Energie

Tragen Sie die Mengen und Preise aus Ihren Jahresabrechnungen ein. Der Rechner zeigt die Energiekosten des Haushalts und ordnet den Heizverbrauch nach den Regeln des Energieverbrauchsausweises ein – ohne Witterungsbereinigung und ohne Heizwert-Umrechnung für Gas.

Energiekosten im Jahr
— €

So wird gerechnet

Kennwert = Heizenergie in kWh ÷ Gebäudenutzfläche (Wohnfläche × 1,2 bzw. × 1,35), bei dezentralem Warmwasser + 20 kWh/m².

Mengen und Preise sind Ihre Eingaben. Vorbelegung: Strom 37 ct/kWh und 3.500 kWh nach BDEW-Strompreisanalyse April 2026; Heizpreise als Marktannahme Stand 08/2026. Heizöl 10 kWh/l nach § 9 Abs. 3 HeizkostenV; Literpreis-Vorbelegung mit 10,05 kWh/l nach EBeV 2030 Anlage 2 umgerechnet. Kennwert und Klasse nach § 82 Abs. 2 und Anlage 10 GModG (abgerufen am 15.09.2026), ohne Witterungsbereinigung und bei Gas ohne Umrechnung von Brennwert auf Heizwert.

Hintergrund

Gleiche Wärme, vier Klassen besser – nur durch den Energieträger

Ein Haus mit 13.000 kWh Erdgas im Jahr landet im Kennwert dieses Rechners bei Klasse D. Liefert eine Wärmepumpe exakt dieselbe Wärmemenge, zeigt derselbe Rechner Klasse A+ – 4 Klassen besser, ohne dass am Haus auch nur eine Dämmplatte verbaut wurde. Das ist kein Fehler: Der Kennwert misst per Gesetz die eingekaufte Energiemenge, nicht den Wärmebedarf des Gebäudes.

Von Matthias Dührkop · Stand

Grundlage: § 82 GModG – Energieverbrauchsausweis, Gebäudenutzfläche · Anlage 10 GModG – Energieeffizienzklassen und 1 weitere · alle Quellen

Zwei Ergebnisse, zwei völlig getrennte Rechnungen

Dieser Rechner zeigt zwei Zahlen, die nichts miteinander zu tun haben. Die große Zahl oben, die Energiekosten, addiert Strom, Heizung und Wasser – jede Position mit ihrem eigenen Preis. Der Heizkennwert darunter kommt dagegen ausschließlich aus der Heizungszeile: der abgerechneten Menge, umgerechnet in Kilowattstunden und geteilt durch die Gebäudenutzfläche. Was Sie bei Strom oder Wasser eintragen, welche Preise Sie ansetzen, wie hoch der Grundpreis ist – all das ändert am Kennwert nichts.

Genauso wichtig ist, was in die Heizungszeile eingeht: die abgerechnete Menge, nicht die daraus gewonnene Wärme. Bei Erdgas, Heizöl und Fernwärme rechnet der Rechner die Liefereinheit nur auf Kilowattstunden um – Heizöl über den Energiegehalt eines Liters, Gas und Fernwärme sind ohnehin schon in kWh abgerechnet. Ein Wirkungsgrad taucht nirgends auf. Bei der Wärmepumpe ist die eingetragene Menge bereits die verbrauchte Kilowattstunde Strom. Das ist genau das, was § 82 Abs. 2 GModG verlangt: Endenergieverbrauch, also die eingekaufte Energie – nicht die Wärme, die am Heizkörper ankommt.

Dieselbe Wärme, viermal anders eingekauft

Was das bedeutet, zeigt sich, wenn man dieselbe Wärmemenge einmal über Erdgas und einmal über eine Wärmepumpe liefern lässt. Ein Gaskessel mit 95 % Nutzungsgrad macht aus 13.000 kWh Gas rund 12.350 kWh Wärme. Eine Wärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl von 3,5 braucht für dieselbe Wärmemenge nur 3.529 kWh Strom – die Jahresarbeitszahl ist hier dieselbe Marktannahme wie im Heizkosten-Rechner und im Wärmepumpe-Rechner.

