aufschlüsselung im Rechner, um alle Abzüge im Detail zu sehen. Das hilft zu verstehen, wo dein Geld hingeht.