Geld & Gehalt

Mit dem Kreditvergleich stellen Sie zwei Kreditangebote bei gleichem Betrag und gleicher Laufzeit gegenüber. Sie können jedes Angebot über den Sollzins oder über die Monatsrate eingeben; der Rechner weist für beide Sollzins, effektiven Jahreszins, Zinskosten und Gesamtbetrag aus.

Kreditangebot 1

Kreditangebot 2

Bester Kredit
—

So wird gerechnet

Der effektive Jahreszins ist nach Art. 247 § 3 Abs. 1 Nr. 3 EGBGB Pflichtangabe; berechnet wird er nach § 16 PAngV. Er enthält die Kosten, die der Darlehensgeber für die Vergabe verlangt – eine Restschuldversicherung nur dann, wenn sie Voraussetzung für den Kredit ist (§ 16 Abs. 4 Nr. 2 PAngV). Bei gleicher Laufzeit sortiert er Angebote zuverlässig. Bei ungleicher Laufzeit nicht: Einmalkosten verteilen sich über mehr Jahre, und der Effektivzins eines langen Kredits sinkt, obwohl er insgesamt mehr kostet. Warum das so ist, steht im Text unter dem Rechner.

Annuitätendarlehen ohne Nebenkosten. Effektiver Jahreszins nach der Barwertmethode des § 16 PAngV, hier allein aus Betrag, Rate und Laufzeit – Bearbeitungsentgelte oder eine Restschuldversicherung erfasst der Rechner nicht.

Hintergrund

Der niedrigere effektive Jahreszins kann der teurere Kredit sein

Zwei Angebote über 20.000 € zu 5,9 % Sollzins, beide mit derselben zwingenden Restschuldversicherung über 1.600 €. Über 36 Monate beträgt der effektive Jahreszins 11,73 %, über 84 Monate nur 8,60 % – 3,13 Prozentpunkte weniger. Das billiger aussehende Angebot kostet 2.798,00 € mehr. Umgekehrt hält die Ratensumme, mit der dieser Rechner bis September 2026 verglich, einen Zwölfmonatskredit zu 32,27 % für genauso teuer wie einen über 84 Monate zu 4,9 %.

Von Matthias Dührkop · Stand

Grundlage: § 16 PAngV – Verbraucherdarlehen · Anlage zu § 16 PAngV – Berechnung des effektiven Jahreszinses und 6 weitere · alle Quellen

Zwei Pflichtangaben, die Verschiedenes messen

In jedem Kreditangebot stehen zwei Zahlen, die für einen Vergleich gedacht sind: der effektive Jahreszins und der Gesamtbetrag. Beide sind Pflichtangaben. Art. 247 § 3 Abs. 1 EGBGB zählt auf, was die Bank vor Vertragsschluss mitteilen muss – Nummer 3 ist der effektive Jahreszins, Nummer 8 der Gesamtbetrag. Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB zieht dieselben Angaben in den Vertrag selbst.

Die beiden Zahlen messen Verschiedenes, und das ist der ganze Punkt dieses Artikels. Der Gesamtbetrag ist nach Art. 247 § 3 Abs. 2 Satz 1 EGBGB die Summe aus Nettodarlehensbetrag und Gesamtkosten – eine Geldsumme. Der effektive Jahreszins ist nach § 16 Abs. 1 PAngV derselbe Kostenblock, „ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz des Nettodarlehensbetrags“ – ein Preis pro Jahr. Wer zwei Angebote mit unterschiedlicher Laufzeit nebeneinanderlegt, bekommt von diesen beiden Zahlen verlässlich gegensätzliche Antworten.

Der Rechner am Anfang dieser Seite hat deshalb ein Laufzeitfeld für beide Angebote. Solange Betrag und Laufzeit gleich sind, sagen Rate, Ratensumme und effektiver Jahreszins dasselbe – sie sind dann alle streng monoton im Sollzins. Erst wenn die Laufzeiten auseinandergehen, beginnt der Ärger. Unten steht, wie groß er wird.

