Die Kirchensteuer wird nicht auf Ihr Bruttoeinkommen erhoben, sondern als Zuschlag auf die festgesetzte Lohnsteuer berechnet. Je nach Bundesland beträgt der Satz 8 % (Bayern und Baden-Württemberg) oder 9 % (alle übrigen Bundesländer). Mit diesem Rechner ermitteln Sie Ihre monatliche und jährliche Kirchensteuer unter Berücksichtigung von Bundesland, Konfession und der sogenannten Kappungsregelung, die bei hohen Einkommen greift.
So wird gerechnet
Die Berechnung der Kirchensteuer erfolgt in mehreren Schritten: Zunächst wird Ihre Lohnsteuer nach den allgemeinen Regeln des EStG ermittelt (Steuerklasse, Freibeträge, Progression). Auf diese Lohnsteuer wird dann der landesrechtliche Kirchensteuersatz von 8 % oder 9 % angewendet. Bei Besserverdienenden kann die sogenannte Kappungsregelung greifen: Übersteigt die Kirchensteuer einen bestimmten Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens (je nach Bundesland 2,75 % bis 4 %), wird sie auf diesen Betrag gedeckelt. Die Kappung muss in der Regel beim Finanzamt beantragt werden und erfolgt nicht automatisch über den Lohnsteuerabzug. Zusätzlich fällt Kirchensteuer auch auf Kapitalerträge an (§ 51a Abs. 2c EStG), wobei die Bank diese automatisch einbehält, sofern ein Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für Steuern nicht vorliegt.
Rechtsgrundlage: § 51a EStG regelt die Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommensteuer. Die Kirchensteuersätze (8 % bzw. 9 %) werden durch die Kirchensteuergesetze der einzelnen Bundesländer festgelegt. Die Kirchensteuer ist gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgabe voll abzugsfähig.