Geld & Gehalt

Mit dem Mindestlohn-Rechner berechnen Sie Ihr monatliches Mindestlohn-Gehalt auf Basis Ihres Stundenlohns und Ihrer Wochenstunden. Prüfen Sie, ob Ihr Gehalt den gesetzlichen Mindestlohn erfüllt.

Mindestlohn pro Monat (brutto)
— €

So wird gerechnet

Der gesetzliche Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) beträgt seit Januar 2026 12,82 Euro brutto pro Stunde. Er gilt für alle Arbeitnehmer mit wenigen Ausnahmen wie Auszubildende und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten.

Aktueller Mindestlohn 2026: 12,82€.

Häufige Fragen

Wer bekommt Mindestlohn?

Alle Arbeitnehmer in Deutschland, außer: Auszubildende, Auslandsentsandte bis 3 Monate, Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten. Auch Mini-Jobber, Schüler und Studenten müssen den Mindestlohn erhalten, wenn sie arbeiten.

Wie wird der Mindestlohn berechnet?

Stundenlohn × Wochenstunden × 4,33 (Durchschnitt Wochen/Monat) oder einfach: Stundenlohn × (wöchentliche Stunden × 52 Wochen ÷ 12 Monate). Der Arbeitgeber muss mindes tens diesen Betrag zahlen, bevor Steuern abgezogen werden.

Gibt es Ausnahmen von der Mindestlohn-Regel?

Ja: Auszubildende sind befreit. Auch: Freiberufler und Selbstständige müssen den Mindestlohn nicht zahlen – das betrifft nur Angestellte. Übergangsvorschriften für Langzeitarbeitslose (erste 6 Monate) können gelten.

Wird der Mindestlohn regelmäßig erhöht?

Ja. Die Mindestlohnkommission bewertet jährlich, ob eine Anpassung nötig ist. 2024: 12,41€, 2025: 12,55€, 2026: 12,82€. Die Erhöhung folgt Inflationsrate und Lohnentwicklung.

Kann mein Arbeitgeber den Mindestlohn verweigern?

Nein. Es ist illegal. Du kannst Beschwerde bei der Finanzbehörde (Zollbehörden für Schwarzarbeit) oder der Gewerkschaft einreichen. Der Arbeitgeber muss nachzahlen + Verzugszinsen.

Ist Mindestlohn das gleiche wie Lohn im Tarifvertrag?

Nein. Mindestlohn ist das Minimum, das ALLE erhalten müssen. Tarifverträge können höhere Löhne festlegen. Viele Branchen haben Tarifverträge mit 15-20€+/Stunde.

Wie wirkt sich der Mindestlohn auf Mini-Jobs aus?

Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Bei 12,82€/h und maximal 10 Wochenstunden liegt die Grenze 2026 bei 556€/Monat. Verdienen Sie mehr, rutschen Sie in einen Midi-Job (556,01–2.000€) mit anteiligen Sozialabgaben.

Was passiert bei Mindestlohn-Verstößen des Arbeitgebers?

Verstöße gegen das MiLoG sind Ordnungswidrigkeiten. Dem Arbeitgeber drohen Bußgelder bis zu 500.000€. Außerdem muss er den Differenzbetrag nachzahlen – rückwirkend für bis zu 3 Jahre. Zuständig für die Kontrolle ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls. Arbeitnehmer können sich anonym beim Zoll melden.

So funktioniert der Mindestlohn

Der Mindestlohn ist die unterste Lohngrenze, die Arbeitgeber zahlen müssen. In Deutschland liegt der gesetzliche Mindestlohn seit Januar 2026 bei 12,82 Euro brutto pro Stunde. Das Mindestlohngesetz (MiLoG) schreibt diese Untergrenze vor, um Lohndumping zu verhindern und Arbeitnehmer vor Ausbeutung zu schützen.

