Geld & Gehalt

Mit dem Abfindungsrechner berechnen Sie die voraussichtliche Abfindung bei einer Kündigung. Erfahren Sie, welcher Betrag Ihnen nach der Faustformel zusteht und wie sich Betriebszugehörigkeit und Gehalt auf die Höhe auswirken.

Abfindung (Orientierungswert)
— €

So wird gerechnet

Faustformel: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr (§ 1a KSchG). Es besteht kein gesetzlicher Anspruch – die Höhe ist Verhandlungssache. Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) kann die Steuerlast auf die Abfindung mildern.

Verhandlungssache.

Häufige Fragen

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung?

Nein. Abfindung ist grundsätzlich Verhandlungssache (§1 KSchG). Ausnahme: Sozialplan bei Betriebsschließung oder Interessenausgleich bei Betriebsänderung gemäß § 1a KSchG. Der Orientierungswert: 0,5 Monatsgehälter pro Betriebszugehörigkeitsjahr.

Wie wird die Betriebszugehörigkeit berechnet?

Die gesamte Zeit vom ersten bis zum letzten Arbeitstag wird gezählt. Pausen (z.B. Elternzeit) zählen mit, Unterbrechungen durch Krankheit nicht. Beginnt mit dem ersten Arbeitstag im Unternehmen.

Ist die Abfindung steuerfrei?

Nicht automatisch. Abfindungen sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und unterliegen der Einkommensteuer. Es gibt aber die Fünftelregelung (§34 Abs. 1 EStG), die die Progression mildert – die Abfindung auf 5 Jahre verteilt besteuern.

Werden Sozialversicherungsbeiträge auf die Abfindung fällig?

Nein. Abfindungen sind beitragsfrei für Renten-, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung (§3 SGB IV). Nur für die Krankenversicherung können Beiträge anfallen, wenn der Versicherte nicht mehr in der Regelversicherung ist.

Kann ich mit der Abfindung verhandeln?

Ja! Der Orientierungswert (0,5 Monatsgehälter/Jahr) ist nur eine Richtlinie. Bei Betriebsräten, längerer Betriebszugehörigkeit oder älteren Arbeitnehmern sind oft höhere Abfindungen marktüblich. Ein Arbeitsrechtler kann helfen.

Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn ich eine Abfindung erhalte?

Die Abfindung selbst blockiert ALG I nicht. ABER: Bei zu hohem Vermögen kann ALG II (Hartz IV) verweigert werden. Auch Sperrfristen sind möglich, wenn du die Kündigung mitverursacht hast.

So funktioniert die Abfindung bei Kündigung

Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung, die ein Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses leisten kann. Sie soll den Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes und die daraus resultierende wirtschaftliche Belastung entschädigen.

Der Orientierungswert nach § 1a KSchG: Die häufigste Faustformel lautet 0,5 Monatsgehälter je Jahr der Betriebszugehörigkeit. Bei 10 Jahren und 3.000€ Bruttomonatsgehalt wären das also 15.000€. Wichtig: Dies ist kein Anspruch, sondern ein Orientierungswert für Verhandlungen.

Wann gibt es einen rechtlichen Anspruch? Ein gesetzlicher Anspruch entsteht nur in speziellen Fällen:

  • Betriebsschließung: Nach § 1a KSchG bei Kündigung wegen Betriebsschließung
  • Betriebsänderung: Nach § 112 BetrVG im Interessenausgleich
  • Sozialplan: Bei Arbeitgeber mit Betriebsrat ist oft ein Sozialplan Pflicht

Fünftelregelung (wichtig für die Steuer!): Um progressive Besteuerung zu vermeiden, können Abfindungen mit der Fünftelregelung (§34 EStG) besteuert werden – die Abfindung wird so berücksichtigt, als würde sie gleichmäßig auf 5 Jahre verteilt. Dies reduziert oft die Steuerlast erheblich.

Verhandlungstipps: Die Abfindung ist fast immer Verhandlungssache. Faktoren, die höhere Abfindungen rechtfertigen: lange Betriebszugehörigkeit (ab 15+ Jahren), fortgeschrittenes Alter (ab 50+), schwierige Reintegration auf dem Arbeitsmarkt, betriebliche Gründe (Rationalisierung statt Verschulden des AN).