Geld & Gehalt

Die Kirchensteuer wird nicht auf Ihr Bruttoeinkommen erhoben, sondern als Zuschlag auf die festgesetzte Lohnsteuer. Der Satz beträgt 8 % in Baden-Württemberg und Bayern und 9 % in allen übrigen Bundesländern. Geben Sie deshalb Ihre Lohnsteuer ein – sie steht auf jeder Lohnabrechnung und im Steuerbescheid. So ist das Ergebnis exakt und keine Schätzung.

Steht auf der Lohnabrechnung und im Steuerbescheid. Nur die Lohnsteuer, nicht Soli oder Sozialabgaben.
Kirchensteuer pro Monat
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Sie kennen Ihre Lohnsteuer nicht? Der Brutto-Netto-Rechner ermittelt sie aus Ihrem Bruttogehalt.

So wird gerechnet

Die Berechnung hat nur einen Schritt: Kirchensteuer = festgesetzte Lohnsteuer × 8 % oder 9 %. Maßgeblich ist das Bundesland Ihres Wohnsitzes, nicht das Ihres Arbeitgebers. Für Kirchenmitglieder ist der Satz unabhängig davon, ob sie evangelisch oder katholisch sind. Bei hohen Einkommen kann die Kappungsregelung greifen: Die Kirchensteuer wird dann nicht mehr an der Steuer, sondern am zu versteuernden Einkommen bemessen und auf 2,75 % bis 4 % davon begrenzt. Wie hoch der Kappungssatz ausfällt, entscheidet Ihre Landeskirche oder Diözese – er unterscheidet sich innerhalb desselben Bundeslandes zwischen evangelisch und katholisch und in Baden-Württemberg zusätzlich zwischen Baden und Württemberg. In Bayern gibt es keine Kappung. Dieser Rechner wendet sie nicht an, weil ihm das zu versteuernde Einkommen nicht bekannt ist. Zusätzlich fällt Kirchensteuer auf Kapitalerträge an (§ 51a Abs. 2c EStG); die Bank behält sie automatisch ein, sofern kein Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für Steuern vorliegt.

Rechtsgrundlage: § 51a EStG regelt die Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommensteuer. Die Sätze legen die Kirchensteuergesetze der Länder und die Kirchensteuerbeschlüsse der Landeskirchen und (Erz-)Bistümer fest – für Bayern Art. 8 BayKirchStG. Die Kirchensteuer ist nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgabe voll abziehbar. Sätze geprüft am 10.08.2026.

Häufige Fragen

Wer zahlt Kirchensteuer?

Nur Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft, vor allem der evangelischen Landeskirchen und der katholischen Bistümer. Konfessionslose zahlen keine Kirchensteuer. Die Zugehörigkeit ist als Lohnsteuerabzugsmerkmal gespeichert; der Arbeitgeber sieht dabei nur, ob und in welcher Höhe einzubehalten ist.

Wie viel Kirchensteuer zahle ich?

8 % oder 9 % der Lohnsteuer – nicht des Einkommens. Beispiel: 6.000 € Lohnsteuer im Jahr ergeben 540 € Kirchensteuer bei 9 % und 480 € bei 8 %, also 45 € bzw. 40 € im Monat.

Welche Bundesländer haben 8 %, welche 9 %?

8 % erheben ausschließlich Baden-Württemberg und Bayern. Die übrigen 14 Bundesländer erheben 9 %: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Maßgeblich ist Ihr Wohnsitz.

Was ist die Kappung und was bringt sie?

Bei der Kappung wird die Kirchensteuer nicht mehr an der Steuer, sondern am zu versteuernden Einkommen bemessen und auf 2,75 % bis 4 % davon begrenzt. Sie lohnt sich erst bei hohen Einkommen. Der Satz hängt von Ihrer Landeskirche oder Diözese ab, in einigen Ländern wird sie von Amts wegen berücksichtigt, in anderen nur auf schriftlichen Antrag. In Bayern gibt es sie nicht. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Landeskirche oder Ihrem Bistum nach.

Gilt die Kirchensteuer auch für Kapitalerträge?

Ja. Auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne fällt neben der Abgeltungsteuer auch Kirchensteuer an (§ 51a Abs. 2c EStG). Die Bank ruft die Zugehörigkeit einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern ab und behält die Kirchensteuer automatisch ein, sofern Sie dort keinen Sperrvermerk eingelegt haben.

Was passiert bei einem Kirchenaustritt?

Der Austritt wird beim Standesamt oder Amtsgericht erklärt – je nach Bundesland – und wirkt für die Kirchensteuer ab dem Folgemonat oder dem Monat der Erklärung. Die Gebühr ist Landesrecht und liegt meist im niedrigen zweistelligen Bereich; in einzelnen Ländern ist der Austritt gebührenfrei. Kirchliche Amtshandlungen wie Trauung oder kirchliche Bestattung stehen danach nicht mehr selbstverständlich offen.

Kann ich die Kirchensteuer von der Steuer absetzen?

Ja, in voller Höhe als Sonderausgabe nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Dadurch sinkt die tatsächliche Belastung spürbar unter den Nominalbetrag. Nicht abziehbar ist die Kirchensteuer auf Kapitalerträge, die bereits im Abgeltungsteuersatz berücksichtigt wird.

So funktioniert die Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist ein Zuschlag auf die Lohnsteuer, nicht auf das Gehalt. Sie zahlen 8 % oder 9 % der Steuer, die das Finanzamt ohnehin festsetzt. Wer keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört, zahlt sie nicht.

Die Rechnung: Kirchensteuer = Lohnsteuer × Satz. Bei 6.000 € Lohnsteuer im Jahr sind das 540 € in einem 9 %-Land, also 45 € im Monat – und 480 € bzw. 40 € im Monat in Baden-Württemberg und Bayern.

Warum 8 % und 9 %? Den Satz legt jedes Bundesland in seinem Kirchensteuergesetz fest. Baden-Württemberg und Bayern liegen bei 8 %, die übrigen 14 Länder bei 9 %. Bei 6.000 € Lohnsteuer trennt beide Gruppen ein Unterschied von 60 € im Jahr. Es zählt Ihr Wohnsitz, nicht der Sitz des Arbeitgebers.

Was die Belastung senkt: Die gezahlte Kirchensteuer ist nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG in voller Höhe als Sonderausgabe abziehbar. Wer viel verdient, kann zusätzlich die Kappung prüfen: Die Kirchensteuer wird dann auf 2,75 % bis 4 % des zu versteuernden Einkommens begrenzt. Zuständig ist die Landeskirche oder Diözese, nicht das Finanzamt – in mehreren Ländern nur auf schriftlichen Antrag, in Bayern gar nicht.