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Mit dem Kündigungsfrist-Rechner berechnen Sie die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB. Geben Sie Ihre Betriebszugehörigkeit ein und erfahren Sie sofort, wann das Arbeitsverhältnis frühestens enden kann.

Kündigungsfrist

So wird gerechnet

Die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB steigen mit der Betriebszugehörigkeit: 4 Wochen (Grundfrist), 1 Monat (ab 2 Jahren), 2 Monate (ab 5 Jahren), 3 Monate (ab 8 Jahren) bis zu 7 Monate (ab 20 Jahren). In der Probezeit gilt eine verkürzte Frist von 2 Wochen.

Gesetzliche Kündigungsfrist.

Häufige Fragen

Wie lange ist die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer?

Grundregel: 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Bei weniger als 2 Jahren Betriebszugehörigkeit: 2 Wochen. Das ist in § 622 BGB festgelegt. Befristete Verträge enden automatisch.

Wie lange ist die Kündigungsfrist für Arbeitgeber?

Arbeitgeber müssen länger kündigen: 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats (erste 2 Jahre), dann 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats (ab 2 Jahren), dann 2 Monate (ab 5 Jahren), dann 3 Monate (ab 8 Jahren).

Was bedeutet 'zum Ende eines Kalendermonats'?

Das Kündigungsdatum muss auf den letzten Tag eines Monats fallen. Beispiel: Kündigung am 15.3. gilt zum 30.4. (Ende April = 4 Wochen + zum Ende eines Monats). Am 1.4. gekündigt = zum 31.5. (zum Ende eines Kalendermonats nach 4 Wochen).

Können Arbeitsverträge kürzere Fristen festlegen?

Ja, aber NICHT für den Arbeitnehmer! Eine kürzere Kündigungsfrist für den AN ist nicht erlaubt (außer in der Probezeit: 2 Wochen). Aber: Der AG darf längere Fristen im Vertrag festlegen, und der AN kann akzeptieren.

Was ist die Probezeit-Kündigungsfrist?

In der Probezeit (max. 6 Monate) können beide Seiten mit nur 2 Wochen zum beliebigen Tag kündigen. Nach der Probezeit gelten die längeren Fristen.

Was ist mit außerordentlicher Kündigung?

Ohne Grund brauchst du die normale Frist. Mit wichtigem Grund (Mobbing, unverschuldete finanzielle Notlage, etc.) kannst du sofort (außerordentlich) kündigen. Das FA prüft, ob der Grund berechtigt ist.

So funktionieren gesetzliche Kündigungsfristen

Kündigungsfristen in Deutschland sind gestaffelt und hängen von der Betriebszugehörigkeit ab. Die Faustregel: Je länger du da bist, desto länger ist die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber (aber nicht für dich).

Für Arbeitnehmer (alle Zeiten):

  • Probezeit: 2 Wochen zum beliebigen Tag
  • Nach Probezeit: 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats
Für Arbeitgeber:
  • Erste 2 Jahre: 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats
  • Nach 2 Jahren: 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats
  • Nach 5 Jahren: 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats
  • Nach 8 Jahren: 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats

Wichtig: "Zum Ende eines Kalendermonats" bedeutet: Die Kündigung muss auf einen Monatsletzten fallen (z.B. 30.4., 31.5.). Eine Kündigung am 15.3. mit 4-Wochen-Frist endet nicht am 12.4., sondern am 30.4. (zum Ende des nächsten Kalendermonats).

Probezeit: Die ersten 6 Monate sind Probezeit – beide Seiten können mit nur 2 Wochen kündigen. Nach der Probezeit gelten die längeren Fristen. Die Betriebszugehörigkeit wird ab Eintritt gezählt.