Kurzarbeitergeld (KuG) ist eine Sozialleistung der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland. Es schützt Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber aus wirtschaftlichen oder unvorhergesehenen Gründen die Arbeitszeit reduzieren muss. Statt Kündigung erhalten Sie einen Leistungszuschuss, der einen Teil des Einkommensverlusts auffängt.
Kurzarbeitergeld auf einen Blick (2025)
| Merkmal | Regelung |
| Leistungssatz ohne Kind | 60 % des Netto-Entgeltausfalls |
| Leistungssatz mit Kind | 67 % des Netto-Entgeltausfalls |
| Maximale Bezugsdauer | 12 Monate (bis 24 Monate bei Verordnung) |
| Mindest-Arbeitsausfall | 10 % der Belegschaft betroffen |
| Beitragsbemessungsgrenze (West) | 7.550 Euro/Monat (2025) |
| Beitragsbemessungsgrenze (Ost) | 7.550 Euro/Monat (2025, angeglichen) |
| Progressionsvorbehalt | Ja (Steuererklärung Pflicht ab 410 Euro/Jahr) |
| Sozialversicherung | Läuft weiter (AG zahlt Beiträge) |
Berechnungsbeispiele nach Bruttoeinkommen (100 % Arbeitsausfall, Steuerklasse I)
| Brutto/Monat | Netto (ca.) | KuG ohne Kind (60 %) | KuG mit Kind (67 %) | Einkommensverlust |
| 2.500 Euro | 1.750 Euro | 1.050 Euro | 1.173 Euro | 700-577 Euro |
| 3.500 Euro | 2.350 Euro | 1.410 Euro | 1.575 Euro | 940-775 Euro |
| 5.000 Euro | 3.150 Euro | 1.890 Euro | 2.111 Euro | 1.260-1.039 Euro |
| 7.000 Euro | 4.100 Euro | 2.460 Euro | 2.747 Euro | 1.640-1.353 Euro |
Werte gerundet, abhängig von Steuerklasse, Kirchensteuer und Bundesland. Nutzen Sie den Rechner oben für Ihre individuelle Berechnung.
Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld
- Arbeitsausfall: Der Arbeitgeber muss einen wirtschaftlichen Grund vorweisen (Absatzrückgang, Produktionsstörung, Rohstoffmangel, etc.).
- Anzeige: Der Arbeitgeber muss die Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit anzeigen.
- Mindestausfallquote: Mindestens 10 % der Beschäftigten müssen von einem Entgeltausfall von mehr als 10 % betroffen sein.
- Sozialversicherungspflicht: Sie müssen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein (Minijobber sind ausgeschlossen).
Wie wird Kurzarbeitergeld berechnet?
Die Berechnung folgt der pauschalierten Nettoentgelttabelle der Bundesagentur für Arbeit:
- Schritt 1: Pauschaliertes Netto aus dem Soll-Entgelt (volles Brutto) ermitteln
- Schritt 2: Pauschaliertes Netto aus dem Ist-Entgelt (reduziertes Brutto) ermitteln
- Schritt 3: Differenz = Netto-Entgeltausfall
- Schritt 4: KuG = Netto-Entgeltausfall x 60 % (bzw. 67 % mit Kind)
Formel: KuG = (Pauschal-Netto Soll - Pauschal-Netto Ist) x Leistungssatz
Wichtige Hinweise
- Sozialversicherung läuft weiter: Der Arbeitgeber zahlt auch während Kurzarbeit Ihre Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung.
- Progressionsvorbehalt: Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Eine Steuererklärung ist Pflicht.
- Nebenjob möglich: Ein vor der Kurzarbeit bestehender Nebenjob wird nicht angerechnet. Ein neuer Nebenjob wird auf das KuG angerechnet, wenn das Gesamteinkommen das frühere Netto übersteigt.
- Kein Kündigungsschutz: Kurzarbeit schützt nicht absolut vor Kündigung, macht betriebsbedingte Kündigungen aber schwieriger durchsetzbar.