Warum es den effektiven Jahreszins gibt

Art. 247 § 3 Abs. 2 Satz 3 EGBGB verweist für die Berechnung auf § 16 der Preisangabenverordnung. Diese Verordnung ist zum 28. Mai 2022 neu gefasst worden; der effektive Jahreszins steht seitdem in § 16, nicht mehr in § 6. Die Vorschrift gilt für Verbraucherdarlehen im Sinne des § 491 BGB – der Ratenkredit ist der Regelfall. § 16 Abs. 2 Satz 1 PAngV schreibt die Barwertformel der Anlage vor: Gesucht ist der Zinssatz, bei dem die abgezinste Summe aller Rückzahlungen genau dem entspricht, was ausgezahlt wurde.

Was in diese Summe hineingehört, sagt § 16 Abs. 3 Satz 1 PAngV: die Zinsen und alle sonstigen Kosten, „die der Verbraucher im Zusammenhang mit dem Verbraucherdarlehensvertrag zu entrichten hat und die dem Darlehensgeber bekannt sind“. Satz 2 nennt drei ausdrücklich – Vermittlungskosten, Kontoführungskosten für ein für das Darlehen vorausgesetztes Konto und Kosten einer erforderlichen Immobilienbewertung.

Und § 16 Abs. 4 PAngV zählt auf, was draußen bleibt. Nummer 2 ist die entscheidende Zeile: Kosten für Versicherungen und andere Zusatzleistungen bleiben unberücksichtigt, wenn sie „keine Voraussetzung für die Verbraucherdarlehensvergabe überhaupt oder zu den vorgesehenen Vertragsbedingungen sind“. Eine Restschuldversicherung wirkt also nur dann auf den effektiven Jahreszins, wenn sie zwingend ist. Ist sie formal freiwillig, steht ihre Prämie in der Rate, aber nicht im Prozentsatz. Für den Fall, dass eine zwingende Nebenleistung sich der Höhe nach nicht im Voraus beziffern lässt, verlangt § 16 Abs. 7 PAngV immerhin einen „klaren, eindeutigen und auffallenden“ Hinweis samt Nennung des effektiven Jahreszinses.

Anmerkung c der Anlage zu § 16 PAngV legt für die Abzinsung zwölf Standardmonate von je 365/12 = 30,41666 Tagen zugrunde – deshalb rechnet das Modul hinter diesem Rechner mit exakten Zwölftelsjahren. Anmerkung d schreibt zwei Dezimalstellen vor und das Aufrunden ab der dritten Stelle; alle Prozentangaben dieses Artikels stehen mit zwei Stellen.

Ohne einen Cent Nebenkosten klaffen die beiden Zinssätze auseinander

Der Abstand zwischen Sollzins und effektivem Jahreszins wird meist mit Gebühren erklärt. Das ist nicht der Grund – oder jedenfalls nicht der erste. Schon ganz ohne Nebenkosten liegen die beiden Zahlen auseinander, weil monatlich gezahlt wird: Jede Rate senkt die Restschuld sofort, der Sollzins aber ist ein Jahressatz, der monatlich mit einem Zwölftel angesetzt wird. Aufgezinst ergibt das mehr als den Nennwert.

Sollzins, Monatsrate und effektiver Jahreszins bei 20.000 € über 36 Monate ohne Nebenkosten
Sollzins Rate Effektiver Jahreszins Abstand
0,00 % 555,56 € 0,00 % 0,00 pp
2,00 % 572,85 € 2,02 % 0,02 pp
4,00 % 590,48 € 4,07 % 0,07 pp
5,90 % 607,53 € 6,06 % 0,16 pp
8,00 % 626,73 € 8,30 % 0,30 pp
12,00 % 664,29 € 12,68 % 0,68 pp
16,00 % 703,14 € 17,23 % 1,23 pp
20,00 % 743,27 € 21,94 % 1,94 pp

Bei den 5,9 % Sollzins, mit denen der Rechner startet, sind es 0,16 Prozentpunkte. Der Abstand wächst nicht proportional, sondern ungefähr im Quadrat: Verfünffacht man den Sollzins von 4,00 % auf 20,00 %, wird der Abstand rund 26-mal so groß – und fünf im Quadrat ist fünfundzwanzig.

