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Mit dem Homeoffice-Pauschale-Rechner berechnen Sie den steuerlichen Vorteil für das Arbeiten von zu Hause. Ermitteln Sie, wie viel Steuern Sie durch die Pauschale sparen und ob sich ein häusliches Arbeitszimmer zusätzlich lohnt.

Steuervorteil
— €

So wird gerechnet

Die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 Euro pro Arbeitstag im Homeoffice, maximal 1.260 Euro pro Jahr für 210 Tage (§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG). Sie wird als Werbungskosten angerechnet und benötigt keine Belege. Ein separates Arbeitszimmer ist nicht erforderlich.

6€ pro Tag, max. 1.260€.

Häufige Fragen

Wie viel ist die Homeoffice-Pauschale wert?

6€ pro Arbeitstag im Homeoffice, maximal 210 Tage = 1.260€/Jahr. Sie schreiben das als Werbungskosten ab, ohne Belege. Das reduziert Ihr zu versteuerndes Einkommen. Bei 30% persönlichem Steuersatz spart das ca. 378€ Steuern pro Jahr.

Was muss ich dokumentieren?

Nichts! Das ist das Schöne der Pauschale. Während der Pandemie kam das, weil Menschen Homeoffice machen mussten – ohne Belege nachzuweisen. Sie schreiben einfach die Tage auf Ihrer Steuererklärung ein.

Kann ich trotzdem teurere Ausgaben absetzen?

Ja! Wenn Sie echte Nebenkosten haben (Möbel, Beleuchtung, Software, Telefon) UND diese nachweisen können, können Sie alternativ die HÖHEREN KOSTEN absetzen (statt der Pauschale). Das lohnt sich aber meist erst ab echtem Heimarbeitszimmer.

Wer kann die Pauschale nutzen?

Nur Angestellte, die sich im Homeoffice Kosten selbst tragen. Selbstständige und Freiberufler mit eigenem Arbeitszimmer können das Arbeitszimmer (bis 1.250€/Jahr) absetzen – das ist ähnlich, aber eine andere Regel.

Gilt das auch für Mischarbeit (hybrid)?

Ja! Jeder Tag, an dem Sie zu Hause arbeiten (auch 4h/Tag zählt), ist ein Homeoffice-Tag. 2 Tage/Woche = ca. 100 Tage/Jahr. 3 Tage/Woche = ca. 150 Tage/Jahr.

Was ist mit Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale?

Beide können kombiniert werden! Wenn Sie an Bürotagen pendeln und an Homeoffice-Tagen nicht, schreiben Sie sowohl Pendlerpauschale (1,30€/km für Hin+Rückweg) als auch Homeoffice ab. Das addiert sich.

Kann ich die Homeoffice-Pauschale nutzen, wenn ich keinen eigenen Raum habe?

Ja, genau dafür wurde sie geschaffen. Sie brauchen kein separates Arbeitszimmer und keinen eigenen Schreibtisch. Selbst wer am Küchentisch arbeitet, kann die 6 €/Tag geltend machen. Der einzige Nachweis: Sie haben an dem Tag überwiegend von zu Hause gearbeitet.

Lohnt sich die Pauschale auch unter dem Werbungskosten-Pauschbetrag?

Der Werbungskosten-Pauschbetrag beträgt 1.230 € (2026). Die Homeoffice-Pauschale zählt als Werbungskosten. Haben Sie sonst keine weiteren Werbungskosten, lohnt sich die Homeoffice-Pauschale erst ab ca. 205 Tagen (1.230 €), weil der Pauschbetrag ohnehin gewährt wird. Haben Sie aber andere Werbungskosten (Fachliteratur, Fortbildung, Berufskleidung), addiert sich alles und überschreitet den Pauschbetrag schneller.

So funktioniert die Homeoffice-Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale ist ein vereinfachter Steuerabzug für alle Arbeitnehmer, die ganz oder teilweise von zu Hause aus arbeiten. Sie beträgt 6 Euro pro Arbeitstag, maximal 1.260 Euro pro Jahr (= 210 Tage). Ursprünglich als Corona-Maßnahme eingeführt, wurde sie 2023 dauerhaft ins Einkommensteuergesetz (§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG) aufgenommen. Es werden keine Belege benötigt.

Wie funktioniert es? Sie tragen die Anzahl Ihrer Homeoffice-Tage in der Anlage N Ihrer Steuererklärung ein (Zeile 45). Das Finanzamt rechnet automatisch: Tage × 6 €. Diese Summe wird als Werbungskosten von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Ergebnis: Geringeres Einkommen, weniger Steuern.

