Geld & Gehalt

Die Kirchensteuer wird nicht auf Ihr Bruttoeinkommen erhoben, sondern als Zuschlag auf die festgesetzte Lohnsteuer berechnet. Je nach Bundesland beträgt der Satz 8 % (Bayern und Baden-Württemberg) oder 9 % (alle übrigen Bundesländer). Mit diesem Rechner ermitteln Sie Ihre monatliche und jährliche Kirchensteuer unter Berücksichtigung von Bundesland, Konfession und der sogenannten Kappungsregelung, die bei hohen Einkommen greift.

Kirchensteuer pro Monat
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So wird gerechnet

Die Berechnung der Kirchensteuer erfolgt in mehreren Schritten: Zunächst wird Ihre Lohnsteuer nach den allgemeinen Regeln des EStG ermittelt (Steuerklasse, Freibeträge, Progression). Auf diese Lohnsteuer wird dann der landesrechtliche Kirchensteuersatz von 8 % oder 9 % angewendet. Bei Besserverdienenden kann die sogenannte Kappungsregelung greifen: Übersteigt die Kirchensteuer einen bestimmten Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens (je nach Bundesland 2,75 % bis 4 %), wird sie auf diesen Betrag gedeckelt. Die Kappung muss in der Regel beim Finanzamt beantragt werden und erfolgt nicht automatisch über den Lohnsteuerabzug. Zusätzlich fällt Kirchensteuer auch auf Kapitalerträge an (§ 51a Abs. 2c EStG), wobei die Bank diese automatisch einbehält, sofern ein Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für Steuern nicht vorliegt.

Rechtsgrundlage: § 51a EStG regelt die Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommensteuer. Die Kirchensteuersätze (8 % bzw. 9 %) werden durch die Kirchensteuergesetze der einzelnen Bundesländer festgelegt. Die Kirchensteuer ist gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgabe voll abzugsfähig.

Häufige Fragen

Wer zahlt Kirchensteuer?

Nur Kirchenmitglieder (evangelisch, katholisch, andere Kirchen). Konfessionslose zahlen keine Kirchensteuer. Die Kirchenzugehörigkeit wird beim Finanzamt abgefragt – Ihr Arbeitgeber sieht das nicht.

Wie viel Kirchensteuer zahle ich?

8-9% der Lohnsteuer (nicht des Einkommens!). Beispiel: Lohnsteuer 500€, Kirchensteuer = 500€ × 8% oder 9% = 40€ oder 45€. Die Unterschiede sind regional.

Was ist der Unterschied 8% vs. 9%?

Bayern und Baden-Württemberg: 8%. Alle anderen: 9%. Ein Unterschied von ca. 1% der Lohnsteuer. Wer umzieht, kann da etwas sparen, aber nicht viel.

Kann ich austreten?

Ja. Du kannst dich vom Finanzamt abmelden (Kirchenaustritt). Das kostet meist 0-50€ (regional unterschiedlich) und spart sofort alle Kirchensteuern. Nach Austritt: Keine Trauungen, Beerdigungen in der Kirche ohne Gebühren.

Gilt Kirchensteuer auch für Kapitalerträge?

Ja. Dividenden, Zinsen und Kursgewinne unterliegen auch der Abgeltungsteuer + Kirchensteuer. Die Bank zieht das direkt ab, wenn du im Kirchensteuersystem angemeldet bist.

Kann ich die Kirchensteuer sparen?

Nur durch Austritt. Als Kirchenmitglied zahlst du zwingend. Manche zahlen auch symbolisch, weil sie die Kirchenarbeit unterstützen wollen. Das ist eine persönliche Entscheidung.

So funktioniert die Kirchensteuer

Kirchensteuer ist eine Steuer, die nur von Kirchenmitgliedern bezahlt wird – evangelisch, katholisch, oder Freikirchen. Sie wird auf die Lohnsteuer als Prozentsatz berechnet (8-9%, je Bundesland). Konfessionslose zahlen nichts.

Wie wird sie berechnet? Kirchensteuer = Lohnsteuer × 8% oder 9% (regional). Beispiel: Brutto 42.000€, Lohnsteuer 6.000€, Kirchensteuer = 6.000€ × 9% = 540€/Jahr = 45€/Monat. Die Kirche erhält den Betrag, nicht das Finanzamt.

Regionaler Unterschied: Bayern und Baden-Württemberg zahlen 8%, alle anderen Bundesländer 9%. Das ergibt einen Unterschied von ca. 1% der Lohnsteuer – minimal, aber messbar.

Austritt und Konsequenzen: Du kannst austreten (beim Finanzamt anmelden, kostet 0-50€). Danach sparst du sofort alle Kirchensteuern. Aber: Du bekommst kirchliche Dienste nur gegen Gebühren (Trauung, Beerdigung, Taufe). Viele treten aus steuerlichen Gründen aus, bereuen es später aber.