Nach der Einkommensteuererklärung kommt der Steuerbescheid, und damit die Frage: Muss ich nachzahlen oder bekomme ich Geld zurück? Der Steuernachzahlung-Rechner gibt Ihnen eine erste Einschätzung, ob Sie eher mit einer Nachzahlung oder einer Erstattung rechnen können.
Wie entsteht eine Steuernachzahlung? Während des Jahres behält Ihr Arbeitgeber Lohnsteuer ein, die auf Basis Ihrer Steuerklasse und Ihres monatlichen Gehalts berechnet wird. Stimmt die einbehaltene Steuer nicht mit der tatsächlichen Jahressteuer überein, ergibt sich eine Differenz. Häufigste Gründe für Nachzahlungen sind: die Steuerklassenkombination III/V, Einkünfte aus Vermietung oder Nebentätigkeit, der Progressionsvorbehalt bei Lohnersatzleistungen (Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld) und nicht angegebene geldwerte Vorteile.
Die wichtigsten Abzugsmöglichkeiten: Werbungskosten mindern die Steuerlast direkt. Der Arbeitnehmerpauschbetrag beträgt 1.230 Euro. Erst wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten darüber liegen, lohnt es sich, diese einzeln nachzuweisen. Typische Werbungskosten sind Fahrtkosten zur Arbeit (Entfernungspauschale: 0,30 Euro pro km, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro), Arbeitsmittel wie Computer oder Fachliteratur, Fortbildungskosten und die Homeoffice-Pauschale (6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro im Jahr).
Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen: Absetzbar sind Vorsorgeaufwendungen (Kranken- und Pflegeversicherung, Riester-Beiträge bis 2.100 Euro), Kirchensteuer, Spenden (bis 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte), Kinderbetreuungskosten (2/3 der Kosten, maximal 4.000 Euro pro Kind) und außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten oberhalb der zumutbaren Eigenbelastung.
Steuerliche Vorteile für Familien: Für jedes Kind wird entweder Kindergeld (250 Euro monatlich) oder der Kinderfreibetrag (6.672 Euro pro Kind in 2025) berücksichtigt, je nachdem was günstiger ist. Das Finanzamt prüft automatisch die günstigere Variante (Günstigerprüfung). Alleinerziehende erhalten zusätzlich den Entlastungsbetrag von 4.260 Euro für das erste Kind.
Praxistipp: Sammeln Sie alle Belege über das Jahr: Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Handwerkerrechnungen, Spendenbescheinigungen. Nutzen Sie ELSTER für die elektronische Abgabe. Und wichtig: Prüfen Sie Ihren Steuerbescheid sorgfältig. Laut Bund der Steuerzahler ist etwa jeder dritte Bescheid fehlerhaft. Einspruch ist innerhalb von einem Monat nach Zustellung kostenfrei möglich.