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Mit dem Abgeltungsteuer-Rechner berechnen Sie die Steuer auf Ihre Kapitalerträge nach Abzug des Freibetrags. So sehen Sie sofort, wie viel von Ihren Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen nach Steuern übrig bleibt.

Abgeltungsteuer gesamt
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So wird gerechnet

Die Abgeltungsteuer beträgt pauschal 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer (§ 32d EStG). Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 1.000 Euro pro Person bzw. 2.000 Euro für Verheiratete.

25% + Solidaritätszuschlag.

Häufige Fragen

Was ist die Abgeltungsteuer?

Die Abgeltungsteuer ist eine einheitliche Steuer auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) in Höhe von 25%. Sie wird zusammen mit dem Solidaritätszuschlag (5,5%) erhoben. Bank oder Broker führen die Steuer direkt ab.

Was ist der Sparerpauschbetrag?

Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag: Die ersten 1.000€ Kapitalerträge pro Jahr sind steuerfrei (Verheiratete: 2.000€). Erst danach fällt Abgeltungsteuer an. Der Freibetrag wird pro Depotinhaber gewährt.

Gilt die Abgeltungsteuer auch auf Aktien und ETFs?

Ja. Realisierte Kursgewinne, Dividenden und Ausschüttungen unterliegen der Abgeltungsteuer, auch bei ETFs und Aktien. Ausnahme: Gewinne aus Einzelwertpapieren, die länger als 1 Jahr gehalten wurden, sind unter bestimmten Bedingungen steuerfrei (Einstiegsbesteuerung ab 2024).

Wann zahle ich Kirchensteuer auf Kapitalerträge?

Kirchensteuer wird nur von Kirchenmitgliedern erhoben. Sie beträgt in Baden-Württemberg 8% (evangelisch) oder 9% (katholisch) der Abgeltungsteuer (nicht des Kapitalertrags). Kirchensteuer wird direkt vom Depot abgebucht.

Kann ich mehrere Depots nutzen, um den Freibetrag zu verdoppeln?

Nein. Der Sparerpauschbetrag ist pro Steuerperson und Kalenderjahr begrenzt, unabhängig von der Anzahl der Depots. Die Depotbanken melden die Kapitalerträge zusammengefasst an das Finanzamt.

Was ändert sich 2024 bei der Besteuerung?

Seit 2024 gilt: Kursgewinne aus dem Verkauf von Einzelaktien, die über 1 Jahr gehalten wurden, sind bis 1 Million€ pro Jahr steuerfrei (Einstiegsbesteuerung). Gewinne über 1 Mio. werden zu 50% besteuert. Diese Regel gilt NICHT für ETFs.

So funktioniert die Abgeltungsteuer

Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Einkommensteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Sie wird in Deutschland einheitlich mit 25% plus Solidaritätszuschlag (5,5%) erhoben. Banken und Broker führen die Steuer direkt ab – Sie müssen nicht selbst mit dem Finanzamt abrechnen.

Der Sparerpauschbetrag: Der erste Freibetrag für Kapitalerträge beträgt 1.000€ pro Jahr für Alleinstehende (verheiratete Paare zusammen: 2.000€). Kapitalerträge bis zu dieser Grenze sind vollständig steuerfrei. Danach greift die volle 25% Abgeltungsteuer.

Wichtiger Hinweis zu 2024: Eine neue Einstiegsbesteuerung gilt für Kursgewinne aus Einzelaktien:

  • Aktien, die länger als 1 Jahr gehalten werden: Erste 1 Million€ Gewinn pro Jahr sind steuerfrei (danach 50% Besteuerung)
  • ETFs und Fonds: Für diese gelten weiterhin die normalen Abgeltungsteuerregeln

Kirchensteuer auf Kapitalerträge: Kirchenmitglieder zahlen zusätzliche Kirchensteuer (8-9% der Kapitalertragsteuer). Diese wird von der Bank direkt abgebucht, wenn im Kirchensteuersystem angemeldet.

Praktisches Beispiel: Sie haben 5.000€ Dividenden erhalten. Nach dem Sparerpauschbetrag von 1.000€ sind 4.000€ zu versteuern. Abgeltungsteuer: 4.000 × 25% = 1.000€. Plus Solidaritätszuschlag: 1.000 × 5,5% = 55€. Gesamt: 1.055€ Steuern.