Geld & Gehalt

Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer auf gewerbliche Einkünfte, deren Höhe maßgeblich vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde abhängt. Einzelunternehmen und Personengesellschaften profitieren von einem Freibetrag von 24.500 €, während Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) ab dem ersten Euro Gewerbeertrag steuerpflichtig sind. Dieser Rechner berechnet Ihre Gewerbesteuer in drei Schritten – Messbetrag, Hebesatz-Multiplikation und mögliche Anrechnung auf die Einkommensteuer – und zeigt die effektive Steuerbelastung Ihres Gewerbebetriebs.

Gewerbesteuer
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So wird gerechnet

Die Gewerbesteuer wird in drei Schritten berechnet: Im ersten Schritt wird der Gewerbeertrag ermittelt – das ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb, korrigiert um Hinzurechnungen (§ 8 GewStG, z. B. 25 % der Finanzierungsanteile über 200.000 € Freibetrag) und Kürzungen (§ 9 GewStG, z. B. 1,2 % des Einheitswerts des Betriebsgrundstücks). Im zweiten Schritt wird nach Abzug des Freibetrags (24.500 € für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, entfällt bei Kapitalgesellschaften) der Steuermessbetrag berechnet: steuerpflichtiger Ertrag × 3,5 % Steuermesszahl. Im dritten Schritt multipliziert die Gemeinde den Messbetrag mit ihrem individuellen Hebesatz – dieser liegt typisch zwischen 200 % (Mindesthebesatz) und über 900 % (z. B. in einigen Gemeinden nahe Frankfurt). Einzelunternehmer und Personengesellschafter können gemäß § 35 EStG das 4,0-Fache des Gewerbesteuermessbetrags auf ihre Einkommensteuer anrechnen, was bei Hebesätzen bis etwa 400 % zu einer weitgehenden Neutralisierung der Gewerbesteuer führt.

Rechtsgrundlage: Gewerbesteuergesetz (GewStG). Der Freibetrag ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG, die Steuermesszahl von 3,5 % aus § 11 Abs. 2 GewStG, der Hebesatz aus § 16 GewStG (Mindesthebesatz 200 %). Die Anrechnung auf die Einkommensteuer ist in § 35 EStG geregelt (Anrechnungsfaktor 4,0 seit 2020, bis 2019: 3,8).

Häufige Fragen

Wer muss Gewerbesteuer zahlen?

Alle Freiberufler und Gewerbetreibenden, wenn ihr Gewerbeertrag über 24.500€/Jahr liegt (Freibetrag). Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Architekten) sind befreit. Privatvermögen wird nicht besteuert, nur echte Geschäftstätigkeit.

Was ist der Hebesatz?

Der Hebesatz ist ein Multiplikator, den jede Gemeinde selbst festlegt (300-900%). Er wird auf einen Messbetrag (3,5%) angewendet. Beispiel: Messbetrag 3.500€ × Hebesatz 410% = 14.350€ Gewerbesteuer. Großstädte haben oft höhere Hebesätze.

Wie unterscheiden sich Einzelunternehmen und GmbH?

Einzelunternehmen & Personengesellschaften: Freibetrag 24.500€, anrechnung auf Einkommensteuer möglich. GmbH: Kein Freibetrag, Gewerbesteuer nicht auf ESt anrechenbar. Dafür: GmbH zahlt nur 30% Körperschaftsteuer + 5,5% Soli auf Gewinne (vs. bis 45% bei Einzelunternehmen).

Kann ich Gewerbesteuer sparen?

Bedingt. Standortwahl: Gemeinden mit niedrigerem Hebesatz (ländlich ca. 300-350% vs. Großstädte 400%+) sparen 10-15%. GmbH-Gründung ab hohen Gewinnen (>50k€/Jahr) kann rentabel sein. Optimale Rechtsformwahl nach Steuerlast mit Berater.

Ist Gewerbesteuer auf Einkommensteuer anrechenbar?

Ja! Einzelunternehmen und Personengesellschaften können gemäß § 35 EStG das 4,0-Fache des Gewerbesteuermessbetrags auf die Einkommensteuer anrechnen (max. die tatsächliche ESt-Schuld). Bei Hebesätzen bis ca. 400 % wird die Gewerbesteuer dadurch nahezu vollständig kompensiert. GmbHs können nicht anrechnen, da sie Körperschaftsteuer statt Einkommensteuer zahlen.

Muss ich Gewerbesteuer zahlen, wenn ich Verlust mache?

Nein. Gewerbesteuer wird nur auf positive Gewinne berechnet. Ein Verlust führt zu keiner Steuer. Allerdings: Minderungen durch Verluste können mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden (Verlustvor-/rücktrag).

So funktioniert die Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeinde-Steuer auf gewerbliche Einkünfte. Sie wird auf den Gewerbeertrag (Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit) erhoben. Freiberufler wie Ärzte, Anwälte und Architekten sind befreit – aber Handwerker, IT-Freelancer und E-Commerce-Unternehmer müssen zahlen.

Wie wird sie berechnet?

  1. Gewerbeertrag: Ihr jährlicher Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben)
  2. Freibetrag: Erste 24.500€ sind steuerfrei (nur Einzelunternehmen & Personengesellschaften, nicht GmbH)
  3. Messbetrag: Steuerpflichtiger Ertrag × 3,5% = Messbetrag
  4. Hebesatz: Jede Gemeinde multipliziert mit eigenem Hebesatz (300-900%)
  5. Gewerbesteuer: Messbetrag × Hebesatz
Beispiel: 100.000€ Gewinn, Hebesatz 400%. Nach Freibetrag: 75.500€ × 3,5% = 2.642,50€ × 4 = 10.570€ Gewerbesteuer.

Der Hebesatz-Effekt: Der Hebesatz ist ein Gemeinde-Multiplikator und variiert stark. Bayern und Baden-Württemberg sind oft günstiger (300-350%), während Berlin, München und Hamburg höher sind (400-500%+). Wer standortflexibel ist, spart durch Umzug mitunter 5.000€+/Jahr.

Wichtig für GmbH-Gründung: Eine GmbH hat keinen Freibetrag und zahlt immer Gewerbesteuer. Allerdings: GmbH zahlt nur 30% Körperschaftsteuer + 5,5% Soli, während Einzelunternehmen ESt bis 45% zahlen. Ab Gewinnen >50.000€/Jahr kann eine GmbH durch die Kombination rentabel sein.