Zwei Dinge tut dieser Abstand ausdrücklich nicht. Er hängt nicht von der Laufzeit ab: Über 12 Monate wie über 84 Monate ergeben 5,9 % Sollzins denselben effektiven Jahreszins von 6,06 %. Und er hängt nicht vom Betrag ab – 2.000 € und 200.000 € liefern denselben Wert. Ohne Nebenkosten ist der effektive Jahreszins nichts als der aufgezinste Sollzins, und der Build dieser Seite bricht ab, wenn das einmal nicht mehr stimmt.

Die Ratensumme rankt nicht den Preis, sondern die Laufzeit

Bis September 2026 verglich dieser Rechner zwei Angebote über die Summe Rate × Laufzeit. Das ist die Zahl, die auch im Kopf am nächsten liegt: Was zahle ich am Ende zurück? Sie funktioniert, solange beide Angebote gleich lang laufen. Sonst misst sie vor allem, wie lange das Geld geliehen bleibt.

Ein Beispiel mit derselben Kreditsumme von 20.000 €. Angebot A läuft 84 Monate zu 4,9 % Sollzins – ein Zins, den man ordentlich nennen würde. Angebot B läuft 12 Monate. Bei welchem Sollzins ist B nach der Ratensumme nicht mehr das bessere Angebot? Fein gesucht, nicht aus einer Tabelle geschätzt: erst bei 32,27 %.

Zwei Angebote mit gleicher Ratensumme und sehr verschiedenem Preis
Angebot Laufzeit Sollzins Rate Zurückgezahlt Effektiver Jahreszins
A 84 Monate 4,90 % 281,74 € 23.666,14 € 5,01 %
B 12 Monate 32,27 % 1.972,17 € 23.666,10 € 37,50 %

Die beiden Ratensummen liegen 0,04 € auseinander – nach dieser Zahl sind die Angebote gleichwertig. Nach dem Maßstab, den § 16 PAngV dafür vorsieht, ist B rund 7,5-mal so teuer wie A: 37,50 % gegen 5,01 % pro Jahr. Dass beide gleich viel Geld kosten, ist richtig; dass sie gleich teuer sind, ist falsch. B leiht das Geld ein Siebtel so lange.

Die Verzerrung ist keine Ausnahme, sondern der Normalfall. Bei gleichem Sollzins steigt die Ratensumme mit jedem zusätzlichen Monat, weil länger Zinsen laufen. Eine Rangfolge nach Ratensumme belohnt deshalb systematisch die kürzere Laufzeit – bis zu einem Sollzins von 32,27 %, wenn der Vergleichskredit über 84 Monate läuft.

Die Spalte „Zurückgezahlt“ summiert den Tilgungsplan, also mit der angepassten Schlussrate. Der Rechner oben bildet dieselbe Zahl als Rate × Laufzeit; beide Wege liegen in diesen Beispielen höchstens 0,38 € auseinander. Auch der Kippzins ist auf zwei Stellen gerundet: Wer 32,27 % in den Rechner tippt, landet 0,48 € neben der Schwelle, weil die Rate auf Cent gerundet wird und die Ratensumme deshalb in Stufen springt.

Und der effektive Jahreszins rankt sie in die andere Richtung

Man könnte daraus schließen, dass der effektive Jahreszins der bessere Maßstab ist. Er ist der vorgeschriebene – aber er hat den spiegelbildlichen Fehler, sobald Einmalkosten im Spiel sind. Eine Bearbeitungsgebühr, eine Vermittlungsprovision nach § 16 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 PAngV oder eine zwingende Restschuldversicherung fällt einmal an. Über eine lange Laufzeit verteilt sich derselbe Betrag auf mehr Jahre – und ein Prozentsatz pro Jahr wird kleiner.

Unterstellt ist dafür eine einmalige Prämie von 1.600 €, also 8 % der Kreditsumme, die mitfinanziert wird: Ausgezahlt werden 20.000 €, zurückgezahlt wird der Plan für 21.600 €. Die Höhe der Prämie ist eine Annahme dieses Artikels und keine Marktbeobachtung – wie empfindlich das Ergebnis darauf reagiert, steht weiter unten.

