Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Einkommensteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Sie wird in Deutschland einheitlich mit 25% plus Solidaritätszuschlag (5,5%) erhoben. Banken und Broker führen die Steuer direkt ab – Sie müssen nicht selbst mit dem Finanzamt abrechnen.
Der Sparerpauschbetrag: Der erste Freibetrag für Kapitalerträge beträgt 1.000€ pro Jahr für Alleinstehende (verheiratete Paare zusammen: 2.000€). Kapitalerträge bis zu dieser Grenze sind vollständig steuerfrei. Danach greift die volle 25% Abgeltungsteuer.
Wichtiger Hinweis zu 2024: Eine neue Einstiegsbesteuerung gilt für Kursgewinne aus Einzelaktien:
- Aktien, die länger als 1 Jahr gehalten werden: Erste 1 Million€ Gewinn pro Jahr sind steuerfrei (danach 50% Besteuerung)
- ETFs und Fonds: Für diese gelten weiterhin die normalen Abgeltungsteuerregeln
Kirchensteuer auf Kapitalerträge: Kirchenmitglieder zahlen zusätzliche Kirchensteuer (8-9% der Kapitalertragsteuer). Diese wird von der Bank direkt abgebucht, wenn im Kirchensteuersystem angemeldet.
Praktisches Beispiel: Sie haben 5.000€ Dividenden erhalten. Nach dem Sparerpauschbetrag von 1.000€ sind 4.000€ zu versteuern. Abgeltungsteuer: 4.000 × 25% = 1.000€. Plus Solidaritätszuschlag: 1.000 × 5,5% = 55€. Gesamt: 1.055€ Steuern.