Wohnen & Immobilien

Die Grunderwerbsteuer ist der größte Einzelposten der Kaufnebenkosten und der einzige, den Sie nicht verhandeln können. Sie ist Ländersache: Die Sätze reichen von 3,5 % in Bayern bis 6,5 %. Bei 350.000 € Kaufpreis liegen dazwischen 10.500 €.

Grunderwerbsteuer
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So wird gerechnet

Die Grunderwerbsteuer ist in § 1 GrEStG geregelt und fällt bei jedem Immobilienerwerb an. Den Satz legt jedes Bundesland per eigenem Gesetz fest – einen bundeseinheitlichen Satz gibt es nicht. Bemessungsgrundlage ist die Gegenleistung, in der Regel der Kaufpreis; fest verbundene Gebäudeteile zählen dazu, bewegliches Zubehör nicht. Nach § 15 GrEStG ist die Steuer einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Erst nach Zahlung erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne die das Grundbuchamt den Eigentümerwechsel nicht einträgt.

Steuersätze 3,5 % bis 6,5 % je Bundesland, geprüft am 10.08.2026.

Häufige Fragen

Welches Bundesland hat die höchste, welches die niedrigste Grunderwerbsteuer?

Am günstigsten ist Bayern mit 3,5 %. Den Höchstsatz von 6,5 % erheben Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein. Der Durchschnitt über alle 16 Länder liegt bei 5,56 %.

Wann muss ich die Grunderwerbsteuer bezahlen?

Der Notar zeigt den Kauf beim Finanzamt an, der Bescheid kommt meist sechs bis zehn Wochen nach der Beurkundung. Die Zahlungsfrist beträgt nach § 15 GrEStG einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Die Steuer ist damit vor der Eigentumsumschreibung fällig, nicht danach.

Kann ich die Grunderwerbsteuer mitfinanzieren?

In der Regel nicht. Banken beleihen den Immobilienwert, nicht die Nebenkosten – die Grunderwerbsteuer muss deshalb fast immer aus Eigenkapital kommen. Das ist der Grund, warum die Unterschiede zwischen den Bundesländern schwerer wiegen, als der reine Prozentsatz vermuten lässt.

Lässt sich die Steuer legal senken?

Am Satz nicht, an der Bemessungsgrundlage schon. Bewegliches Zubehör – Einbauküche, Markise, Sauna, Gartenhaus – kann im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen werden und unterliegt dann nicht der Grunderwerbsteuer. Der angesetzte Wert muss realistisch und im Zweifel belegbar sein; Finanzämter prüfen das.

Gilt der Satz für Grundstück und Gebäude gleichermaßen?

Ja. Die Steuer wird auf die gesamte Gegenleistung berechnet, ohne Aufteilung zwischen Grund und Gebäude. Makler-, Notar- und Grundbuchkosten gehören nicht zur Bemessungsgrundlage – sie kommen als eigene Posten hinzu.

Wie aktuell sind die Sätze in diesem Rechner?

Geprüft am 10.08.2026 gegen die jeweiligen Landesquellen. Zuletzt geändert haben Bremen (5,5 % seit 07/2025), Thüringen (5,0 % seit 01/2024), Hamburg (5,5 % seit 01/2023). Jede Auswahl im Rechner zeigt das Gültigkeitsdatum mit an.

Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf

Die Grunderwerbsteuer fällt einmalig beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie an. Sie ist eine reine Ländersteuer – der Bund gibt weder Satz noch Rahmen vor, jedes Land beschließt eigenständig.

Alle Sätze nach Höhe gruppiert:

  • 3,5 % – Bayern
  • 5,0 % – Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen
  • 5,5 % – Bremen, Hamburg, Sachsen
  • 6,0 % – Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern
  • 6,5 % – Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein

Warum die Steuer schwerer wiegt als ihr Prozentsatz: Kaufnebenkosten sind nicht beleihbar. Während der Kaufpreis finanziert wird, muss die Grunderwerbsteuer aus Eigenkapital kommen. Bei 350.000 € Kaufpreis sind das je nach Bundesland zwischen 12.250 € und 22.750 € – ein Unterschied von 10.500 €, der direkt vom verfügbaren Eigenkapital abgeht.

Die weiteren Kaufnebenkosten:

  • Notargebühren: rund 1,5 % des Kaufpreises
  • Grundbucheintragung: rund 0,5 %
  • Maklerprovision (falls beauftragt): 3,57 % bis 7,14 % inklusive Umsatzsteuer, seit Dezember 2020 in der Regel geteilt zwischen Käufer und Verkäufer

Zusammen mit der Grunderwerbsteuer landen die Nebenkosten je nach Bundesland und Maklerbeteiligung bei etwa 6 bis 15 Prozent des Kaufpreises. Eine vollständige Aufstellung für den eigenen Fall liefert der Nebenkosten-Rechner.

Ausführlicher Ländervergleich: Im Ratgeber steht die komplette Tabelle mit allen 16 Sätzen, den Gültigkeitsdaten und der Änderungshistorie: Was ein Hauskauf in jedem Bundesland kostet.