Gleiche Nutzwärme aus Erdgas oder aus einer Wärmepumpe: abgerechnete Energiemenge, Heizkennwert, Effizienzklasse und Heizkosten bei 100 m² Wohnfläche
Nutzwärme aus Erdgas Kennwert / Klasse Wärmepumpe Kennwert / Klasse Klassen dazwischen
7.600 kWh 8.000 kWh 67 kWh/m² · B 2.171 kWh 18 kWh/m² · A+ 2
12.350 kWh 13.000 kWh 108 kWh/m² · D 3.529 kWh 29 kWh/m² · A+ 4
19.000 kWh 20.000 kWh 167 kWh/m² · F 5.429 kWh 45 kWh/m² · A 5
26.600 kWh 28.000 kWh 233 kWh/m² · G 7.600 kWh 63 kWh/m² · B 5

Der Abstand wächst mit der Hausgröße, weil die Stufen der Anlage 10 GModG nicht gleich breit sind: Je höher der Verbrauch, desto mehr Stufen überspringt derselbe Faktor aus Nutzungsgrad und Jahresarbeitszahl. In keinem der vier Fälle wurde am Gebäude irgendetwas verändert – nur der Haken bei „Heizung" auf der Rechnerseite.

Auch beim Geld liegt die Wärmepumpe vorn – und zwar immer um denselben Anteil

Bei diesen Preisen (Marktannahme, Stand August 2026) ist die Wärmepumpe in der Tabelle nicht nur besser eingestuft, sie ist auch günstiger: In jeder Zeile spart sie 35,8 % der Heizkosten gegenüber Gas – unabhängig von der Hausgröße, weil beides lineare Rechnungen sind. Der Grund ist der Wärmepreis, die einzige zwischen Energieträgern vergleichbare Größe: Arbeitspreis geteilt durch Nutzungsgrad beziehungsweise Jahresarbeitszahl. Gas kommt bei 11,0 ct/kWh und 95 % Nutzungsgrad auf 11,58 ct je Kilowattstunde Wärme, die Wärmepumpe bei 26,0 ct/kWh Strom und Jahresarbeitszahl 3,5 auf 7,43 ct.

Der Wärmepumpenstrom rechnet hier mit dem oberen Ende der auf der Rechnerseite hinterlegten Preisspanne für Wärmepumpentarife – die Ersparnis ist also eher vorsichtig geschätzt, nicht schöngerechnet. Nicht eingerechnet sind Anschaffung und Einbau der Wärmepumpe; dazu gehört der Wärmepumpe-Rechner, nicht diese Seite.

Wenn nicht die Wärme, sondern das Budget gleich bleibt

Ebenso lässt sich fragen, was passiert, wenn ein Haushalt nicht dieselbe Wärmemenge, sondern denselben Betrag für Heizenergie ausgibt. Für 1.500 € im Jahr bekommt ein Gas-Haushalt bei diesen Preisen 13.636 kWh Erdgas – Kennwert 114 kWh/m², Klasse D. Derselbe Betrag kauft 5.769 kWh Wärmepumpenstrom – Kennwert 48 kWh/m², Klasse A. Wer nur auf die Jahresrechnung schaut, gibt in beiden Fällen dasselbe Geld aus; im Energieausweis-Kennwert liegen trotzdem Welten dazwischen.

Was dabei korrekt ist – und was der Kennwert deshalb nicht kann

Rechtlich ist daran nichts falsch. § 82 Abs. 2 GModG verlangt den Endenergieverbrauch, nicht den Wärmebedarf des Gebäudes, und genau den liefert der Rechner. Bei einer Wärmepumpe ist die verbrauchte Kilowattstunde Strom die Endenergie – eine Kilowattstunde Strom, aus der die Anlage mehrere Kilowattstunden Wärme macht, zählt deshalb auch nur einfach. Das ist derselbe Effekt, den auch die Vorberechnung zum Energieausweis zeigt: Der CO₂-Ausstoß einer Wärmepumpe wirkt dort niedrig, weil ihr Endenergiebedarf durch die Jahresarbeitszahl klein ist.