Wirkung einer einmaligen Prämie von 1.600 € auf den effektiven Jahreszins, nach Laufzeit
Laufzeit Rate ohne Rate mit Effektiv ohne Effektiv mit Aufschlag Kosten gesamt
12 Monate 1.720,41 € 1.858,04 € 6,06 % 22,61 % 16,55 pp 2.296,51 €
24 Monate 885,51 € 956,35 € 6,06 % 14,46 % 8,40 pp 2.952,46 €
36 Monate 607,53 € 656,14 € 6,06 % 11,73 % 5,67 pp 3.620,87 €
48 Monate 468,78 € 506,29 € 6,06 % 10,36 % 4,30 pp 4.301,72 €
60 Monate 385,73 € 416,58 € 6,06 % 9,54 % 3,48 pp 4.995,12 €
72 Monate 330,51 € 356,96 € 6,06 % 8,99 % 2,93 pp 5.700,76 €
84 Monate 291,21 € 314,51 € 6,06 % 8,60 % 2,54 pp 6.418,87 €

Die vorletzte Spalte fällt von 16,55 auf 2,54 Prozentpunkte, die letzte steigt von 2.296,51 € auf 6.418,87 €. Beide Spalten laufen über jede Zeile hinweg streng in ihre Richtung; der Build prüft das.

Damit steht die Umkehrung da. Dieselbe Bank, dieselbe Kreditsumme, derselbe Sollzins, dieselbe Versicherung – nur zwei Laufzeiten:

  • 36 Monate: Rate 656,14 €, effektiver Jahreszins 11,73 %, zurückgezahlt 23.620,87 €.
  • 84 Monate: Rate 314,51 €, effektiver Jahreszins 8,60 %, zurückgezahlt 26.418,87 €.

Das Angebot mit dem um 3,13 Prozentpunkte niedrigeren effektiven Jahreszins kostet 2.798,00 € mehr. Wer zwei Angebote allein nach dem Prozentsatz sortiert, sortiert hier falsch herum.

Es ist kein Rechenfehler des Gesetzgebers. 8,60 % ist der richtige Preis für dieses Darlehen – pro Jahr. Wer sieben Jahre lang Geld leiht, zahlt eben mehr als jemand, der es drei Jahre leiht, auch wenn der Jahrespreis niedriger ist. Der Fehler entsteht erst beim Sortieren: Ein Jahrespreis rankt Kosten nur dann, wenn Betrag und Laufzeit übereinstimmen.

Gleicher effektiver Jahreszins, mehr als doppelte Zinsen

Der reine Fall braucht überhaupt keine Nebenkosten. Vier Kredite über 20.000 € mit exakt demselben effektiven Jahreszins von 11,73 % – also demselben Preis nach der Formel des § 16 PAngV:

Vier Kredite mit identischem effektivem Jahreszins und verschiedener Laufzeit
Laufzeit Rate Effektiver Jahreszins Zinsen gesamt
24 Monate 933,50 € 11,73 % 2.403,87 €
36 Monate 656,14 € 11,73 % 3.621,08 €
60 Monate 436,29 € 11,73 % 6.177,19 €
84 Monate 343,97 € 11,73 % 8.892,98 €

Von 36 auf 84 Monate steigen die Zinsen von 3.621,08 € auf 8.892,98 € – bei identischem Prozentsatz. Die verbreitete Kurzfassung „zwei Kredite mit demselben effektiven Jahreszins sind gleich teuer“ gilt also nur bei gleicher Laufzeit und gleichem Betrag. Genau dafür steht der Gesamtbetrag als zweite Pflichtangabe in Art. 247 § 3 Abs. 1 Nr. 8 EGBGB daneben.

Die Zeile über 36 Monate beschreibt zahlenmäßig dasselbe Darlehen wie das Angebot mit Versicherung im Abschnitt davor: gleiche Rate von 656,14 €, gleicher effektiver Jahreszins. Einmal entsteht der Preis aus 5,9 % Sollzins plus 1.600 € Einmalkosten, einmal aus 11,14 % Sollzins ohne Nebenkosten – für den Zahlenden ist das dasselbe. Die 0,21 € Unterschied bei den Zinsen stammen aus der Schlussrate.