Berechnung des Monatsgehalts: Die Formel lautet: Stundenlohn × Wochenstunden × 4,33 (durchschnittliche Wochen pro Monat). Bei 12,82 €/h und einer 40-Stunden-Woche ergibt das ein Bruttomonatsgehalt von ca. 2.221 Euro. Alternativ rechnen Sie: Stundenlohn × Wochenstunden × 52 Wochen ÷ 12 Monate.

Mindestlohn-Gehalt nach Wochenstunden (2026)

WochenstundenMonatslohn bruttoJahreslohn bruttoTypische Jobs
10 h (Mini-Job)555,53 €6.666,40 €Aushilfe, Nachhilfe
20 h (Teilzeit)1.111,07 €13.332,80 €Werkstudent, Teilzeit-Verkauf
30 h (Teilzeit)1.666,60 €19.999,20 €Teilzeit-Pflege, Büro
35 h1.944,37 €23.332,40 €Reduzierte Vollzeit
38,5 h2.139,80 €25.677,60 €Tarif-Vollzeit (IG Metall)
40 h (Vollzeit)2.221,13 €26.653,60 €Standard-Vollzeit

Entwicklung des Mindestlohns seit Einführung

ZeitraumStundenlohnMonatsgehalt (40h)Steigerung zum Vorjahr
Jan 20158,50 €1.473 €— (Einführung)
Jan 20178,84 €1.532 €+4,0 %
Jan 20199,19 €1.593 €+4,0 %
Jan 20209,35 €1.621 €+1,7 %
Jul 20219,60 €1.664 €+2,7 %
Jan 20229,82 €1.702 €+2,3 %
Okt 202212,00 €2.080 €+22,2 % (Sonderanhebung)
Jan 202412,41 €2.151 €+3,4 %
Jan 202512,55 €2.175 €+1,1 %
Jan 202612,82 €2.221 €+2,2 %

Wer bekommt Mindestlohn? Der gesetzliche Mindestlohn gilt für nahezu alle Arbeitnehmer in Deutschland – auch für Mini-Jobber, Saisonarbeiter, Teilzeitkräfte und ausländische Beschäftigte. Ausgenommen sind: Auszubildende (für die gilt seit 2020 eine eigene Mindestausbildungsvergütung), Pflichtpraktikanten und freiwillige Praktikanten unter drei Monaten, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung sowie ehrenamtlich Tätige.

Praxistipp – Mindestlohn bei Stücklohn und Akkordarbeit: Auch wenn Sie nach Stückzahl, Provision oder Akkord bezahlt werden, muss Ihr Arbeitgeber sicherstellen, dass der Stundenlohn im Monatsdurchschnitt mindestens 12,82 € beträgt. Erreichen Ihre Provisionen diesen Betrag nicht, muss der Arbeitgeber die Differenz aufstocken. Dokumentieren Sie Ihre Arbeitszeiten sorgfältig – der Arbeitgeber ist ohnehin verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen (§ 17 MiLoG).

Mindestlohn und Minijob-Grenze: Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Die Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3. Bei 12,82 €/h ergibt das eine Grenze von 556 €/Monat (2026). Das bedeutet: Bei einer 40-Stunden-Woche verdienen Sie deutlich über der Minijob-Grenze. Ein Minijob auf Mindestlohn-Basis erlaubt maximal ca. 10 Stunden pro Woche, bevor Sie in den Midi-Job-Bereich (556,01–2.000 €) rutschen.

Vergleich mit Branchenmindestlöhnen 2026: In vielen Branchen gelten tarifvertragliche Mindestlöhne, die deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Beispiele: Elektrohandwerk ca. 14,50 €/h, Gebäudereinigung 14,25 €/h, Pflegebranche (Fachkräfte) 19,50 €/h, Dachdecker 15,40 €/h, Maler und Lackierer 14,50 €/h. Diese Branchenmindestlöhne sind für alle Betriebe der jeweiligen Branche verbindlich – auch wenn sie nicht tarifgebunden sind. Prüfen Sie immer, ob für Ihre Branche ein höherer Mindestlohn gilt.