Geld & Gehalt

Mit dem Überstunden-Rechner berechnen Sie Ihre Vergütung für geleistete Überstunden inklusive Zuschläge. Ermitteln Sie Ihren Stundenlohn aus dem Monatsgehalt und sehen Sie, was Ihnen für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit zusteht.

Überstundenvergütung (brutto)
— €

So wird gerechnet

Einen gesetzlichen Anspruch auf Überstundenzuschläge gibt es nur für Nachtarbeit (§ 6 Abs. 5 ArbZG). Übliche tarifliche Zuschläge betragen 25% für Überstunden, 25% für Nachtarbeit, 50% für Sonntagsarbeit und 100% für Feiertagsarbeit. Pauschale Abgeltungsklauseln ohne Obergrenze sind laut BAG-Rechtsprechung unwirksam.

Mindestens 25% Zuschlag.

Häufige Fragen

Muss mein Arbeitgeber Überstunden bezahlen?

Grundsätzlich ja, es sei denn, der Arbeits- oder Tarifvertrag regelt etwas anderes. In vielen Arbeitsverträgen sind pauschale Abgeltungsklauseln wie 'mit dem Gehalt abgegolten' üblich. Solche Klauseln sind nur wirksam, wenn sie eine klare Obergrenze enthalten (z. B. 'bis zu 10 Überstunden monatlich'). Pauschale Formulierungen ohne Limit sind laut Rechtsprechung des BAG unwirksam. Alternativ kann der Arbeitgeber Freizeitausgleich gewähren.

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Überstundenzuschläge?

Nein, es gibt in Deutschland keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Überstundenzuschläge. Zuschläge können sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder individuellem Arbeitsvertrag ergeben. Nur für Nachtarbeit schreibt das Arbeitszeitgesetz (§ 6 Abs. 5 ArbZG) einen angemessenen Zuschlag oder bezahlte freie Tage vor. Üblich sind 25 % für Nachtarbeit, 50 % für Sonntagsarbeit und 100 % für Feiertagsarbeit.

Wie viele Überstunden darf ich maximal leisten?

Das Arbeitszeitgesetz erlaubt maximal 8 Stunden tägliche Arbeitszeit, die auf bis zu 10 Stunden verlängert werden kann, wenn innerhalb von 6 Monaten (oder 24 Wochen) ein Durchschnitt von 8 Stunden eingehalten wird. Bei einer 5-Tage-Woche mit 40 Stunden sind also maximal 10 Überstunden pro Woche möglich, müssen aber innerhalb von 6 Monaten ausgeglichen werden. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen.

Wie berechne ich meinen Stundenlohn aus dem Monatsgehalt?

Die Formel lautet: Monatsgehalt geteilt durch die durchschnittliche Monatsstundenzahl. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt sich die Monatsstundenzahl aus: 40 Stunden x 4,348 Wochen = 173,9 Stunden pro Monat (der Faktor 4,348 berücksichtigt, dass ein Monat durchschnittlich mehr als 4 Wochen hat: 52 Wochen / 12 Monate). Bei 3.000 Euro brutto ergibt das einen Stundenlohn von etwa 17,25 Euro.

Muss ich Überstunden leisten, wenn der Chef es verlangt?

Nur wenn dies im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Ohne vertragliche Grundlage können Überstunden nur in Notfällen angeordnet werden (z. B. Naturkatastrophen, plötzlicher Personalausfall). Der Betriebsrat hat bei der Anordnung von Überstunden ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG). Schwangere und stillende Mütter dürfen laut Mutterschutzgesetz keine Überstunden leisten.

Auszahlung oder Freizeitausgleich – was ist besser?

Das hängt von Ihrer Situation ab. Freizeitausgleich (auch Abbummeln genannt) ist bei einer Stunde-für-Stunde-Regelung meist günstiger, weil die Auszahlung voll versteuert wird und Sozialabgaben anfallen. Wird ein Zuschlag ausgezahlt, kann die finanzielle Abgeltung attraktiver sein. Ob Sie wählen dürfen, regelt der Arbeits- oder Tarifvertrag – oft entscheidet der Arbeitgeber.

Sind Überstundenzuschläge steuerfrei?

Der Überstundenzuschlag an sich ist nicht steuerfrei – er wird wie normaler Lohn behandelt. Steuerfrei sind nach § 3b EStG nur Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, und zwar bis zu bestimmten Prozentgrenzen des Grundlohns (z. B. 25 % für Nachtarbeit, 50 % für Sonntag, 125 % für gesetzliche Feiertage). Der Grundlohn selbst bleibt immer steuerpflichtig.

Wie weise ich geleistete Überstunden nach?

Im Streitfall müssen Sie als Arbeitnehmer darlegen, an welchen Tagen Sie wie lange gearbeitet haben und dass die Überstunden angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden. Führen Sie ein Arbeitszeitprotokoll mit Datum, Beginn, Ende und Pausen. Seit dem EuGH-Urteil von 2019 und dem BAG-Beschluss von 2022 sind Arbeitgeber ohnehin verpflichtet, die Arbeitszeit systematisch zu erfassen.

