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Mit dem Steuerklasse-optimieren-Rechner finden Sie heraus, welche Steuerklassen-Kombination für Sie als Paar am günstigsten ist. Vergleichen Sie III/V, IV/IV und IV/IV mit Faktor und sehen Sie die Auswirkung auf Ihr monatliches Netto.

Steuerersparnis durch Wechsel
— € / Jahr

So wird gerechnet

Die Kombination III/V bringt monatlich mehr Netto, verpflichtet aber zur Einkommensteuererklärung und kann zu Nachzahlungen führen. IV/IV mit Faktor verteilt die Steuerlast gerechter und vermeidet Überraschungen. Ein Wechsel ist seit 2020 mehrmals jährlich möglich.

III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor.

Häufige Fragen

Welche Steuerklassen-Kombinationen gibt es für Ehepaare?

Verheiratete und eingetragene Lebenspartner haben drei Möglichkeiten: IV/IV (Standard, gleiche Abzüge für beide), III/V (Partner mit höherem Einkommen bekommt III mit weniger Abzügen, der andere V mit höheren Abzügen) und IV/IV mit Faktor (seit 2010, berücksichtigt das tatsächliche Einkommensverhältnis und vermeidet hohe Nachzahlungen). Unverheiratete Paare können keine gemeinsame Steuerklassenwahl treffen.

Wann lohnt sich die Kombination III/V?

Die Kombination III/V lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere (mindestens 60/40-Verhältnis). Der Besserverdienende in Klasse III profitiert vom doppelten Grundfreibetrag, während der Geringerverdienende in Klasse V höhere Abzüge hat. Vorsicht: Bei III/V ist die Einkommensteuererklärung Pflicht, und es kann zu Nachzahlungen kommen, weil im Laufe des Jahres insgesamt zu wenig Lohnsteuer einbehalten wurde.

Wie wechsle ich die Steuerklasse?

Den Steuerklassenwechsel beantragen Sie beim zuständigen Finanzamt mit dem amtlichen Vordruck 'Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern'. Seit 2020 ist ein Wechsel mehrmals im Jahr möglich (vorher nur einmal). Sie können den Antrag auch über ELSTER online einreichen. Der Wechsel gilt ab dem Folgemonat nach der Bearbeitung.

Was ist die Steuerklasse IV mit Faktor?

Bei IV mit Faktor berechnet das Finanzamt einen individuellen Faktor, der das Einkommensverhältnis beider Partner berücksichtigt. So wird die Lohnsteuer bereits im Laufe des Jahres möglichst genau einbehalten. Der Vorteil gegenüber III/V: kaum Nachzahlungen bei der Steuererklärung. Der Vorteil gegenüber IV/IV: Bei ungleichen Einkommen wird die Steuerlast gerechter verteilt. Der Faktor muss jährlich neu beantragt werden.

Beeinflusst die Steuerklasse mein Elterngeld oder Arbeitslosengeld?

Ja, und das ist ein wichtiger Aspekt bei der Wahl. Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld und Kurzarbeitergeld werden auf Basis des Nettoeinkommens berechnet. Wer plant, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen, sollte rechtzeitig (mindestens 7 Monate vorher) in eine günstigere Steuerklasse wechseln. Bei geplantem Elterngeld kann der Wechsel in Klasse III mehrere Hundert Euro monatlich mehr Elterngeld bedeuten.

Was passiert mit der Steuerklasse bei Trennung oder Scheidung?

Im Trennungsjahr behalten Sie Ihre Steuerklasse und können weiterhin die gemeinsame Veranlagung nutzen. Ab dem 1. Januar nach der Trennung werden beide Partner automatisch in Steuerklasse I (oder II bei Alleinerziehenden mit Kind) eingestuft. Wichtig: Das Trennungsjahr beginnt mit dem tatsächlichen Auszug, nicht mit dem Scheidungsantrag. Im Trennungsjahr lohnt sich oft noch ein strategischer Wechsel.

Wird die Steuerklassenkombination III/V abgeschafft?

Es gibt seit 2023 Pläne, III/V durch IV/IV mit Faktor als Standard zu ersetzen. Bisher wurde die Abschaffung jedoch nicht umgesetzt. Stand 2026 stehen weiterhin alle drei Kombinationen zur Verfügung. Die Reform soll die Steuerbelastung gerechter auf beide Partner verteilen und Nachzahlungen vermeiden. Beobachten Sie die Gesetzgebung – ein Wechsel könnte ab 2027 oder 2028 kommen.

Steuerklassen-Optimierung: So holen Paare das Maximum heraus

Die richtige Steuerklassenkombination kann für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner einen erheblichen Unterschied beim monatlichen Nettoeinkommen ausmachen. Dabei geht es nicht um die tatsächliche Jahressteuerlast (die bleibt bei gleicher Veranlagung identisch), sondern um die Verteilung der monatlichen Lohnsteuerabzüge und deren Auswirkung auf Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld.

