Geld & Gehalt

Mit dem Arbeitslosengeld-Rechner berechnen Sie Ihre Ansprüche auf ALG I nach SGB III. Ermitteln Sie Ihren voraussichtlichen Zahlbetrag und die Bezugsdauer basierend auf Ihrem bisherigen Einkommen.

Arbeitslosengeld (ALG 1) pro Monat
— €

So wird gerechnet

ALG I beträgt 60% des pauschalierten Nettoentgelts bzw. 67% mit Kindern (§ 149 SGB III). Die Bezugsdauer richtet sich nach Versicherungszeit und Alter und liegt zwischen 6 und 24 Monaten. Voraussetzung sind mindestens 12 Monate Beitragszahlung in den letzten 30 Monaten.

Berechnung nach SGB III.

Häufige Fragen

Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?

Die Bezugsdauer richtet sich nach der Versicherungszeit: 6 Monate bei 12 Monaten Beitrag, 12 Monate bei 24 Monaten, 24 Monate bei 48 Monaten (nur über 50 Jahre). Für Ältere können bis zu 24 Monate Bezugsdauer gelten.

Wann habe ich Anspruch auf ALG I?

Sie brauchen mindestens 12 Monate Beitragszahlung in den letzten 30 Monaten, müssen arbeitslos gemeldet sein, die Arbeitsvermittlung nutzen und das 15. Lebensjahr vollendet haben.

Was ist das 'Bemessungsentgelt'?

Das ist das durchschnittliche tägliche/monatliche Entgelt aus den letzten 52 Wochen vor der Arbeitslosigkeit. Es bildet die Basis für die ALG-Berechnung. Das Entgelt wird bereinigt um außergewöhnliche Zahlungen.

Wird ALG auf andere Einkünfte angerechnet?

Ja, Arbeitslosengeld wird bei Hartz IV angerechnet. Aber: Die ersten 165€ bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit bleiben unberücksichtigt.

Kann ich arbeiten während ich ALG beziehe?

Ja, Hinzuverdienst ist möglich bis zu 165€/Monat (Freibetrag). Darüber wird das Einkommen zu 80% angerechnet. Bei mehr als 15h/Woche gilt man nicht mehr als arbeitslos.

So funktioniert Arbeitslosengeld (ALG I)

Arbeitslosengeld (ALG I) ist eine Versicherungsleistung für Personen, die arbeitslos geworden sind und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Es ersetzt teilweise das bisherige Arbeitseinkommen und soll Übergangszahlungen während der Jobsuche leisten.

Der Leistungssatz:

  • 60% des letzten Nettoeinkommens (ohne Kinder)
  • 67% des letzten Nettoeinkommens (mit Kindern)

Dauer des Bezugs: Abhängig von Alter und Beitragsjahren. Grundsätzlich: 12 Monate für 24 Monate Versicherungszeit, 6 Monate für 12 Monate Versicherungszeit, 24 Monate für über 50-Jährige mit 48 Monaten Versicherung.

Wichtig: ALG I ist nicht das gleiche wie Hartz IV (Grundsicherung). ALG I setzt eine bestimmte Versicherungszeit voraus und wird zeitlich begrenzt gezahlt. Danach kann unter bestimmten Bedingungen ALG II (Grundsicherung) folgen.

Tipp: Eine frühzeitige Arbeitslosmeldung (nicht erst ab Tag 1 Arbeitslosigkeit) ist wichtig. Die Agentur für Arbeit muss mit dem Antrag auf ALG I beauftragt sein.