Familie & Soziales

Mit dem Ehegattenunterhalt-Rechner berechnen Sie den Trennungsunterhalt und den nachehelichen Unterhalt. So erfahren Sie, welcher Betrag Ihnen zusteht oder was Sie zahlen müssen.

Geschätzter Unterhalt
— € / Monat

So wird gerechnet

Der Trennungsunterhalt richtet sich nach dem eheangemessenen Bedarf (§ 1361 BGB). Der nacheheliche Unterhalt ist nach § 1569 BGB zeitlich begrenzt und erfordert einen Unterhaltstatbestand wie Kinderbetreuung, Alter oder Krankheit.

50% des gemeinsamen Einkommens.

Häufige Fragen

Was ist Ehegattenunterhalt?

Ehegattenunterhalt ist eine Unterhaltsleistung, die ein Ehepartner dem anderen nach Trennung oder Scheidung zahlen muss, wenn dieser hilfsbedürftig ist.

Wie wird Ehegattenunterhalt berechnet?

Als Grundlage dient die Düsseldorf-Tabelle. Der Unterhalt wird als prozentualer Anteil des unterhaltsrelevanten Nettoeinkommens berechnet.

Was ist unterhaltsrelevantes Einkommen?

Das ist das bereinigte Nettoeinkommen abzüglich Verbindlichkeiten, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Gilt eine Gehaltsgrenze?

Nein, es gibt keine Gehaltsgrenze für Unterhaltsansprüche. Der Anteil steigt aber, je höher das Einkommen wird.

Wie lange wird Unterhalt gezahlt?

Ehegattenunterhalt wird in der Regel bis zur Wiederheirat oder zum Tode gezahlt. Es gibt aber Ausnahmen bei Unbilligkeit.

Kann Unterhalt reduziert werden?

Ja, bei Einkommensminderung oder wenn es unbillig wäre. Eine Reduktion braucht einen Antrag beim Gericht.

Ehegattenunterhalt – Ansprüche und Berechnungen

Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt und Unterhaltsleistungen nach Scheidung) ist ein wichtiges Thema beim Zusammenleben, bei Trennung oder Scheidung. Der Anspruch hängt von mehreren Faktoren ab: Ehedauer, Vermögensverhältnisse und wirtschaftliche Lage beider Partner. Die Berechnung erfolgt nach der Düsseldorf-Tabelle, die regelmäßig aktualisiert wird. Besonderheit: Ab einem gewissen Einkommen gelten abweichende Sätze, die individuell verhandelt werden können. Der Anspruch ist nicht automatisch gleich für beide Partner. Ein häufiges Missverständnis: Ehegattenunterhalt unterscheidet sich vom Kindesunterhalt. Elternteile, die Kinder betreuen, haben separate Ansprüche. Auch die Einrechnung von Einkommen ist unterschiedlich (Bruttoabzüge vs. Nettoabzüge). Bei Vereinbarungen über Unterhalt ist es wichtig, diese notariell zu beurkunden – mündliche Absprachen sind nicht bindend. Rückzahlungen oder Unterhaltskürzungen brauchen schriftliche Vereinbarungen. Tipp: Bei Verhandlungen sollten aktuelle Einkommensnachweise vorliegen. Steuerliche Gestaltungen können die Unterhaltszahlungen erheblich beeinflussen.