Die Gewerbesteuer ist eine Gemeinde-Steuer auf gewerbliche Einkünfte. Sie wird auf den Gewerbeertrag (Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit) erhoben. Freiberufler wie Ärzte, Anwälte und Architekten sind befreit – aber Handwerker, IT-Freelancer und E-Commerce-Unternehmer müssen zahlen.
Wie wird sie berechnet?
- Gewerbeertrag: Ihr jährlicher Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben)
- Freibetrag: Erste 24.500€ sind steuerfrei (nur Einzelunternehmen & Personengesellschaften, nicht GmbH)
- Messbetrag: Steuerpflichtiger Ertrag × 3,5% = Messbetrag
- Hebesatz: Jede Gemeinde multipliziert mit eigenem Hebesatz (300-900%)
- Gewerbesteuer: Messbetrag × Hebesatz
Beispiel: 100.000€ Gewinn, Hebesatz 400%. Nach Freibetrag: 75.500€ × 3,5% = 2.642,50€ × 4 =
10.570€ Gewerbesteuer.
Der Hebesatz-Effekt: Der Hebesatz ist ein Gemeinde-Multiplikator und variiert stark. Bayern und Baden-Württemberg sind oft günstiger (300-350%), während Berlin, München und Hamburg höher sind (400-500%+). Wer standortflexibel ist, spart durch Umzug mitunter 5.000€+/Jahr.
Wichtig für GmbH-Gründung: Eine GmbH hat keinen Freibetrag und zahlt immer Gewerbesteuer. Allerdings: GmbH zahlt nur 30% Körperschaftsteuer + 5,5% Soli, während Einzelunternehmen ESt bis 45% zahlen. Ab Gewinnen >50.000€/Jahr kann eine GmbH durch die Kombination rentabel sein.