Familie & Soziales

Mit dem Scheidungskosten-Rechner schätzen Sie die Kosten einer Scheidung. Erfahren Sie, mit welchen Anwalts- und Gerichtsgebühren Sie rechnen müssen und wie eine einvernehmliche Scheidung Kosten spart.

Geschätzte Gesamtkosten
— €

So wird gerechnet

Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert (§ 43 FamGKG). Anwaltsgebühren berechnen sich nach dem RVG, Gerichtsgebühren nach dem FamGKG. Bei geringem Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe nach §§ 114 ff. ZPO beantragt werden.

1.500-2.500€ einvernehmliche Scheidung.

Häufige Fragen

Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten setzen sich zusammen aus Anwaltsgebühren und Gerichtsgebühren. Diese richten sich nach dem Streitwert (Vermögen).

Wie hoch sind Anwaltsgebühren?

Anwälte berechnen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Kosten: etwa 500-2000€ abhängig von Komplexität.

Wer trägt die Kosten?

In einvernehmlicher Scheidung trägt jede Partei die Hälfte der Kosten. Im Streitfall entscheidet das Gericht.

Kann ich auf Kostenersparnis sparen?

Ja: Einigung über Unterhalt, Vermögen und Umgang spart erhebliche Kosten. Online-Scheidungen sind günstiger.

Was ist eine einvernehmliche Scheidung?

Beide Partner einigen sich auf Unterhalts- und Vermögensaufteilung. Dies spart Kosten und Zeit.

Gibt es Kostenbefreiung?

Ja, bei geringem Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.

Scheidungskosten – Transparente Gebührenberechnung

Scheidungskosten setzen sich aus Anwalts- und Gerichtsgebühren zusammen. Die Anwaltsgebühren werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet und hängen vom Streitwert (üblicherweise das 3-fache des Jahresnettoeinkommens beider Partner) ab. In einer streitigen Scheidung muss jeder Partner einen Anwalt haben. Die Gerichtsgebühren sind gesetzlich festgelegt und können nicht verhandelt werden. Der Streitwert bestimmt die Höhe. Ein häufiges Missverständnis: Online-Scheidungen sind günstiger und schneller, wenn beide Partner sich einig sind. Eine einvernehmliche Scheidung kostet oft 1/3 der Kosten einer streitigen Scheidung. Bei Kostenbefreiung (Prozesskostenhilfe): Wenn Ihr Einkommen unter bestimmten Grenzen liegt, kann das Gericht die Kosten übernehmen oder reduzieren. Der Antrag wird beim Gericht gestellt. Finanzierungstipp: Versuchen Sie, sich auf Unterhalt, Vermögensaufteilung und Sorgerecht zu einigen, bevor Sie zum Gericht gehen. Jeder Punkt, über den Sie sich einigen, spart Kosten und Zeit.