Geld & Gehalt

Mit dem Kurzarbeitergeld-Rechner berechnen Sie die Höhe Ihres Kurzarbeitergeldes bei reduzierter Arbeitszeit. Erfahren Sie, wie viel Geld Sie bei teilweisem oder vollständigem Arbeitsausfall erhalten.

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Ausfall:
Kurzarbeitergeld
— €

So wird gerechnet

Kurzarbeitergeld beträgt 60% des ausgefallenen Nettoentgelts bzw. 67% mit Kindern (§ 105 SGB III). Der Arbeitgeber beantragt die Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit. Voraussetzung ist ein erheblicher Arbeitsausfall von mindestens 10% der Belegschaft.

Berechnung nach SGB III.

Häufige Fragen

Wie lange bekomme ich Kurzarbeitergeld?

Bis zu 12 Monate, maximal 24 Monate bei besonderem wirtschaftlichem Bedarf.

Wann habe ich Anspruch auf Kurzarbeitergeld?

Bei mindestens 10% Arbeitsausfall und wenn die Betriebsorganisation der Arbeitsagentur das anzeigt.

Wird Kurzarbeitergeld auf Hartz IV angerechnet?

Ja, es wird als Einkommen angerechnet. Allerdings gibt es Freibeträge, sodass eine vollständige Anrechnung oft nicht erfolgt.

Wie berechnet sich das Kurzarbeitergeld genau?

60% des Netto-Entgeltverlusters (67% mit Kindern). Der Entgeltausfall ist der Unterschied zwischen dem Netto ohne und mit Kurzarbeit. Steuerklasse und Kinderlose beeinflussen die Nettocalculation.

Muss der Arbeitgeber weiterhin Sozialversicherungsbeiträge zahlen?

Ja, der Arbeitgeber zahlt weiterhin Sozialversicherungsbeiträge (Krankenversicherung, Rentenversicherung, etc.) auf Ihr Kurzarbeitergeld. Das ist ein Vorteil gegenüber Arbeitslosigkeit.