Kündigungsfristen in Deutschland sind gestaffelt und hängen von der Betriebszugehörigkeit ab. Die Faustregel: Je länger Sie beschäftigt sind, desto länger ist die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber (aber nicht für Sie als Arbeitnehmer).
Übersicht: Gesetzliche Kündigungsfristen nach § 622 BGB
| Betriebszugehörigkeit | Frist Arbeitgeber | Frist Arbeitnehmer | Kündigungstermin |
| Probezeit (bis 6 Monate) | 2 Wochen | 2 Wochen | Jeder Tag |
| Bis 2 Jahre | 4 Wochen | 4 Wochen | Zum 15. oder Monatsende |
| Ab 2 Jahren | 1 Monat | 4 Wochen | Zum Monatsende |
| Ab 5 Jahren | 2 Monate | 4 Wochen | Zum Monatsende |
| Ab 8 Jahren | 3 Monate | 4 Wochen | Zum Monatsende |
| Ab 10 Jahren | 4 Monate | 4 Wochen | Zum Monatsende |
| Ab 12 Jahren | 5 Monate | 4 Wochen | Zum Monatsende |
| Ab 15 Jahren | 6 Monate | 4 Wochen | Zum Monatsende |
| Ab 20 Jahren | 7 Monate | 4 Wochen | Zum Monatsende |
Praktisches Beispiel: Kündigung nach 6 Jahren Betriebszugehörigkeit
Sie arbeiten seit dem 01.03.2019 im Unternehmen und der Arbeitgeber kündigt Ihnen am 10.01.2025. Ihre Betriebszugehörigkeit beträgt knapp 6 Jahre, daher gilt eine Frist von 2 Monaten zum Ende eines Kalendermonats. Die Kündigung geht Ihnen am 10. Januar zu, also endet das Arbeitsverhältnis frühestens am 31.03.2025.
Kündigungsfrist vs. Arbeitsvertrag: Was gilt?
| Situation | Was gilt? | Beispiel |
| Vertrag nennt längere Frist als Gesetz | Vertrag gilt | Vertrag: 3 Monate, Gesetz: 4 Wochen → 3 Monate |
| Vertrag nennt kürzere Frist als Gesetz (AG kündigt) | Gesetz gilt | Vertrag: 2 Wochen, Gesetz: 2 Monate → 2 Monate |
| Tarifvertrag weicht ab | Tarifvertrag gilt | Bau-TV: kürzere Fristen erlaubt |
| Probezeit im Vertrag vereinbart | 2 Wochen (max. 6 Monate) | Kündigung in Woche 3 → Frist: 2 Wochen |
Wichtig: "Zum Ende eines Kalendermonats" bedeutet: Das Arbeitsverhältnis muss auf einen Monatsletzten enden (z.B. 30.04., 31.05.). Eine Kündigung am 15.03. mit 4-Wochen-Frist endet nicht am 12.04., sondern am 30.04. (zum Ende des nächsten Kalendermonats).
Probezeit: Die ersten 6 Monate können als Probezeit vereinbart werden. Beide Seiten können dann mit nur 2 Wochen kündigen, ohne an einen bestimmten Termin gebunden zu sein. Nach der Probezeit gelten die längeren gestaffelten Fristen. Die Betriebszugehörigkeit wird ab dem ersten Arbeitstag gezählt, nicht ab Ende der Probezeit.
Sonderfall Kleinbetrieb: In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten dürfen laut § 622 Abs. 5 BGB kürzere Fristen vereinbart werden, jedoch nicht unter 4 Wochen. Die gestaffelten Fristen nach Betriebszugehörigkeit gelten trotzdem, sofern nichts anderes vereinbart wurde.