Wie empfindlich das auf die Prämie reagiert

Die 1.600 € oben sind gesetzt. Die Tabelle zeigt, was eine andere Annahme ändert – je Zelle der effektive Jahreszins und darunter die Gesamtkosten.

Effektiver Jahreszins und Gesamtkosten nach Höhe der Einmalprämie und Laufzeit
Einmalkosten 12 Monate36 Monate60 Monate84 Monate
0 % = 0 € 6,06 %
645 €
6,06 %
1.871 €
6,06 %
3.144 €
6,06 %
4.462 €
2 % = 400 € 10,06 %
1.058 €
7,48 %
2.309 €
6,94 %
3.606 €
6,70 %
4.951 €
4 % = 800 € 14,15 %
1.471 €
8,89 %
2.746 €
7,81 %
4.069 €
7,34 %
5.440 €
8 % = 1.600 € 22,61 %
2.297 €
11,73 %
3.621 €
9,54 %
4.995 €
8,60 %
6.419 €
12 % = 2.400 € 31,46 %
3.122 €
14,57 %
4.496 €
11,26 %
5.921 €
9,85 %
7.397 €

Über jede Spalte hinweg gilt dasselbe Muster: Je höher die Einmalkosten, desto stärker belohnt der effektive Jahreszins die lange Laufzeit – und desto teurer wird sie in Euro. Die erste Zeile ist der Kontrollfall ohne Kosten: Dort steht in allen vier Spalten derselbe Prozentsatz von 6,06 %, während die Gesamtkosten von 644,91 € auf 4.462,02 € steigen.

Der Gegeneinwand: Man muss die lange Laufzeit nicht aussitzen

Wenn die lange Laufzeit nur deshalb teuer ist, weil sie lange läuft – warum dann nicht das Angebot mit der niedrigen Rate nehmen und früher ablösen? § 500 Abs. 2 Satz 1 BGB erlaubt das ausdrücklich: Der Darlehensnehmer kann seine Verbindlichkeiten „jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen“. Der Satz 2 daneben schränkt das nur für Immobiliar-Verbraucherdarlehen mit gebundenem Sollzins ein, nicht für den Ratenkredit.

Die Bank darf dafür nach § 502 Abs. 1 BGB eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, aber § 502 Abs. 3 BGB deckelt sie doppelt: auf 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags – 0,5 Prozent, wenn zwischen vorzeitiger und vereinbarter Rückzahlung nicht mehr als ein Jahr liegt (Nummer 1) – und auf die Sollzinsen, die für den Rest der Laufzeit noch angefallen wären (Nummer 2).

Durchgerechnet für den Kredit über 84 Monate zu 5,9 %, ohne Versicherung, abgelöst nach 36 Monaten: Bis dahin sind 10.483,56 € gezahlt, die Restschuld beträgt 12.424,29 €. Ein Prozent davon sind 124,24 €; die Sollzinsen der Restlaufzeit lägen bei 1.554,17 €, der erste Deckel ist also der bindende. Gesamtaufwand: 23.032,09 €, davon 3.032,09 € Kosten.

Ein echter Kredit über 36 Monate hätte 1.871,21 € gekostet. Die vorzeitige Ablösung schließt die Lücke also zum größten Teil, aber nicht ganz: 1.160,88 € bleiben. Der Grund steht im Tilgungsplan – in den ersten drei Jahren war die Restschuld beim langen Kredit durchgehend höher, und auf diese höhere Restschuld liefen drei Jahre lang Zinsen. Der Deckel des § 502 Abs. 3 BGB ändert daran nichts; er begrenzt nur den Preis des Ausstiegs, nicht die bis dahin gelaufenen Zinsen.

Für den Vergleich zweier Angebote heißt das: Die lange Laufzeit ist keine Falle, aber auch kein kostenloses Polster. Sie kostet auch dann etwas, wenn man sie nicht ausnutzt.

