Die Mietpreisbremse wurde 2015 mit § 556d BGB eingeführt, um den rasanten Anstieg der Mieten in Ballungsräumen zu begrenzen. Die Regelung besagt: Bei einer Neuvermietung darf die Miete höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese Vergleichsmiete wird in der Regel aus dem qualifizierten Mietspiegel der jeweiligen Gemeinde abgelesen.
Wo gilt die Mietpreisbremse? Die einzelnen Bundesländer legen per Verordnung fest, welche Gemeinden als angespannter Wohnungsmarkt gelten. In Bayern betrifft das unter anderem München, Augsburg und Regensburg. Berlin, Hamburg und Frankfurt am Main haben ebenfalls entsprechende Verordnungen erlassen. Die Verordnungen haben eine Laufzeit von maximal fünf Jahren und müssen dann erneuert werden.
Rechenbeispiel: Bei einer 80 m² Wohnung in München mit einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 14,50 €/m² liegt die zulässige Höchstmiete bei 15,95 €/m² (14,50 € + 10%). Das ergibt eine maximale Kaltmiete von 1.276 € pro Monat. Verlangt der Vermieter 18 €/m² (1.440 €), zahlen Sie monatlich 164 € zu viel.
So gehen Sie bei einem Verstoß vor: Seit der Gesetzesreform 2019 müssen Mieter den Verstoß schriftlich rügen. Ab dem Rügezeitpunkt können Sie die Differenz zwischen gezahlter und zulässiger Miete zurückfordern. Die Rüge sollte konkret benennen, warum die Miete zu hoch ist. Ein Musterbrief ist beim Deutschen Mieterbund erhältlich.
Modernisierungsumlage beachten: Vermieter dürfen 8% der Modernisierungskosten pro Jahr auf die Miete umlegen (§ 559 BGB). Eine energetische Sanierung für 30.000 € rechtfertigt damit eine Mieterhöhung von 2.400 € jährlich, also 200 € pro Monat. Diese Umlage kommt zur zulässigen Miete nach Mietpreisbremse hinzu, ist aber auf maximal 3 €/m² innerhalb von sechs Jahren gedeckelt (bzw. 2 €/m² bei Mieten unter 7 €/m²).
Praxistipp: Prüfen Sie vor der Anmietung den Mietspiegel Ihrer Stadt. Viele Kommunen veröffentlichen ihn kostenlos online. Falls kein qualifizierter Mietspiegel existiert, können Sie beim örtlichen Mieterverein eine Einschätzung der Vergleichsmiete erhalten. Dokumentieren Sie alle Angaben des Vermieters zur Vormiete und zu durchgeführten Modernisierungen.