Geld & Gehalt

Berechnen Sie die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB – für Arbeitgeber gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit, für Arbeitnehmer pauschal 4 Wochen.

Kündigungsfrist

So wird gerechnet

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 BGB). Für Arbeitgeber verlängert sich die Frist mit der Betriebsdauer: 2 Jahre = 1 Monat, 5 Jahre = 1,5 Monate, 8 Jahre = 2 Monate, 10 Jahre = 3 Monate, 12 Jahre = 4 Monate, 15 Jahre = 5 Monate, 20 Jahre = 7 Monate. Die Probezeit beträgt maximal 6 Monate mit 2-wöchiger Kündigungsfrist.

Gesetzliche Kündigungsfristen nach § 622 BGB. Abweichende tarifvertragliche oder einzelvertragliche Regelungen bleiben unberücksichtigt. Keine Rechtsberatung.