Der Rechner zeigt, wie ein Guthaben mit monatlicher Einzahlung und Zinseszins wächst – nach Abzug der Steuer, die auf Sparzinsen jedes Jahr fällig wird.
So wird gerechnet
Jeden Monat: Guthaben + Zinsen + Sparrate. Jedes Jahresende: Steuer auf die Zinsen des Jahres über dem Pauschbetrag, abgezogen vom Guthaben.
Abgeltungsteuer nach § 32d Abs. 1 EStG mit Solidaritätszuschlag (26,375 %), Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG je Kalenderjahr. Monatliche Einzahlung am Monatsende, monatliche Verzinsung, Steuer am Jahresende. Ohne Kirchensteuer. Der Zinssatz ist Ihre Eingabe.
Hintergrund
Wer Zinsen erst am Ende bekommt, zahlt mehr Steuer
Zwei Festgelder, beide 3 %, beide 5 Jahre, beide 30.000 €: Das eine schreibt die Zinsen jedes Jahr gut, das andere zahlt sie am Ende mit Zinseszins aus. Nach Steuer liegt das zweite 993 € zurück – obwohl es auf dem Papier genau dasselbe verdient. Zahlt die Bank am Ende ohne Zinseszins, sind es 1.198 €. Der Grund ist ein Freibetrag, der nur im Kalenderjahr gilt.
Grundlage: § 20 EStG – Kapitalvermögen, Sparer-Pauschbetrag in Absatz 9 · § 11 EStG – Vereinnahmung und Verausgabung und 4 weitere · alle Quellen
Ein Freibetrag, der verfällt
Nach § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG bleiben jedes Jahr 1.000 € Kapitalertrag steuerfrei, bei zusammen veranlagten Ehegatten nach Satz 2 2.000 €. Zwei weitere Sätze entscheiden, was aus diesem Betrag wird. Satz 4 begrenzt ihn auf die tatsächlichen Kapitalerträge: Wer in einem Jahr nur 300 € Zinsen bekommt, nutzt 300 € und nicht mehr. Und § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG ordnet Einnahmen dem Kalenderjahr zu, in dem sie zufließen. Einen Vortrag des ungenutzten Rests ins nächste Jahr sieht das Gesetz nicht vor.
Der Pauschbetrag ist damit kein Guthaben, das man ansparen kann, sondern ein Jahreskontingent. Solange die Zinsen eines Jahres darunter bleiben, fällt keine Steuer an; die Bank behält mit einem Freistellungsauftrag nach § 44a EStG gar nicht erst etwas ein. Wie viel Guthaben dafür reicht, ist schlicht der Pauschbetrag geteilt durch den Zinssatz – bei jährlicher Gutschrift:
| Zinssatz | einzeln (1.000 €) | zusammen (2.000 €) |
|---|---|---|
| 1,5 % | 66.667 € | 133.333 € |
| 2,0 % | 50.000 € | 100.000 € |
| 2,5 % | 40.000 € | 80.000 € |
| 3,0 % | 33.333 € | 66.667 € |
| 3,5 % | 28.571 € | 57.143 € |
Ein Sparplan mit 10.000 € Startkapital, 200 € im Monat und 2,5 % Zins erreicht diese Grenze erst im 11. Jahr. Über 30 Jahre ist der Pauschbetrag dort 8.794 € Endguthaben wert: 122.280 € mit ihm, 113.486 €, wenn er schon anderswo verbraucht ist. Das zeigt, was auf dem Spiel steht, wenn man ihn in einzelnen Jahren nicht nutzt.
Dasselbe Festgeld, drei Ergebnisse
Bei mehrjährigem Festgeld entscheidet die Bank, wann die Zinsen fließen, und sie handhabt das unterschiedlich. Stiftung Warentest hat schon im August 2020 Anbieter benannt, die Zinsen erst zum Laufzeitende zahlen, teils ohne Zinseszins. Drei Varianten, alle zu 3 % über 5 Jahre, ohne Kirchensteuer, Pauschbetrag 1.000 € und sonst keine Kapitalerträge:
- jährlich: Zinsen werden jedes Jahr gutgeschrieben, versteuert und zum selben Satz wieder angelegt.
- angesammelt: Zinsen wachsen mit Zinseszins, fließen aber erst im letzten Jahr zu.
- am Ende, einfach: die Bank zahlt am Laufzeitende 5 Jahreszinsen auf den Anlagebetrag, ohne Zinseszins.
| Anlage | jährlich | angesammelt | Abstand | am Ende, einfach | Abstand |
|---|---|---|---|---|---|
| 10.000 € | 11.593 € | 11.436 € | −157 € | 11.368 € | −225 € |
| 20.000 € | 23.185 € | 22.609 € | −576 € | 22.473 € | −712 € |
| 30.000 € | 34.775 € | 33.782 € | −993 € | 33.577 € | −1.198 € |
| 50.000 € | 57.150 € | 56.127 € | −1.023 € | 55.786 € | −1.364 € |
| 100.000 € | 112.921 € | 111.990 € | −931 € | 111.308 € | −1.613 € |
| 250.000 € | 280.235 € | 279.580 € | −655 € | 277.873 € | −2.362 € |
Vor Steuer sind die ersten beiden Spalten gleich – beide rechnen mit Zinseszins. Der Abstand entsteht allein durch den Zeitpunkt. Schon bei 10.000 € fällt er auf: Jährlich gutgeschrieben bleibt jeder Zinsbetrag unter dem Pauschbetrag, angesammelt sind am Ende 156 € Steuer fällig.
