Die Homeoffice-Pauschale ist ein vereinfachter Steuerabzug für alle Arbeitnehmer, die ganz oder teilweise von zu Hause aus arbeiten. Sie beträgt 6 Euro pro Arbeitstag, maximal 1.260 Euro pro Jahr (= 210 Tage). Ursprünglich als Corona-Maßnahme eingeführt, wurde sie 2023 dauerhaft ins Einkommensteuergesetz (§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG) aufgenommen. Es werden keine Belege benötigt.
Wie funktioniert es? Sie tragen die Anzahl Ihrer Homeoffice-Tage in der Anlage N Ihrer Steuererklärung ein (Zeile 45). Das Finanzamt rechnet automatisch: Tage × 6 €. Diese Summe wird als Werbungskosten von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Ergebnis: Geringeres Einkommen, weniger Steuern.
Steuervorteil nach Homeoffice-Tagen und Steuersatz
| Homeoffice-Tage/Jahr | Pauschale | Vorteil bei 25 % | Vorteil bei 30 % | Vorteil bei 35 % | Vorteil bei 42 % |
| 50 Tage (1 Tag/Woche) | 300 € | 75 € | 90 € | 105 € | 126 € |
| 100 Tage (2 Tage/Woche) | 600 € | 150 € | 180 € | 210 € | 252 € |
| 150 Tage (3 Tage/Woche) | 900 € | 225 € | 270 € | 315 € | 378 € |
| 200 Tage (4 Tage/Woche) | 1.200 € | 300 € | 360 € | 420 € | 504 € |
| 210 Tage (Maximum) | 1.260 € | 315 € | 378 € | 441 € | 529 € |
Vergleich: Homeoffice-Pauschale vs. häusliches Arbeitszimmer
| Kriterium | Homeoffice-Pauschale | Häusliches Arbeitszimmer |
| Maximaler Abzug | 1.260 €/Jahr | 1.260 €/Jahr (Pauschale) oder unbegrenzt (Mittelpunkt) |
| Eigener Raum nötig? | Nein | Ja, abgeschlossener Raum |
| Belege erforderlich? | Nein | Ja (Miete, Nebenkosten, Ausstattung) |
| Berechnung | Pauschal 6 €/Tag | Anteilige tatsächliche Kosten (qm-Anteil) |
| Geeignet für | Küchentisch, Wohnzimmer-Ecke, Co-Working | Separates Zimmer, das fast nur beruflich genutzt wird |
| Kombination möglich? | Nicht mit Arbeitszimmer | Nicht mit Pauschale |
Wann lohnt sich das Arbeitszimmer statt der Pauschale? Rechnen Sie nach: Wenn Ihre Wohnung 80 m² hat und das Arbeitszimmer 15 m² misst, beträgt der anteilige Flächenanteil 18,75 %. Bei einer Warmmiete von 1.200 €/Monat wären das 225 €/Monat bzw. 2.700 €/Jahr an absetzbaren Kosten. Das übersteigt die Pauschale von 1.260 € deutlich. Allerdings gilt der unbegrenzte Abzug nur, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit bildet. Fahren Sie regelmäßig ins Büro, ist der Abzug auf 1.260 € gedeckelt – dann bietet das Arbeitszimmer keinen Vorteil gegenüber der Pauschale.
Praxistipp – Werbungskosten-Pauschbetrag beachten: Der allgemeine Werbungskosten-Pauschbetrag beträgt 2026 voraussichtlich 1.230 €. Die Homeoffice-Pauschale ist Teil Ihrer Werbungskosten. Wenn Sie keine weiteren Werbungskosten haben, bringt die Homeoffice-Pauschale erst dann zusätzliche Steuerersparnis, wenn sie zusammen mit anderen Werbungskosten den Pauschbetrag übersteigt. Sammeln Sie deshalb alle weiteren Werbungskosten: Fachliteratur, Fortbildungen, Arbeitsmittel (Laptop, Monitor, Schreibtisch), Telefon- und Internetkosten (pauschal 20 % der Rechnung, max. 20 €/Monat).
Kombination mit Pendlerpauschale – so maximieren Sie den Abzug: Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale schließen sich nicht aus, aber sie gelten nie für denselben Tag. An Bürotagen setzen Sie die Entfernungspauschale ab (0,30 €/km für die ersten 20 km, 0,38 €/km ab dem 21. km). An Homeoffice-Tagen die 6 €. Ein Beispiel: Bei 25 km einfachem Arbeitsweg und einem Hybrid-Modell mit 3 Tagen Büro und 2 Tagen Homeoffice ergeben sich pro Woche: 3 × 8,50 € Pendlerpauschale + 2 × 6 € Homeoffice = 37,50 €/Woche. Aufs Jahr gerechnet (46 Arbeitswochen): 1.725 € Werbungskosten – das übersteigt den Pauschbetrag deutlich.
Entwicklung der Homeoffice-Regelung
| Jahr | Regelung | Betrag pro Tag | Maximum pro Jahr |
| 2020 | Erstmals eingeführt (Corona-Maßnahme) | 5 € | 600 € (120 Tage) |
| 2021 | Verlängerung | 5 € | 600 € (120 Tage) |
| 2022 | Verlängerung | 5 € | 600 € (120 Tage) |
| 2023 | Dauerhaft ins EStG aufgenommen, Erhöhung | 6 € | 1.260 € (210 Tage) |
| 2024–2026 | Fortgeltung | 6 € | 1.260 € (210 Tage) |
Insider-Tipp für Selbstständige: Die Homeoffice-Pauschale gilt auch für Selbstständige und Freiberufler, die kein separates Arbeitszimmer haben. Sie wird als Betriebsausgabe abgezogen. Selbstständige mit eigenem Arbeitszimmer sollten allerdings prüfen, ob die anteiligen Raumkosten die 1.260 € übersteigen – dann ist der Einzelnachweis günstiger.