Die richtige Steuerklassenkombination kann für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner einen erheblichen Unterschied beim monatlichen Nettoeinkommen ausmachen. Dabei geht es nicht um die tatsächliche Steuerlast im Jahr (die bleibt gleich), sondern um die Verteilung der Lohnsteuerabzüge über das Jahr und deren Auswirkung auf Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld.
Die drei Optionen im Überblick: Bei IV/IV (Standard) werden beide Partner gleich besteuert. Diese Kombination passt, wenn beide ähnlich viel verdienen. Bei III/V erhält der Besserverdienende deutlich weniger Abzüge (Klasse III), während der Geringerverdienende entsprechend mehr zahlt (Klasse V). Das erhöht das monatliche Gesamtnetto, führt aber fast immer zu einer Nachzahlung bei der Steuererklärung. Bei IV/IV mit Faktor wird das tatsächliche Einkommensverhältnis bereits bei der monatlichen Besteuerung berücksichtigt.
Rechenbeispiel: Partner A verdient 50.000 Euro brutto im Jahr, Partner B 25.000 Euro. Bei der Kombination IV/IV zahlen beide zusammen etwa 7.800 Euro Lohnsteuer im Jahr. Bei III/V (A in III, B in V) sind es monatlich weniger Abzüge, allerdings wird bei der Steuererklärung nachberechnet. Die tatsächliche Jahressteuer nach Splittingtarif beträgt für das Paar identische ca. 6.200 Euro. Der Unterschied liegt im Cashflow: Bei III/V haben Sie unterjährig mehr Geld verfügbar.
Strategischer Wechsel vor Lohnersatzleistungen: Besonders wichtig wird die Steuerklassenwahl vor dem Bezug von Elterngeld, Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld. Diese Leistungen berechnen sich aus dem Nettoeinkommen. Wer in Klasse III ist, hat ein höheres Netto und bekommt entsprechend mehr Lohnersatzleistung. Planen Sie einen Wechsel mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes, damit das Finanzamt die neue Klasse für die Berechnung anerkennt.
So beantragen Sie den Wechsel: Seit 2020 können Sie die Steuerklasse mehrfach pro Jahr ändern. Den Antrag stellen beide Partner gemeinsam beim Wohnsitz-Finanzamt (Vordruck oder über ELSTER). Die Änderung gilt ab dem Folgemonat. Seit 2023 werden Steuerklassen III und V schrittweise durch IV/IV mit Faktor ersetzt, aber aktuell stehen noch alle Kombinationen zur Verfügung.
Praxistipp: Machen Sie bei der Kombination III/V unbedingt eine Einkommensteuererklärung (ist ohnehin Pflicht). Legen Sie die monatliche Steuerersparnis zur Seite, um eine eventuelle Nachzahlung problemlos begleichen zu können. Nutzen Sie den Rechner oben, um verschiedene Szenarien durchzuspielen.