Wohnen & Immobilien

Der Rechner schätzt Ihre monatlichen Nebenkosten aus Wohnfläche und Ausstattung und vergleicht sie mit Ihrer Vorauszahlung. So sehen Sie, ob eine Nachzahlung droht. Grundlage sind die Durchschnittswerte des Betriebskostenspiegels des Deutschen Mieterbundes für das Abrechnungsjahr 2024.

Typische Größen:
Geschätzte Nebenkosten pro Monat
— €

Fristen prüfen (§ 556 Abs. 3 BGB)

So wird gerechnet

Welche Betriebskosten der Vermieter überhaupt umlegen darf, zählt § 2 BetrKV in 17 Nummern auf. Nur die Nummern 1 bis 16 sind konkret benannt; Nummer 17 lässt sonstige Betriebskosten zu, die aber im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sein müssen. Nicht umlagefähig sind nach § 1 Abs. 2 BetrKV Verwaltungskosten sowie Instandhaltung und Reparaturen. Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB); danach sind Nachforderungen ausgeschlossen, sofern der Vermieter die Verspätung zu vertreten hat. Einwendungen muss der Mieter seinerseits binnen zwölf Monaten nach Zugang erheben.

Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes, Abrechnungsjahr 2024 (veröffentlicht Dezember 2025): im Schnitt 2,67 €/m² und Monat, bei voller Ausstattung bis zu 3,68 €/m². Umlagefähigkeit nach § 2 BetrKV, Fristen nach § 556 Abs. 3 BGB.

Häufige Fragen

Welche Nebenkosten darf der Vermieter umlegen?

§ 2 BetrKV zählt sie abschließend auf: Grundsteuer, Wasserversorgung, Entwässerung, Heizung, Warmwasser, Aufzug, Straßenreinigung und Müllbeseitigung, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Sach- und Haftpflichtversicherung, Hauswart, Gemeinschaftsantenne, Wäschepflege sowie sonstige Betriebskosten. Nicht umlagefähig sind nach § 1 Abs. 2 BetrKV Verwaltungskosten, Instandhaltung und Reparaturen. Wichtig: Sonstige Betriebskosten nach Nummer 17 darf der Vermieter nur abrechnen, wenn sie im Mietvertrag konkret benannt sind – eine pauschale Klausel genügt nicht.

Wie hoch sind durchschnittliche Nebenkosten pro Quadratmeter?

Nach dem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes für das Abrechnungsjahr 2024 zahlten Mieter im Schnitt 2,67 € pro Quadratmeter und Monat. Fallen alle Kostenarten an, kommen bis zu 3,68 €/m² zusammen. Für 70 m² sind das rund 187,60 € monatlich, mit Aufzug, Garten und Hauswart etwa 234,50 €. Größte Position ist Heizung und Warmwasser mit 1,32 €/m² – rund 49 Prozent der Nebenkosten.

Ist der Kabelanschluss noch über die Nebenkosten umlagefähig?

Nein. Das sogenannte Nebenkostenprivileg endete am 30. Juni 2024. Seit dem 1. Juli 2024 darf der Vermieter das Nutzungsentgelt für Kabelfernsehen nicht mehr über die Betriebskosten abrechnen (§ 2 Nr. 15 Buchst. a und b BetrKV). Wer Kabelfernsehen weiter nutzen möchte, schließt einen eigenen Vertrag mit dem Anbieter. Umlagefähig bleiben der Betriebsstrom der Gemeinschaftsantenne und – bei Glasfaser – ein Bereitstellungsentgelt von höchstens 60 € im Jahr und insgesamt 540 € je Wohnung (§ 72 TKG).

Wie kann ich meine Nebenkostenabrechnung prüfen?

Sie haben nach § 556 Abs. 4 BGB einen Anspruch auf Einsicht in die Belege; der Vermieter darf sie auch elektronisch bereitstellen. Häufige Fehler: falscher Verteilerschlüssel, falsche Wohnfläche, nicht umlagefähige Positionen wie Reparaturen oder Verwaltungskosten sowie verspätete Zustellung. Haben Sie nichts anderes vereinbart, wird nach Wohnfläche umgelegt (§ 556a Abs. 1 BGB) – Heizkosten dagegen zu 50 bis 70 Prozent nach erfasstem Verbrauch (§ 7 Abs. 1 HeizkostenV). Einwendungen müssen Sie binnen zwölf Monaten nach Zugang erheben.

