Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer auf gewerbliche Einkünfte, deren Höhe maßgeblich vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde abhängt. Einzelunternehmen und Personengesellschaften profitieren von einem Freibetrag von 24.500 €, während Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) ab dem ersten Euro Gewerbeertrag steuerpflichtig sind. Dieser Rechner berechnet Ihre Gewerbesteuer in drei Schritten – Messbetrag, Hebesatz-Multiplikation und mögliche Anrechnung auf die Einkommensteuer – und zeigt die effektive Steuerbelastung Ihres Gewerbebetriebs.
So wird gerechnet
Die Gewerbesteuer wird in drei Schritten berechnet: Im ersten Schritt wird der Gewerbeertrag ermittelt – das ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb, korrigiert um Hinzurechnungen (§ 8 GewStG, z. B. 25 % der Finanzierungsanteile über 200.000 € Freibetrag) und Kürzungen (§ 9 GewStG, z. B. 1,2 % des Einheitswerts des Betriebsgrundstücks). Im zweiten Schritt wird nach Abzug des Freibetrags (24.500 € für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, entfällt bei Kapitalgesellschaften) der Steuermessbetrag berechnet: steuerpflichtiger Ertrag × 3,5 % Steuermesszahl. Im dritten Schritt multipliziert die Gemeinde den Messbetrag mit ihrem individuellen Hebesatz – dieser liegt typisch zwischen 200 % (Mindesthebesatz) und über 900 % (z. B. in einigen Gemeinden nahe Frankfurt). Einzelunternehmer und Personengesellschafter können gemäß § 35 EStG das 4,0-Fache des Gewerbesteuermessbetrags auf ihre Einkommensteuer anrechnen, was bei Hebesätzen bis etwa 400 % zu einer weitgehenden Neutralisierung der Gewerbesteuer führt.
Rechtsgrundlage: Gewerbesteuergesetz (GewStG). Der Freibetrag ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG, die Steuermesszahl von 3,5 % aus § 11 Abs. 2 GewStG, der Hebesatz aus § 16 GewStG (Mindesthebesatz 200 %). Die Anrechnung auf die Einkommensteuer ist in § 35 EStG geregelt (Anrechnungsfaktor 4,0 seit 2020, bis 2019: 3,8).