Steuervorteil nach Homeoffice-Tagen und Steuersatz

Homeoffice-Tage/JahrPauschaleVorteil bei 25 %Vorteil bei 30 %Vorteil bei 35 %Vorteil bei 42 %
50 Tage (1 Tag/Woche)300 €75 €90 €105 €126 €
100 Tage (2 Tage/Woche)600 €150 €180 €210 €252 €
150 Tage (3 Tage/Woche)900 €225 €270 €315 €378 €
200 Tage (4 Tage/Woche)1.200 €300 €360 €420 €504 €
210 Tage (Maximum)1.260 €315 €378 €441 €529 €

Vergleich: Homeoffice-Pauschale vs. häusliches Arbeitszimmer

KriteriumHomeoffice-PauschaleHäusliches Arbeitszimmer
Maximaler Abzug1.260 €/Jahr1.260 €/Jahr (Pauschale) oder unbegrenzt (Mittelpunkt)
Eigener Raum nötig?NeinJa, abgeschlossener Raum
Belege erforderlich?NeinJa (Miete, Nebenkosten, Ausstattung)
BerechnungPauschal 6 €/TagAnteilige tatsächliche Kosten (qm-Anteil)
Geeignet fürKüchentisch, Wohnzimmer-Ecke, Co-WorkingSeparates Zimmer, das fast nur beruflich genutzt wird
Kombination möglich?Nicht mit ArbeitszimmerNicht mit Pauschale

Wann lohnt sich das Arbeitszimmer statt der Pauschale? Rechnen Sie nach: Wenn Ihre Wohnung 80 m² hat und das Arbeitszimmer 15 m² misst, beträgt der anteilige Flächenanteil 18,75 %. Bei einer Warmmiete von 1.200 €/Monat wären das 225 €/Monat bzw. 2.700 €/Jahr an absetzbaren Kosten. Das übersteigt die Pauschale von 1.260 € deutlich. Allerdings gilt der unbegrenzte Abzug nur, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit bildet. Fahren Sie regelmäßig ins Büro, ist der Abzug auf 1.260 € gedeckelt – dann bietet das Arbeitszimmer keinen Vorteil gegenüber der Pauschale.

Praxistipp – Werbungskosten-Pauschbetrag beachten: Der allgemeine Werbungskosten-Pauschbetrag beträgt 2026 voraussichtlich 1.230 €. Die Homeoffice-Pauschale ist Teil Ihrer Werbungskosten. Wenn Sie keine weiteren Werbungskosten haben, bringt die Homeoffice-Pauschale erst dann zusätzliche Steuerersparnis, wenn sie zusammen mit anderen Werbungskosten den Pauschbetrag übersteigt. Sammeln Sie deshalb alle weiteren Werbungskosten: Fachliteratur, Fortbildungen, Arbeitsmittel (Laptop, Monitor, Schreibtisch), Telefon- und Internetkosten (pauschal 20 % der Rechnung, max. 20 €/Monat).

Kombination mit Pendlerpauschale – so maximieren Sie den Abzug: Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale schließen sich nicht aus, aber sie gelten nie für denselben Tag. An Bürotagen setzen Sie die Entfernungspauschale ab (0,30 €/km für die ersten 20 km, 0,38 €/km ab dem 21. km). An Homeoffice-Tagen die 6 €. Ein Beispiel: Bei 25 km einfachem Arbeitsweg und einem Hybrid-Modell mit 3 Tagen Büro und 2 Tagen Homeoffice ergeben sich pro Woche: 3 × 8,50 € Pendlerpauschale + 2 × 6 € Homeoffice = 37,50 €/Woche. Aufs Jahr gerechnet (46 Arbeitswochen): 1.725 € Werbungskosten – das übersteigt den Pauschbetrag deutlich.

Entwicklung der Homeoffice-Regelung

JahrRegelungBetrag pro TagMaximum pro Jahr
2020Erstmals eingeführt (Corona-Maßnahme)5 €600 € (120 Tage)
2021Verlängerung5 €600 € (120 Tage)
2022Verlängerung5 €600 € (120 Tage)
2023Dauerhaft ins EStG aufgenommen, Erhöhung6 €1.260 € (210 Tage)
2024–2026Fortgeltung6 €1.260 € (210 Tage)

Insider-Tipp für Selbstständige: Die Homeoffice-Pauschale gilt auch für Selbstständige und Freiberufler, die kein separates Arbeitszimmer haben. Sie wird als Betriebsausgabe abgezogen. Selbstständige mit eigenem Arbeitszimmer sollten allerdings prüfen, ob die anteiligen Raumkosten die 1.260 € übersteigen – dann ist der Einzelnachweis günstiger.