Was daraus für einen Vergleich folgt

  • Gleiche Laufzeit: Rate, Ratensumme und effektiver Jahreszins sortieren identisch. Der Rechner auf dieser Seite arbeitet genau in diesem Fall – deshalb hat er nur ein Laufzeitfeld.
  • Ungleiche Laufzeit: Beide Zahlen sind nötig. Der effektive Jahreszins sagt, welches Geld teurer ist; der Gesamtbetrag sagt, wie viel man davon kauft. Sie sind nicht austauschbar.
  • Bei einer Restschuldversicherung: zuerst klären, ob sie zwingend ist. Nur dann steckt sie nach § 16 Abs. 3 Satz 1 PAngV im effektiven Jahreszins. Ist sie freiwillig, hält § 16 Abs. 4 Nr. 2 PAngV sie ausdrücklich heraus – sie steht dann trotzdem in der Rate.
  • Wenn nur eine Rate genannt wird: Der Rechner oben errechnet aus Betrag, Rate und Laufzeit den dazugehörigen Sollzins und den effektiven Jahreszins zurück. Eine Rate allein ist keine Preisangabe.

Was diese Rechnung nicht abbildet

  • Zahlungszeitpunkte innerhalb des Monats. Gerechnet wird mit zwölf gleich langen Standardmonaten nach Anmerkung c der Anlage zu § 16 PAngV. Eine erste Rate, die nicht nach genau einem Monat fällig wird, verschiebt den Effektivzins geringfügig.
  • Laufende statt einmaliger Nebenkosten. Eine monatlich gezahlte Versicherungsprämie oder Kontoführungsgebühr wirkt anders als eine einmalige – sie erhöht den effektiven Jahreszins unabhängig von der Laufzeit. Das Modell hier setzt alle Nebenkosten in den Zeitpunkt null.
  • Variable Sollzinsen. § 16 Abs. 5 PAngV lässt die Bank unterstellen, dass ein vorbehaltener Zinssatz unverändert bleibt. Der angegebene Effektivzins ist dann eine Annahme, kein Preis.
  • Restschuldversicherung als Leistung. Hier steht sie nur als Kostenblock. Ob sie im Leistungsfall zahlt, ist eine Versicherungsfrage; § 502 Abs. 2 Nr. 1 BGB schließt immerhin die Vorfälligkeitsentschädigung aus, wenn die Ablösung aus den Mitteln einer vertraglich vorgeschriebenen Versicherung erfolgt.
  • Bonität. Welcher Sollzins angeboten wird, hängt von der Bonitätsprüfung ab. Dieser Artikel setzt Zinssätze, er prognostiziert keine.
  • Widerruf. Das Widerrufsrecht nach § 495 i. V. m. § 355 BGB ist eine Rückabwicklung, kein Preisbestandteil, und bleibt hier außen vor.

Verwandte Rechnungen: die Leasingfaktor-Rechnung zeigt dieselbe Krankheit an einer anderen Vergleichszahl – ein Faktor, der sich durch eine Anzahlung drücken lässt, ohne dass der Vertrag billiger wird. Und was eine Prozentangabe über mehrere Jahre mit einem Geldbetrag macht, steht bei der Inflationsrate.

Häufige Fragen

Sollzins vs. Effektivzins – was ist der Unterschied?

Der Sollzins ist der reine Kreditzins. Der Effektivzins ist aussagekräftiger, da er auch Bearbeitungsgebühren, Versicherungen und andere Kosten einrechnet.

Wie wirkt sich die Laufzeit auf die Rate aus?

Je länger die Laufzeit, desto niedriger die Rate – aber höhere Gesamtkosten durch längere Zinszahlung. Kürzere Laufzeit = höhere Rate, aber geringere Gesamtkosten.

Warum unterscheiden sich meine Bankangebote vom Rechner?

Banken rechnen zusätzliche Kosten ein (Versicherungen, Gebühren, Kontoführung). Der Rechner zeigt die Basis-Darlehenskosten. Vergleichen Sie immer die Effektivzinssätze!

Sollte ich einen kurzen oder langen Kredit wählen?

Kurz: Weniger Gesamtzinsen, aber höhere monatliche Rate. Lang: Niedrigere Rate, aber mehr Gesamtkosten. Wählen Sie basierend auf Ihrer finanziellen Situation und wie schnell Sie schuldenfrei sein möchten.