Am größten wird der Nachteil dort, wo die Jahreszinsen den Pauschbetrag gerade ausschöpfen – bei 3 % also um 33.333 €. Der höchste Wert in der Feinsuche liegt bei 33.400 € Anlage mit 1.053 €. Das ist knapp unter der Grenze, die sich ohne jede Tabelle ergibt: 4 verschenkte Pauschbeträge mal 26,375 % Steuer, zusammen 1.055 €. Ganz erreicht wird sie nicht, weil die angesammelte Variante ihre Steuer später zahlt und bis dahin mitverzinst – davon gleich mehr.
Der Zinsaufschlag, den das schlechtere Angebot bräuchte
Die Variante ohne Zinseszins verliert doppelt, und das lässt sich in einen Zinssatz übersetzen. Damit sie bei 30.000 € nach Steuer mit dem jährlich zahlenden Angebot zu 3 % gleichzieht, müsste sie 4,08 % bieten. Bei 250.000 € wären es 3,26 %. Wer zwei Festgelder vergleicht, sollte deshalb nicht nur den Zinssatz, sondern die Zahlungsweise nebeneinanderlegen – ein höherer Satz mit Zahlung am Ende ist nicht automatisch das bessere Angebot.
Je länger die Laufzeit, desto größer der Abstand
Bei einem Jahr Laufzeit gibt es keinen Unterschied, alle Zinsen fließen ohnehin in einem Jahr. Danach wächst der Abstand mit jedem weiteren Jahr, das auf einen einzigen Zufluss zusammengezogen wird. Die Tabelle zeigt ihn für 30.000 € Anlage gegenüber jährlicher Gutschrift:
| Laufzeit | angesammelt | am Ende, einfach |
|---|---|---|
| 1 Jahr | 0 € | 0 € |
| 2 Jahre | −218 € | −238 € |
| 3 Jahre | −470 € | −530 € |
| 5 Jahre | −993 € | −1.198 € |
| 10 Jahre | −2.307 € | −3.277 € |
Maßgeblich ist dabei das Kalenderjahr, nicht die Vertragsdauer. Ob die Zinsen jährlich gutgeschrieben oder erst zum Laufzeitende gezahlt werden, steht in den Bedingungen des Angebots; dort sollte man vor der Anlage nachsehen.
Wann Ansammeln sich doch lohnt
Ganz ohne Gegenargument ist die angesammelte Variante nicht. Wer die Steuer erst am Ende zahlt, lässt sie bis dahin mitverzinsen – eine Steuerstundung. Bei großen Beträgen wiegt das schwerer als die verlorenen Pauschbeträge: Die Zeile für 250.000 € zeigt den Abstand schon kleiner als bei 50.000 €, und ab rund 606.000 € Anlage liegt das Ansammeln bei 3 % und 5 Jahren vorn.
Deutlich früher kippt es, wenn der Pauschbetrag gar nicht mehr frei ist – etwa weil Dividenden oder ein zweites Konto ihn schon aufbrauchen. Dann bringen 50.000 € jährlich gutgeschrieben 55.771 €, angesammelt 55.863 €. Ohne Freibetrag gibt es nichts mehr zu verschenken, und übrig bleibt nur der Stundungsvorteil. Die Frage „jährlich oder am Ende?" lässt sich also nicht für ein Konto allein beantworten, sondern nur mit Blick auf alle Kapitalerträge des Jahres.
Wie viel Zins die Inflation ausgleicht
Dieselbe Schwelle bestimmt, wie hoch der Zins sein muss, damit ein Guthaben nach Steuer seine Kaufkraft hält. Als Maßstab dient hier das Inflationsziel der Europäischen Zentralbank von 2 % – ein Ziel, keine Prognose. Solange die Zinsen unter dem Pauschbetrag bleiben, reichen 2 % Zins. Darüber muss der Satz steigen, und wie weit, hängt vom Betrag ab:
| Guthaben | nötiger Zins |
|---|---|
| 20.000 € | 2,00 % |
| 50.000 € | 2,00 % |
| 100.000 € | 2,36 % |
| 250.000 € | 2,57 % |
| 1.000.000 € | 2,68 % |
Bis 50.000 € Guthaben genügen 2 %, weil die Zinsen steuerfrei bleiben. Bei 1.000.000 € braucht es 2,68 %, und mit wachsendem Guthaben nähert sich der Wert 2,72 % – dem Satz, bei dem nach Abzug von 26,375 % Steuer genau 2 % übrig bleiben. Wer den Pauschbetrag schon für andere Erträge verbraucht hat, braucht diesen Satz bereits vom ersten Euro an. Warum die offizielle Rate für den eigenen Haushalt ohnehin nur ein Anhaltspunkt ist, zeigt die Rechnung zum Warenkorb.
Was diese Rechnung nicht abbildet
Die Festgeldvergleiche unterstellen, dass jährlich gutgeschriebene Zinsen zum selben Satz wieder angelegt werden können; in der Praxis landen sie oft auf einem niedriger verzinsten Konto. Das verkleinert den Vorsprung der jährlichen Variante, hebt ihn bei Beträgen um die Schwelle aber nicht auf: Selbst wenn die Zinsen unverzinst liegen bleiben, liegt sie bei 30.000 € noch vor der angesammelten. Gerechnet ist ohne Kirchensteuer und ohne andere Kapitalerträge. Mit Kirchensteuer steigt der Steuersatz, und damit wiegt jeder verschenkte Pauschbetrag etwas mehr; wie sich die Sätze zusammensetzen, steht in der Rechnung zur Abgeltungsteuer.
Nicht berücksichtigt ist außerdem die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG. Wer ein niedriges Einkommen hat, kann Zinsen, die in einem Jahr gebündelt zufließen, unter Umständen zum persönlichen Steuersatz versteuern lassen – dann fällt der Nachteil kleiner aus. Die Zinssätze sind Setzungen dieses Artikels und keine Marktbeobachtung.