Was passiert bei einer verspäteten oder fehlerhaften Abrechnung?

Geht die Abrechnung später als zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zu, ist eine Nachforderung ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB) – es sei denn, der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten. Ein Guthaben müssen Sie auch aus einer verspäteten Abrechnung erhalten. Eine formell fehlerhafte Abrechnung, die sich nicht nachvollziehen lässt, löst keine Zahlungspflicht aus. Inhaltliche Fehler beanstanden Sie innerhalb der Einwendungsfrist.

Wie hoch darf die Vorauszahlung sein?

§ 556 Abs. 2 Satz 2 BGB erlaubt Vorauszahlungen nur in angemessener Höhe – sie sollen die zu erwartenden Kosten decken, nicht dauerhaft übersteigen. Nach einer Abrechnung dürfen beide Seiten die Vorauszahlung anpassen (§ 560 Abs. 4 BGB). Eine deutlich zu niedrig angesetzte Vorauszahlung ist kein Fehler des Vermieters, führt aber planbar zur Nachzahlung; der Rechner zeigt Ihnen die Lücke.

Was der Vermieter nicht umlegen darf

§ 1 Abs. 2 BetrKV nimmt zwei große Blöcke ausdrücklich aus. Tauchen sie in Ihrer Abrechnung auf, ist der Betrag zu streichen:

Die Abgrenzung ist praktisch bedeutsam: Die Wartung einer Anlage ist umlagefähig, ihre Reparatur nicht. Auch die Kosten eines Hauswarts sind nur insoweit umlagefähig, als er nicht instand setzt oder verwaltet (§ 2 Nr. 14 BetrKV).

Kabelanschluss: seit Juli 2024 keine Nebenkosten mehr

Bis zum 30.06.2024 durfte der Vermieter das Nutzungsentgelt für Kabelfernsehen auf alle Mieter umlegen – auch auf die, die es nicht nutzten. § 2 Nr. 15 Buchst. a und b BetrKV begrenzt diese Umlage seither ausdrücklich auf die Zeit „bis zum 30. Juni 2024“. Wer weiter über Kabel fernsehen will, braucht einen eigenen Vertrag.

An seine Stelle kann ein Glasfaserbereitstellungsentgelt treten: höchstens 60 € im Jahr, höchstens 540 € insgesamt je Wohnung und längstens 5 Jahre, in Ausnahmefällen 9 Jahre (§ 72 Abs. 2 TKG). Tragen müssen Sie es nur bei wirtschaftlicher Umsetzung; bei Gesamtkosten über 300 € muss der Vermieter drei Angebote eingeholt haben (§ 556 Abs. 3a BGB).

Die Positionen im Einzelnen

Richtwerte je Quadratmeter Wohnfläche und Monat nach dem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes für das Abrechnungsjahr 2024, mit der Nummer des § 2 BetrKV und dem Maßstab, nach dem üblicherweise verteilt wird.

Position§ 2 BetrKV€/m² und MonatVerteilung
Grundsteuer Nr. 1 0,18 € nach Wohnfläche
Wasser und Entwässerung Nr. 2 und 3 0,29 € nach Verbrauch
Heizung und Warmwasser Nr. 4 und 5 1,32 € (bis 2,18 €) nach Verbrauch
Aufzug Nr. 7 0,20 € nach Wohnfläche
Straßenreinigung Nr. 8 0,04 € nach Wohnfläche
Müllbeseitigung Nr. 8 0,16 € nach Wohnfläche
Gebäudereinigung Nr. 9 0,21 € nach Wohnfläche
Gartenpflege Nr. 10 0,15 € nach Wohnfläche
Beleuchtung (Allgemeinstrom) Nr. 11 0,06 € nach Wohnfläche
Schornsteinreinigung Nr. 12 0,04 € nach Wohnfläche
Sach- und Haftpflichtversicherung Nr. 13 0,31 € nach Wohnfläche
Hauswart Nr. 14 0,32 € nach Wohnfläche
Sonstige Betriebskosten Nr. 17 0,07 € nach Wohnfläche

