Familie & Soziales
Mit dem Scheidungskosten-Rechner schätzen Sie die Kosten einer Scheidung. Erfahren Sie, mit welchen Anwalts- und Gerichtsgebühren Sie rechnen müssen und wie eine einvernehmliche Scheidung Kosten spart.
Geschätzte Gesamtkosten
— €
So wird gerechnet
Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert (§ 43 FamGKG). Anwaltsgebühren berechnen sich nach dem RVG, Gerichtsgebühren nach dem FamGKG. Bei geringem Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe nach §§ 114 ff. ZPO beantragt werden.
1.500-2.500€ einvernehmliche Scheidung.
Häufige Fragen
Was kostet eine Scheidung?
Die Kosten setzen sich zusammen aus Anwaltsgebühren und Gerichtsgebühren. Diese richten sich nach dem Streitwert (Vermögen).
Wie hoch sind Anwaltsgebühren?
Anwälte berechnen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Kosten: etwa 500-2000€ abhängig von Komplexität.
Wer trägt die Kosten?
In einvernehmlicher Scheidung trägt jede Partei die Hälfte der Kosten. Im Streitfall entscheidet das Gericht.
Kann ich auf Kostenersparnis sparen?
Ja: Einigung über Unterhalt, Vermögen und Umgang spart erhebliche Kosten. Online-Scheidungen sind günstiger.
Was ist eine einvernehmliche Scheidung?
Beide Partner einigen sich auf Unterhalts- und Vermögensaufteilung. Dies spart Kosten und Zeit.
Gibt es Kostenbefreiung?
Ja, bei geringem Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.