Die drei Optionen im Überblick: Bei IV/IV (Standard) werden beide Partner gleich besteuert – jeder erhält einen Grundfreibetrag von 12.084 € (2026). Diese Kombination passt, wenn beide ähnlich viel verdienen. Bei III/V erhält der Besserverdienende den doppelten Grundfreibetrag (24.168 €) und zahlt deutlich weniger Lohnsteuer, während der Geringerverdienende bereits ab dem ersten Euro Lohnsteuer zahlt. Bei IV/IV mit Faktor wird das tatsächliche Einkommensverhältnis durch einen individuellen Multiplikator bereits monatlich berücksichtigt.

Rechenbeispiel: Monatliches Netto bei verschiedenen Kombinationen (2026)

KombinationPartner A (50.000 €/J.)Partner B (25.000 €/J.)Netto gesamt/MonatNachzahlung ca.
IV / IV2.680 €1.620 €4.300 €Erstattung ca. 500 €
III / V (A in III)2.950 €1.380 €4.330 €Nachzahlung ca. 800 €
IV/IV mit Faktor2.780 €1.540 €4.320 €ca. 0 € (Idealfall)

Vereinfachte Werte, Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer. Tatsächliche Beträge hängen von Sozialversicherungsbeiträgen und individuellen Freibeträgen ab.

Wann welche Kombination wählen?

SituationEmpfohlene KombinationBegründung
Beide verdienen ähnlich (40/60 bis 50/50)IV / IVGerechte Verteilung, kaum Nachzahlung
Ein Partner verdient deutlich mehr (70/30 oder mehr)III / VMehr monatliches Netto, aber Pflicht zur Steuererklärung
Ungleiches Einkommen, Nachzahlung vermeidenIV/IV mit FaktorBerücksichtigt Einkommensverhältnis, kaum Überraschungen
Elterngeld geplant (Partner B)III für Partner BHöheres Netto = höheres Elterngeld (mind. 7 Monate vorher wechseln)
Ein Partner arbeitslos / krankIII für betroffenen PartnerALG I und Krankengeld steigen mit höherem Netto

Strategischer Wechsel vor Lohnersatzleistungen: Besonders wichtig wird die Steuerklassenwahl vor dem Bezug von Elterngeld, Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld. Diese Leistungen berechnen sich aus dem Nettoeinkommen. Wer in Klasse III ist, hat ein höheres Netto und bekommt entsprechend mehr Lohnersatzleistung. Beim Elterngeld gilt: Das Finanzamt betrachtet die Steuerklasse der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz. Ein Wechsel muss mindestens 7 Monate vor dem Mutterschutz wirksam sein, damit er in die Berechnung einfließt. Konkret kann der Unterschied beim Elterngeld zwischen Klasse V und III bis zu 500 Euro monatlich betragen.

Auswirkung der Steuerklasse auf das Elterngeld (Beispiel)

Bruttoeinkommen Partner BSteuerklasse VSteuerklasse IIIDifferenz Elterngeld/Monat
25.000 €/Jahrca. 870 €ca. 1.180 €+310 €
35.000 €/Jahrca. 1.050 €ca. 1.420 €+370 €
45.000 €/Jahrca. 1.230 €ca. 1.640 €+410 €

Elterngeld = 65–67 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate. Maximalbetrag: 1.800 €/Monat.

So beantragen Sie den Wechsel: Seit 2020 können Sie die Steuerklasse mehrfach pro Jahr ändern. Den Antrag stellen beide Partner gemeinsam beim Wohnsitz-Finanzamt mit dem amtlichen Vordruck "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern" oder digital über ELSTER (Mein ELSTER > Formulare > Anträge). Die Änderung gilt ab dem Folgemonat nach Bearbeitung. Bearbeitungszeit: meist 2–4 Wochen.

Praxistipp – Nachzahlung bei III/V einplanen: Bei der Kombination III/V wird unterjährig insgesamt zu wenig Lohnsteuer einbehalten. Die Nachzahlung bei der Steuererklärung beträgt je nach Einkommenskonstellation zwischen 500 € und 3.000 €. Legen Sie die monatliche Steuerersparnis gegenüber IV/IV konsequent zur Seite. Alternativ können Sie beim Finanzamt eine freiwillige Vorauszahlung beantragen, um die Nachzahlung zu vermeiden.

Praxistipp – IV/IV mit Faktor jährlich erneuern: Der Faktor wird vom Finanzamt individuell berechnet und gilt jeweils für ein Kalenderjahr. Er muss jedes Jahr neu beantragt werden. Vergessen Sie den Antrag, fallen Sie automatisch auf IV/IV ohne Faktor zurück. Stellen Sie sich eine Erinnerung für November, damit der neue Faktor ab Januar gilt.

Zukunftsausblick: Die Bundesregierung plant seit 2023 die schrittweise Abschaffung der Kombination III/V zugunsten von IV/IV mit Faktor als Standard. Bisher wurde die Reform nicht umgesetzt. Stand 2026 stehen weiterhin alle drei Kombinationen zur Verfügung. Die Reform würde vor allem Ehefrauen in Klasse V entlasten, die bisher überproportional hohe monatliche Abzüge tragen. Beobachten Sie die Gesetzgebung – eine Umsetzung könnte ab 2027 oder 2028 erfolgen.