Zählen Überstunden bei Teilzeit anders?

Ja. Bei Teilzeitkräften gilt jede Stunde über der individuell vereinbarten Arbeitszeit bereits als Mehrarbeit – auch wenn die Vollzeitgrenze noch nicht erreicht ist. Tarifliche Überstundenzuschläge greifen laut BAG-Rechtsprechung jedoch oft erst oberhalb der Vollzeitgrenze, sofern der Tarifvertrag dies nicht ausdrücklich anders regelt.

Überstunden in Deutschland: Rechte, Vergütung und Grenzen

Überstunden gehören für viele Arbeitnehmer in Deutschland zum Alltag. Laut Statistischem Bundesamt leisten Vollzeitbeschäftigte im Durchschnitt mehrere Mehrstunden pro Woche, ein erheblicher Teil davon unbezahlt. Doch wie wird der Wert einer Überstunde berechnet, welche Zuschläge stehen Ihnen zu, und welche gesetzlichen Grenzen gelten? Dieser Ratgeber ordnet die wichtigsten Regeln (Stand 2026) ein.

Stundenlohn und Überstundenwert berechnen

Um den Wert einer einzelnen Überstunde zu ermitteln, teilen Sie Ihr monatliches Bruttogehalt durch die durchschnittliche Monatsstundenzahl. Bei einer 40-Stunden-Woche gilt: 40 Stunden × 52 Wochen ÷ 12 Monate = 173,33 Stunden pro Monat. Bei 3.500 Euro brutto ergibt das einen Grundstundenlohn von rund 20,19 Euro. Ein etwaiger Zuschlag kommt auf diesen Grundlohn obendrauf. Wichtig: Der Überstundenzuschlag selbst ist – anders als oft angenommen – keine gesetzliche Pflicht, sondern eine Frage von Tarif- oder Arbeitsvertrag.

Was ist eine Überstunde wert? (Beispielwerte)

GrundstundenlohnOhne Zuschlag (0 %)Mit 25 % ZuschlagMit 50 % Zuschlag
15,00 €15,00 €18,75 €22,50 €
20,00 €20,00 €25,00 €30,00 €
25,00 €25,00 €31,25 €37,50 €
30,00 €30,00 €37,50 €45,00 €

Die Werte sind Bruttobeträge vor Steuern und Sozialabgaben. Netto bleibt je nach Steuerklasse und Grenzsteuersatz meist etwa die Hälfte bis zwei Drittel übrig.

Zuschläge: gesetzlich oder Verhandlungssache?

In Deutschland gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf einen Überstundenzuschlag. Der reine Mehrarbeitszuschlag (etwa die verbreiteten 25 %) ergibt sich nur aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder individuellem Arbeitsvertrag. Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich ein angemessener Ausgleich für Nachtarbeit (§ 6 Abs. 5 ArbZG) – entweder als Zuschlag oder als bezahlte freie Tage. Steuerlich begünstigt sind nach § 3b EStG nur Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, nicht der Überstundenzuschlag als solcher. Übliche Sätze: 25 % Nachtarbeit, 50 % Sonntagsarbeit, 125 % gesetzliche Feiertage.

Auszahlung oder Freizeitausgleich?

Überstunden können auf zwei Wegen ausgeglichen werden. Beim Freizeitausgleich ("Abbummeln") wird jede Überstunde durch bezahlte Freizeit ersetzt – finanziell oft attraktiver, weil auf ausgezahlte Stunden Lohnsteuer und Sozialabgaben anfallen. Bei der Auszahlung erhalten Sie den Stundenlohn plus etwaigen Zuschlag ausgezahlt, was bei knapper Zeit oder gewünschtem Zusatzeinkommen sinnvoll ist. Welche Variante gilt, regelt der Arbeits- oder Tarifvertrag; häufig entscheidet der Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts.

Gesetzliche Grenzen der Arbeitszeit

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) begrenzt die werktägliche Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden. Sie darf auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen ein Durchschnitt von 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten wird. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen. Verstöße des Arbeitgebers können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis 30.000 Euro geahndet werden.

Nachweispflicht und Verfall von Ansprüchen

Überstundenansprüche verjähren grundsätzlich nach drei Jahren (§ 195 BGB). Viele Verträge enthalten jedoch kürzere Ausschlussfristen von oft 3 bis 6 Monaten – danach verfällt der Anspruch. Machen Sie Ansprüche daher rechtzeitig schriftlich geltend und dokumentieren Sie Ihre Arbeitszeiten sorgfältig mit Beginn, Ende und Pausen. Seit dem EuGH-Urteil von 2019 und dem BAG-Beschluss von 2022 sind Arbeitgeber ohnehin verpflichtet, ein System zur objektiven Arbeitszeiterfassung einzuführen. Ein vom Vorgesetzten gegengezeichnetes Protokoll schafft im Streitfall Beweissicherheit.