Geld & Gehalt

Mit dem Kurzarbeitergeld-Rechner berechnen Sie die Höhe Ihres Kurzarbeitergeldes bei reduzierter Arbeitszeit. Erfahren Sie, wie viel Geld Sie bei teilweisem oder vollständigem Arbeitsausfall erhalten.

Ausfall:
Kurzarbeitergeld
— €

So wird gerechnet

Kurzarbeitergeld beträgt 60% des ausgefallenen Nettoentgelts bzw. 67% mit Kindern (§ 105 SGB III). Der Arbeitgeber beantragt die Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit. Voraussetzung ist ein erheblicher Arbeitsausfall von mindestens 10% der Belegschaft.

Berechnung nach SGB III.

Häufige Fragen

Wie lange bekomme ich Kurzarbeitergeld?

Bis zu 12 Monate, maximal 24 Monate bei besonderem wirtschaftlichem Bedarf.

Wann habe ich Anspruch auf Kurzarbeitergeld?

Bei mindestens 10% Arbeitsausfall und wenn die Betriebsorganisation der Arbeitsagentur das anzeigt.

Wird Kurzarbeitergeld auf Hartz IV angerechnet?

Ja, es wird als Einkommen angerechnet. Allerdings gibt es Freibeträge, sodass eine vollständige Anrechnung oft nicht erfolgt.

Wie berechnet sich das Kurzarbeitergeld genau?

60% des Netto-Entgeltverlusters (67% mit Kindern). Der Entgeltausfall ist der Unterschied zwischen dem Netto ohne und mit Kurzarbeit. Steuerklasse und Kinderlose beeinflussen die Nettocalculation.

Muss der Arbeitgeber weiterhin Sozialversicherungsbeiträge zahlen?

Ja, der Arbeitgeber zahlt weiterhin Sozialversicherungsbeiträge (Krankenversicherung, Rentenversicherung, etc.) auf Ihr Kurzarbeitergeld. Das ist ein Vorteil gegenüber Arbeitslosigkeit.

Muss ich Kurzarbeitergeld in der Steuererklärung angeben?

Ja. Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Es erhöht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Ab 410 Euro KuG im Jahr sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Oft kommt es zu einer Nachzahlung von einigen hundert Euro.

Darf ich während der Kurzarbeit einen Nebenjob annehmen?

Ja, unter bestimmten Bedingungen. Ein Nebenjob, der bereits vor der Kurzarbeit bestand, wird nicht angerechnet. Ein neuer Nebenjob wird auf das KuG angerechnet, sofern das Gesamteinkommen (Kurzarbeits-Entgelt + Nebenverdienst) das frühere Netto übersteigt. Der Arbeitgeber muss dem Nebenjob zustimmen.

Was passiert nach Ende der Kurzarbeit?

Nach Ende der Kurzarbeit kehren Sie zu Ihrer regulären Arbeitszeit und Ihrem vollen Gehalt zurück. Der Arbeitgeber darf während der Kurzarbeit grundsätzlich nicht betriebsbedingt kündigen. Wird die Kurzarbeit jedoch dauerhaft und eine wirtschaftliche Erholung ist nicht absehbar, kann nach Ablauf betriebsbedingt gekündigt werden.

Kurzarbeitergeld-Rechner – So sichern Sie Ihr Einkommen

Kurzarbeitergeld (KuG) ist eine Sozialleistung der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland. Es schützt Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber aus wirtschaftlichen oder unvorhergesehenen Gründen die Arbeitszeit reduzieren muss. Statt Kündigung erhalten Sie einen Leistungszuschuss, der einen Teil des Einkommensverlusts auffängt.

Kurzarbeitergeld auf einen Blick (2025)

MerkmalRegelung
Leistungssatz ohne Kind60 % des Netto-Entgeltausfalls
Leistungssatz mit Kind67 % des Netto-Entgeltausfalls
Maximale Bezugsdauer12 Monate (bis 24 Monate bei Verordnung)
Mindest-Arbeitsausfall10 % der Belegschaft betroffen
Beitragsbemessungsgrenze (West)7.550 Euro/Monat (2025)
Beitragsbemessungsgrenze (Ost)7.550 Euro/Monat (2025, angeglichen)
ProgressionsvorbehaltJa (Steuererklärung Pflicht ab 410 Euro/Jahr)
SozialversicherungLäuft weiter (AG zahlt Beiträge)

Berechnungsbeispiele nach Bruttoeinkommen (100 % Arbeitsausfall, Steuerklasse I)

Brutto/MonatNetto (ca.)KuG ohne Kind (60 %)KuG mit Kind (67 %)Einkommensverlust
2.500 Euro1.750 Euro1.050 Euro1.173 Euro700-577 Euro
3.500 Euro2.350 Euro1.410 Euro1.575 Euro940-775 Euro
5.000 Euro3.150 Euro1.890 Euro2.111 Euro1.260-1.039 Euro
7.000 Euro4.100 Euro2.460 Euro2.747 Euro1.640-1.353 Euro

Werte gerundet, abhängig von Steuerklasse, Kirchensteuer und Bundesland. Nutzen Sie den Rechner oben für Ihre individuelle Berechnung.

Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld

  • Arbeitsausfall: Der Arbeitgeber muss einen wirtschaftlichen Grund vorweisen (Absatzrückgang, Produktionsstörung, Rohstoffmangel, etc.).
  • Anzeige: Der Arbeitgeber muss die Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit anzeigen.
  • Mindestausfallquote: Mindestens 10 % der Beschäftigten müssen von einem Entgeltausfall von mehr als 10 % betroffen sein.
  • Sozialversicherungspflicht: Sie müssen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein (Minijobber sind ausgeschlossen).

Wie wird Kurzarbeitergeld berechnet?

Die Berechnung folgt der pauschalierten Nettoentgelttabelle der Bundesagentur für Arbeit:

  • Schritt 1: Pauschaliertes Netto aus dem Soll-Entgelt (volles Brutto) ermitteln
  • Schritt 2: Pauschaliertes Netto aus dem Ist-Entgelt (reduziertes Brutto) ermitteln
  • Schritt 3: Differenz = Netto-Entgeltausfall
  • Schritt 4: KuG = Netto-Entgeltausfall x 60 % (bzw. 67 % mit Kind)

Formel: KuG = (Pauschal-Netto Soll - Pauschal-Netto Ist) x Leistungssatz

Wichtige Hinweise

  • Sozialversicherung läuft weiter: Der Arbeitgeber zahlt auch während Kurzarbeit Ihre Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung.
  • Progressionsvorbehalt: Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Eine Steuererklärung ist Pflicht.
  • Nebenjob möglich: Ein vor der Kurzarbeit bestehender Nebenjob wird nicht angerechnet. Ein neuer Nebenjob wird auf das KuG angerechnet, wenn das Gesamteinkommen das frühere Netto übersteigt.
  • Kein Kündigungsschutz: Kurzarbeit schützt nicht absolut vor Kündigung, macht betriebsbedingte Kündigungen aber schwieriger durchsetzbar.