Bei Heizung und Warmwasser müssen 50 bis 70 Prozent nach dem erfassten Verbrauch verteilt werden, der Rest nach Wohnfläche (§ 7 Abs. 1 HeizkostenV). Ohne abweichende Vereinbarung gilt für alle übrigen Positionen die Wohnfläche als Maßstab (§ 556a Abs. 1 BGB). Wenn Sie Ihren Verbrauch kennen, rechnen Sie die Heizkosten im Heizkosten-Rechner genauer.

Nebenkosten in Deutschland: Zusammensetzung, Prüfung und Spartipps

Die Nebenkosten, oft als zweite Miete bezeichnet, sind ein erheblicher Kostenfaktor für Mieter in Deutschland. Sie umfassen die laufenden Betriebskosten einer Immobilie, die der Vermieter nach § 556 BGB und der Betriebskostenverordnung auf die Mieter umlegen darf – vorausgesetzt, der Mietvertrag sieht das vor. Der Deutsche Mieterbund erhebt dazu regelmäßig den Betriebskostenspiegel.

Zusammensetzung der Nebenkosten: Den mit Abstand größten Anteil machen Heizung und Warmwasser aus: 1,32 €/m² und Monat, also rund 49 Prozent der durchschnittlichen Nebenkosten von 2,67 €/m². Es folgen Hauswart (0,32 €), Sach- und Haftpflichtversicherung (0,31 €), Wasser und Entwässerung (0,29 €, rund 11 Prozent) und die Grundsteuer (0,18 €, rund 7 Prozent). Für eine Wohnung mit 70 m² ergeben die üblicherweise anfallenden Positionen rund 187,60 € im Monat oder 2.251,20 € im Jahr.

Abrechnungsfristen und Ihre Rechte: Der Vermieter muss die Abrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB). Versäumt er die Frist, ist eine Nachforderung ausgeschlossen, sofern er die Verspätung zu vertreten hat; ein Guthaben müssen Sie trotzdem bekommen. Sie selbst haben nach Zugang ebenfalls zwölf Monate Zeit für Einwendungen. Das Recht auf Belegeinsicht steht in § 556 Abs. 4 BGB – der Vermieter darf die Belege inzwischen auch elektronisch bereitstellen.

Häufige Fehler in Nebenkostenabrechnungen: Der Deutsche Mieterbund gibt an, dass etwa jede zweite von seinen Vereinen geprüfte Abrechnung Fehler enthält. Typisch sind ein falscher Verteilerschlüssel, eine zu große angesetzte Wohnfläche, nicht umlagefähige Positionen wie Reparaturen oder Verwaltungskosten sowie Doppelberechnungen bei einem Eigentümerwechsel. Seit Juli 2024 kommt ein neuer Fehlertyp hinzu: weiterhin abgerechnetes Kabelfernsehen.

Praktische Spartipps: Bei den Heizkosten wirkt richtiges Lüften am schnellsten – kurzes Stoßlüften statt dauerhaft gekippter Fenster. Eine um ein Grad niedrigere Raumtemperatur senkt den Verbrauch spürbar, und entlüftete Heizkörper geben ihre Wärme wieder vollständig ab. Beim Warmwasser bringt ein Sparduschkopf am meisten, weil er Wasser- und Heizkosten zugleich senkt. Vergleichen Sie außerdem Ihre Abrechnung Position für Position mit dem Betriebskostenspiegel: Ausreißer nach oben sind der beste Anlass für eine Belegeinsicht.

Besonderheiten bei Heizkosten: Nach § 7 Abs. 1 HeizkostenV müssen mindestens 50 und höchstens 70 Prozent der Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden; der Rest wird nach Wohnfläche verteilt. Seit dem 1. Januar 2023 gilt zudem das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz: Je schlechter die energetische Qualität des Gebäudes, desto größer ist der Anteil des Vermieters an den CO₂-Kosten – bei sehr schlechten Werten trägt er 95 Prozent.