Geld & Gehalt

Berechnen Sie Ihr Kurzarbeitergeld nach § 95 SGB III: 60% des pauschalierten Nettolohnausfalls (67% mit Kind). Geben Sie Ihr Bruttogehalt und den Arbeitsausfall ein.

Ausfall:
Kurzarbeitergeld
— €

So wird gerechnet

Das Kurzarbeitergeld beträgt 60% des pauschalierten Nettoentgelts (67% bei mindestens einem Kind im Haushalt). Die Berechnung erfolgt nach § 95 SGB III: Vom Bruttogehalt wird ein pauschalisierter Nettoabzug vorgenommen (abhängig von der Steuerklasse). Der tatsächliche Arbeitsausfall in Prozent wird auf diesen pauschalierten Nettobetrag angewendet. Ab dem 4. Monat der Kurzarbeit erhöht sich der Leistungssatz auf 70%/77%, ab dem 7. Monat auf 80%/87%.

Kurzarbeitergeld nach §§ 95 ff. SGB III. Nettolohn pauschaliert nach Steuerklasse. Die tatsächliche Höhe berechnet die Bundesagentur für Arbeit nach amtlichen Tabellen. Keine Rechtsberatung.