Die Homeoffice-Pauschale ist ein vereinfachter Abzug für Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten. Sie beträgt 6€ pro Arbeitstag, maximal 1.260€ pro Jahr (= 210 Tage). Das ist eine echte Steuervergünstigung, die während der Pandemie eingeführt wurde – ohne dass Sie Belege sammeln müssen.
Wie funktioniert es? Sie tragen die Zahl Ihrer Homeoffice-Tage in der Anlage N Ihrer Steuererklärung ein. Das Finanzamt rechnet automatisch: Tage × 6€. Diese Summe wird als Werbungskosten von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Ergebnis: Geringeres Einkommen → weniger Steuern.
Praktisches Beispiel: Sie arbeiten 150 Tage im Homeoffice pro Jahr. Das sind 150 × 6€ = 900€. Bei Ihrem persönlichen Steuersatz von 30% sparen Sie: 900€ × 30% = 270€ Steuern. Das ist ein direkter Vorteil ohne Nachweise.
Wenn Sie ein echtes Arbeitszimmer haben: Berufstätige mit eigenem Arbeitszimmer können alternativ bis zu 1.250€/Jahr für Miete/Nebenkosten absetzen (1/5 des Zimmers = z.B. 20m² bei 100m² Wohnung). Das ist oft höher als die Pauschale – aber Sie brauchen Belege.
Kombination mit Pendlerpauschale: Diese zwei Abzüge sind komplementär! An Tagen, wo Sie pendeln (ins Büro fahren), schreiben Sie Pendlerpauschale (1,30€/km einfache Entfernung). An Tagen, wo Sie daheim arbeiten, schreiben Sie die 6€ Homeoffice ab. Zusammen addiert das auf.