Die Grunderwerbsteuer ist der größte Einzelposten der Kaufnebenkosten und der einzige, den Sie nicht verhandeln können. Sie ist Ländersache: Die Sätze reichen von 3,5 % in Bayern bis 6,5 %. Bei 350.000 € Kaufpreis liegen dazwischen 10.500 €.
So wird gerechnet
Die Grunderwerbsteuer ist in § 1 GrEStG geregelt und fällt bei jedem Immobilienerwerb an. Den Satz legt jedes Bundesland per eigenem Gesetz fest – einen bundeseinheitlichen Satz gibt es nicht. Bemessungsgrundlage ist die Gegenleistung, in der Regel der Kaufpreis; fest verbundene Gebäudeteile zählen dazu, bewegliches Zubehör nicht. Nach § 15 GrEStG ist die Steuer einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Erst nach Zahlung erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne die das Grundbuchamt den Eigentümerwechsel nicht einträgt.
Steuersätze 3,5 % bis 6,5 % je Bundesland, geprüft am 10.08.2026.