Der Kennwert kann deshalb zwei Dinge nicht unterscheiden, die für die Energiewende eigentlich beide zählen. Erstens: ob ein niedriger Wert aus einem gut gedämmten Haus stammt oder aus einem ungedämmten Haus mit effizientem Wärmeerzeuger – im Kennwert sehen beide gleich gut aus. Zweitens: ob dieselbe Verbesserung bei Gas, Heizöl oder Fernwärme genauso zustande kommt. Auch dort verbessert ein sparsamerer Kessel mit höherem Nutzungsgrad die Klasse, ohne dass am Haus gedämmt wurde – nur fällt der Sprung dort viel kleiner aus, weil Nutzungsgrade zwischen Kesseln enger beieinanderliegen als der Faktor zwischen Verbrennung und Wärmepumpe.

Ob eine Wärmepumpe in einem bestimmten Haus wirklich eine Jahresarbeitszahl von 3,5 erreicht, hängt stark von Vorlauftemperatur und Dämmstandard ab – in einem unsanierten Altbau mit hohen Vorlauftemperaturen liegt sie eher darunter. Die Tabelle rechnet mit derselben Marktannahme wie die übrigen Wärmepumpen-Rechner dieser Seite; wer eine reale Jahresarbeitszahl kennt, sollte damit rechnen, nicht mit diesem Beispiel.

Und wie auf der Rechnerseite selbst vermerkt: Der Kennwert bereinigt den Verbrauch nicht um die Witterung (§ 82 Abs. 3 GModG). Ein kalter oder milder Winter verschiebt beide Seiten dieses Vergleichs gleichermaßen, ändert am Abstand zwischen den Energieträgern aber nichts.

Häufige Fragen

Woher bekomme ich meine Verbrauchswerte?

Aus den Jahresabrechnungen von Stromversorger, Gasversorger oder Fernwärmeanbieter, aus Heizöl-Lieferscheinen und aus der Wasserabrechnung. Mieter finden Heizung und Wasser in der Betriebs- und Heizkostenabrechnung.

Welche Effizienzklassen gibt es?

Anlage 10 GModG kennt neun Klassen: A+ bis 30, A bis 50, B bis 75, C bis 100, D bis 130, E bis 160, F bis 200, G bis 250 und H über 250 kWh je Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr.

Warum rechnet der Rechner mit mehr Fläche als meiner Wohnfläche?

Weil der Energieausweis die Gebäudenutzfläche verwendet. Ist sie unbekannt, erlaubt § 82 Abs. 2 GModG den Ansatz mit dem 1,2-Fachen der Wohnfläche, bei höchstens zwei Wohneinheiten mit beheiztem Keller mit dem 1,35-Fachen.

Ist das Ergebnis mein Energieausweis-Wert?

Nein. Der Ausweis bereinigt den Heizverbrauch um die Witterung (§ 82 Abs. 3 GModG), verlangt Abrechnungen aus mindestens 36 Monaten (§ 82 Abs. 4) und rechnet brennwertbezogene Gasmengen auf den Heizwert um. Der Rechner ordnet ein einzelnes Jahr ohne diese Schritte ein.

Warum kann ich keine Pellets auswählen?

Pellets werden in Kilogramm oder Tonnen abgerechnet, und für die Umrechnung in Kilowattstunden hat der Rechner keinen belegten Standardwert. Liegt Ihnen der Verbrauch in kWh vor, wählen Sie Fernwärme als Rechenweg.

