Der Tilgungsplan ist das zentrale Planungsinstrument für Immobilienfinanzierer. Er zeigt transparent, wie sich ein Annuitätendarlehen über die gesamte Laufzeit entwickelt. Bei dieser häufigsten Darlehensform bleibt die monatliche Rate konstant, während sich das Verhältnis von Zins- und Tilgungsanteil kontinuierlich verschiebt.
So funktioniert die Annuität: Bei einem Darlehen von 300.000 € mit 3,5% Sollzins und 2% Anfangstilgung beträgt die monatliche Rate 1.375 €. Im ersten Monat entfallen davon 875 € auf Zinsen und 500 € auf Tilgung. Nach 10 Jahren hat sich das Verhältnis deutlich verschoben: Der Zinsanteil liegt bei etwa 675 €, der Tilgungsanteil bei 700 €. Dieser Effekt beschleunigt sich über die Laufzeit.
Die Bedeutung der Zinsbindung: Die meisten Baudarlehen in Deutschland werden mit fester Zinsbindung von 10, 15 oder 20 Jahren abgeschlossen. Am Ende der Zinsbindung steht die Anschlussfinanzierung an. Bei 300.000 € Darlehen und 2% Anfangstilgung beträgt die Restschuld nach 10 Jahren noch rund 227.000 €, nach 15 Jahren etwa 188.000 €. Planen Sie frühzeitig: Forward-Darlehen sichern bis zu 60 Monate im Voraus aktuelle Zinssätze.
Sondertilgungen als Turbo: Die meisten Banken räumen kostenfreie Sondertilgungsrechte von 5-10% der Darlehenssumme pro Jahr ein. Nutzen Sie diese konsequent: Bei 5.000 € jährlicher Sondertilgung auf 300.000 € Darlehen sparen Sie rund 25.000 € Gesamtzinsen und verkürzen die Laufzeit um etwa 5 Jahre. Auch unregelmäßige Sondertilgungen (Bonus, Erbschaft) lohnen sich.
Tilgung vs. Geldanlage: Ob sich eine höhere Tilgung gegenüber einer alternativen Geldanlage lohnt, hängt vom Zinsverhältnis ab. Bei einem Darlehenszins von 3,5% entspricht eine Sondertilgung einer risikofreien Rendite von 3,5% nach Steuern. Eine vergleichbare Nettorendite ist am Kapitalmarkt nur mit höherem Risiko erzielbar. In der Regel ist die Sondertilgung daher die klügere Wahl.
Praktische Tipps zur Tilgungsplanung: Vereinbaren Sie einen Tilgungssatzwechsel im Darlehensvertrag (oft 1-2x kostenfrei). So können Sie die Tilgung bei Gehaltserhöhung steigern oder bei finanziellen Engpässen vorübergehend senken. Achten Sie außerdem auf das Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB: Nach 10 Jahren Laufzeit können Sie jedes Darlehen mit 6 Monaten Frist kündigen, unabhängig von der vereinbarten Zinsbindung.