Mit dem Kündigungsfrist-Rechner berechnen Sie die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB. Geben Sie Ihre Betriebszugehörigkeit ein und erfahren Sie sofort, wann das Arbeitsverhältnis frühestens enden kann.
So wird gerechnet
Die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB steigen mit der Betriebszugehörigkeit: 4 Wochen (Grundfrist), 1 Monat (ab 2 Jahren), 2 Monate (ab 5 Jahren), 3 Monate (ab 8 Jahren) bis zu 7 Monate (ab 20 Jahren). In der Probezeit gilt eine verkürzte Frist von 2 Wochen.
Gesetzliche Kündigungsfrist.