Energieverbrauch aus der Abrechnung einordnen

Der Verbrauch steht auf der Abrechnung

Wie viel Energie ein Haushalt verbraucht, lässt sich nicht aus Personenzahl oder Baujahr ableiten – zu unterschiedlich sind Gebäude, Geräte und Gewohnheiten. Die Jahresabrechnungen nennen die Mengen genau: Kilowattstunden Strom, Kilowattstunden Gas oder Fernwärme, Liter Heizöl und Kubikmeter Wasser, jeweils mit Arbeits- und Grundpreis. Genau diese Werte fragt der Rechner ab.

Vorbelegt sind 3.500 kWh Strom, der Referenzverbrauch der BDEW-Strompreisanalyse April 2026, zum dortigen Durchschnittspreis von 37 ct/kWh. Die Heizpreise sind datierte Marktannahmen (Stand 08/2026): Erdgas 11 ct/kWh, Heizöl 105 ct/Liter, Fernwärme 14,5 ct/kWh, Wärmepumpenstrom 26 ct/kWh. Ersetzen Sie alle Werte durch die Ihrer Rechnungen. Für Wasser gibt es keinen bundesweiten Preis; die Zeile zählt nur mit, wenn Sie Menge und Preis eintragen.

Heizöl wird auf Kilowattstunden umgerechnet, damit sich der Verbrauch mit Gas oder Fernwärme vergleichen lässt – mit 10 kWh je Liter, dem Heizwert für Heizöl EL nach § 9 Abs. 3 der Heizkostenverordnung. Auf diese Werte verweist die Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte im Wohngebäudebestand vom 29. März 2021 für den Energieverbrauchsausweis. Nur der vorbelegte Literpreis ist aus dem Kilowattstundenpreis mit dem Standardwert der EBeV 2030 von 10,05 kWh je Liter umgerechnet.

Einordnung wie im Energieverbrauchsausweis

Der Energieverbrauchsausweis gibt den Verbrauch für Heizung und Warmwasser je Quadratmeter Gebäudenutzfläche an (§ 82 Abs. 2 GModG). Diese Fläche ist größer als die Wohnfläche. Ist sie nicht bekannt, darf sie bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten und beheiztem Keller mit dem 1,35-Fachen, sonst mit dem 1,2-Fachen der Wohnfläche angesetzt werden. Wird das Warmwasser dezentral erzeugt, etwa per Durchlauferhitzer, und ist dessen Verbrauch unbekannt, kommen 20 kWh je Quadratmeter hinzu.

Wie viel das ausmacht, zeigt ein Beispiel mit 13.000 kWh Gas und 100 m² Wohnfläche: In einer Wohnung sind das 108 kWh/m² und Klasse D, im Einfamilienhaus mit beheiztem Keller 96 kWh/m² und Klasse C. Mit dezentralem Warmwasser wird die Wohnung zu 128 kWh/m² und Klasse D.

KlassekWh je m² Nutzfläche und Jahr
A+bis 30
Aüber 30 bis 50
Büber 50 bis 75
Cüber 75 bis 100
Düber 100 bis 130
Eüber 130 bis 160
Füber 160 bis 200
Güber 200 bis 250
Hüber 250

Die Klassen stammen aus Anlage 10 GModG. Ein Ausweiswert ist das Ergebnis trotzdem nicht: § 82 Abs. 3 GModG verlangt eine Witterungsbereinigung des Heizverbrauchs, die ein kalter oder milder Winter sonst verzerrt. Vergleichen Sie deshalb mehrere Jahre miteinander.

Bei Gas kommt ein zweiter Unterschied hinzu: Verbrauchsangaben, die sich auf den Brennwert beziehen, rechnet der Ausweis auf den unteren Heizwert um (Nr. 2 der Bekanntmachung, Faktor nach DIN V 18599-1). Der Kennwert aus den Kilowattstunden der Rechnung liegt dann zu hoch. Mit drei Abrechnungsjahren und Gasmengen in Kubikmetern rechnet die Energieausweis-Vorberechnung.