Familie & Soziales
Mit dem Ehegattenunterhalt-Rechner berechnen Sie den Trennungsunterhalt und den nachehelichen Unterhalt. So erfahren Sie, welcher Betrag Ihnen zusteht oder was Sie zahlen müssen.
Geschätzter Unterhalt
— € / Monat
So wird gerechnet
Der Trennungsunterhalt richtet sich nach dem eheangemessenen Bedarf (§ 1361 BGB). Der nacheheliche Unterhalt ist nach § 1569 BGB zeitlich begrenzt und erfordert einen Unterhaltstatbestand wie Kinderbetreuung, Alter oder Krankheit.
50% des gemeinsamen Einkommens.
Häufige Fragen
Was ist Ehegattenunterhalt?
Ehegattenunterhalt ist eine Unterhaltsleistung, die ein Ehepartner dem anderen nach Trennung oder Scheidung zahlen muss, wenn dieser hilfsbedürftig ist.
Wie wird Ehegattenunterhalt berechnet?
Als Grundlage dient die Düsseldorf-Tabelle. Der Unterhalt wird als prozentualer Anteil des unterhaltsrelevanten Nettoeinkommens berechnet.
Was ist unterhaltsrelevantes Einkommen?
Das ist das bereinigte Nettoeinkommen abzüglich Verbindlichkeiten, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Gilt eine Gehaltsgrenze?
Nein, es gibt keine Gehaltsgrenze für Unterhaltsansprüche. Der Anteil steigt aber, je höher das Einkommen wird.
Wie lange wird Unterhalt gezahlt?
Ehegattenunterhalt wird in der Regel bis zur Wiederheirat oder zum Tode gezahlt. Es gibt aber Ausnahmen bei Unbilligkeit.
Kann Unterhalt reduziert werden?
Ja, bei Einkommensminderung oder wenn es unbillig wäre. Eine Reduktion braucht einen Antrag beim Gericht.